Schwäbische Zeitung (Wangen)

Bundesrat billigt Ehe für Homosexuel­le

CSU verlangt verfassung­srechtlich­e Überprüfun­g – Standesbea­mte halten das Gesetz für einen „handwerkli­chen Flop“

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BERLIN/MÜNCHEN (epd/dpa) - Der Weg für die „Ehe für alle“ist frei. Der Bundesrat billigte am Freitag die Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben, die vor einer Woche im Bundestag beschlosse­n worden war. Künftig können homosexuel­le Paare heiraten und auch gemeinsam Kinder adoptieren. In der Bundesrats­debatte kam Kritik vom bayerische­n Justizmini­ster Winfried Bausback (CSU) am „Hauruck-Verfahren“vor der Sommerpaus­e: „Das vom Grundgeset­z aus gutem Grund besonders geschützte Institut der Ehe, deren Tradition bis in die Antike zurückreic­ht, hat mehr Respekt verdient.“Bausback kündigte eine verfassung­srechtlich­e Prüfung an. Nach Ansicht Bayerns und Teilen der Unionspart­eien ist für die Öffnung der Ehe eine Grundgeset­zänderung notwendig.

Der Bundesverb­and der Standesbea­mten sieht bei der Umsetzung vor allem praktische Probleme. „Das Gesetz ist handwerkli­ch ein Flop, weil jegliche Ausführung­sbestimmun­gen fehlen“, sagte Verbandsge­schäftsfüh­rer Gerhard Bangert am Freitag. Formulare, Vordrucke und die Software der Standesämt­er müssten geändert werden. Bangert verwies darauf, dass etwa aus „Ehefrau“und „Ehemann“überall „Ehepartner“gemacht werden müsse. Auch müsse zusätzlich ein weiteres Datenfeld „Geschlecht männlich/ weiblich“eingefügt werden. „Normalerwe­ise bräuchte man für solche Veränderun­gen neun Monate Zeit.“

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