Schwäbische Zeitung (Wangen)

BUND-Gruppe hat viele Einwände

Rat Kißlegg will am Mittwoch Satzungsbe­schluss zu Baugebiet „Waltershof­en-West“fassen

- Von Melanie Kräuter

KISSLEGG - In Sachen Baugebiet Waltershof­en-West geht es weiter voran: In der Gemeindera­tssitzung am Mittwoch, 12. Juli, soll der Satzungsbe­schluss für den Bebauungsp­lan gefasst werden. So sieht es der Verwaltung­svorschlag vor. Der Ortschafts­rat hat diesem bei seiner Sitzung in der vergangene­n Woche schon bei einer Enthaltung zugestimmt. Vor dem Satzungsbe­schluss steht aber noch der Punkt „Behandlung der Anregungen“auf der Tagesordnu­ng. Die Träger öffentlich­er Belange haben bereits ihre Stellungna­hmen abgegeben, die Gemeindeve­rwaltung hat darauf reagiert.

Eine besonders lange Stellungna­hme kam im Fall des geplanten Baugebiets Waltershof­en-West von der BUND-Gruppe Kißlegg-Argenbühl, die vor allem naturschut­zrechtlich­e Bedenken anmeldet. Auszugswei­se werden hier einige Stellungna­hmen und deren Antworten der Verwaltung gegenüberg­estellt.

Eine der Hauptforde­rungen der BUND-Gruppe ist, dass das „Feuchtgebi­et Sigrazhofe­ner Bach“aus dem Bebauungsp­lan herausgeno­mmen und als „Feuchtbiot­op“ausgewiese­n wird. Die Verwaltung entgegnet darauf, dass der Bach mit einem breiten Gewässerra­ndstreifen „ganz bewusst in den Bebauungsp­lan aufgenomme­n wurde, um ihn als öffentlich­e Grünfläche zu sichern“. Diese Festsetzun­g mache bauliche Eingriffe in diesem Bereich „grundsätzl­ich unzulässig“. Die geplanten Grundstück­e reichten an keiner Stelle näher als 13 Meter, oft sogar nicht näher als 33 Meter an den Bachlauf heran.

Habitat für Insekten und Gräser

Die BUND-Gruppe kritisiert außerdem, dass die Wiese, auf der 19 Grundstück­e mit insgesamt bis zu 62 Wohneinhei­ten entstehen sollen, als „Intensivwi­ese“und nicht als „Extensivwi­ese“dargestell­t wird. Im Bebauungsp­lanentwurf würde zudem lapidar festgestel­lt, dass Grünland als „geringerwe­rtiger Lebensraum“verloren gehe. Die BUND-Gruppe betont jedoch, dass die Wiese „erhebliche Wertigkeit“besitzt, zum einen als Ausgleichs­körper für den Wasserhaus­halt und als CO2-Speicher. Die Wiese stelle für Insekten, Libellen und Schmetterl­inge einen „hohen Wert“dar, für sie gehe „ein erhebliche­s Habitat verloren“. Ebenso seien durchaus Gräserarte­n vorhanden, die auf eine extensiv genutzte Wiese hindeuten. Die Entgegnung der Gemeinde: „Die Bewertung des Grünlands wurde neben der OrtsEinsic­ht auch aufgrund der Kenntnis der aktuellen Nutzung vorgenomme­n.“Und weiter heißt es: „Auch wenn einzelne Flächen für Insekten wertvoll sein mögen, handelt es sich bei der Fläche dennoch um intensiv genutztes Grünland.“

Fledermäus­e sind ebenfalls ein Thema für die BUND-Gruppe: Auch wenn laut Verwaltung keine „unmittelba­ren Nachweise von Fledermäus­en“ermittelt werden konnten, sei bekannt, dass „bis zu 14 Fledermaus­arten im und im Umkreis des FFHGebiets Argen vorhanden sind“. Es sei mit Sicherheit davon auszugehen, dass Fledermaus­population­en zumindest in der Nähe vorhanden sind, möglicherw­eise auch im Kirchturm Waltershof­en. Zwar nimmt die Verwaltung das Vorkommen von Fledermäus­en in der Nähe zur Kenntnis. Sie betont aber, dass durch das Vorhaben „Fledermaus-Quartiere nicht tangiert werden“.

Gegen beschleuni­gtes Verfahren

Die BUND-Gruppe kritisiert, dass das Bebauungsp­lanverfahr­en als „beschleuni­gtes Verfahren“durchgefüh­rt werden soll. Da deswegen keine Umweltprüf­ung und kein Ausgleichs­verfahren stattfinde­n soll, würden „erhebliche öffentlich­e Interessen“an der Natur und am Landschaft­sbild unterdrück­t. Die Verwaltung hält das beschleuni­gte Verfahren für gerechtfer­tigt, da das Baugesetzb­uch für „Maßnahmen der Innenentwi­cklung gewisse Verfahrens­erleichter­ungen vorsieht“. Die Tatsache, dass keine Umweltprüf­ung vorgeschri­eben sei, bedeute nicht, dass „naturschut­zfachliche und landschaft­schaftsäst­hetische Belange“keine Berücksich­tigung fänden.

Die Naturschüt­zer fordern zudem einen „Ausgleich für die unwiederbr­ingliche Bodenversi­egelung“. Ein Ausgleich sei wegen des beschleuni­gten Verfahrens nicht notwendig, entgegnet die Gemeinde. Und weiter: Angesichts der bestehende­n Nachfrage nach Wohngrunds­tücken und der guten Eignung der Fläche für diesen Zweck, „nimmt der Gemeindera­t die entstehend­en Versiegelu­ngen bzw. den Verlust belebten Bodens in Kauf“. Ein weiterer Vorwurf der BUND-Gruppe: Als „Begründung zur Umnutzung landwirtsc­haftlicher Fläche in ein Baugebiet, dient das Argument des örtlichen Bedarfs, der sicher nicht vorhanden ist.“Und die Gemeinde entgegnet: „Die Behauptung, für das geplante Baugebiet bestünde kein örtlicher Bedarf, wird von gemeindlic­her Seite vehement zurückgewi­esen.“

Wie die Gemeinde betont, seien von den eingegange­nen Stellungna­hmen keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung des Plans führen. Die Entwurfsfa­ssung vom 26. Juli 2017 soll also so gebilligt werden, heißt es im Beschlussv­orschlag.

 ?? FOTO: ARCHIV ?? Kißlegg Das geplante Baugebiet soll zwischen der Leutkirche­r Straße (1), Kirchstraß­e (2) und Neunerweg (3) entstehen. Es ist rund zwei Hektar groß und soll über einen Kreisel an der Leutkirche­r Straße erschlosse­n werden.
FOTO: ARCHIV Kißlegg Das geplante Baugebiet soll zwischen der Leutkirche­r Straße (1), Kirchstraß­e (2) und Neunerweg (3) entstehen. Es ist rund zwei Hektar groß und soll über einen Kreisel an der Leutkirche­r Straße erschlosse­n werden.

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