Bundesrat billigt Ehe für Homosexuelle
CSU verlangt verfassungsrechtliche Überprüfung – Standesbeamte halten das Gesetz für einen „handwerklichen Flop“
BERLIN/MÜNCHEN (epd/dpa) - Der Weg für die „Ehe für alle“ist frei. Der Bundesrat billigte am Freitag die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben, die vor einer Woche im Bundestag beschlossen worden war. Künftig können homosexuelle Paare heiraten und auch gemeinsam Kinder adoptieren. In der Bundesratsdebatte kam Kritik vom bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) am „Hauruck-Verfahren“vor der Sommerpause: „Das vom Grundgesetz aus gutem Grund besonders geschützte Institut der Ehe, deren Tradition bis in die Antike zurückreicht, hat mehr Respekt verdient.“Bausback kündigte eine verfassungsrechtliche Prüfung an. Nach Ansicht Bayerns und Teilen der Unionsparteien ist für die Öffnung der Ehe eine Grundgesetzänderung notwendig.
Der Bundesverband der Standesbeamten sieht bei der Umsetzung vor allem praktische Probleme. „Das Gesetz ist handwerklich ein Flop, weil jegliche Ausführungsbestimmungen fehlen“, sagte Verbandsgeschäftsführer Gerhard Bangert am Freitag. Formulare, Vordrucke und die Software der Standesämter müssten geändert werden. Bangert verwies darauf, dass etwa aus „Ehefrau“und „Ehemann“überall „Ehepartner“gemacht werden müsse. Auch müsse zusätzlich ein weiteres Datenfeld „Geschlecht männlich/ weiblich“eingefügt werden. „Normalerweise bräuchte man für solche Veränderungen neun Monate Zeit.“