BUND-Gruppe hat viele Einwände
Rat Kißlegg will am Mittwoch Satzungsbeschluss zu Baugebiet „Waltershofen-West“fassen
KISSLEGG - In Sachen Baugebiet Waltershofen-West geht es weiter voran: In der Gemeinderatssitzung am Mittwoch, 12. Juli, soll der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan gefasst werden. So sieht es der Verwaltungsvorschlag vor. Der Ortschaftsrat hat diesem bei seiner Sitzung in der vergangenen Woche schon bei einer Enthaltung zugestimmt. Vor dem Satzungsbeschluss steht aber noch der Punkt „Behandlung der Anregungen“auf der Tagesordnung. Die Träger öffentlicher Belange haben bereits ihre Stellungnahmen abgegeben, die Gemeindeverwaltung hat darauf reagiert.
Eine besonders lange Stellungnahme kam im Fall des geplanten Baugebiets Waltershofen-West von der BUND-Gruppe Kißlegg-Argenbühl, die vor allem naturschutzrechtliche Bedenken anmeldet. Auszugsweise werden hier einige Stellungnahmen und deren Antworten der Verwaltung gegenübergestellt.
Eine der Hauptforderungen der BUND-Gruppe ist, dass das „Feuchtgebiet Sigrazhofener Bach“aus dem Bebauungsplan herausgenommen und als „Feuchtbiotop“ausgewiesen wird. Die Verwaltung entgegnet darauf, dass der Bach mit einem breiten Gewässerrandstreifen „ganz bewusst in den Bebauungsplan aufgenommen wurde, um ihn als öffentliche Grünfläche zu sichern“. Diese Festsetzung mache bauliche Eingriffe in diesem Bereich „grundsätzlich unzulässig“. Die geplanten Grundstücke reichten an keiner Stelle näher als 13 Meter, oft sogar nicht näher als 33 Meter an den Bachlauf heran.
Habitat für Insekten und Gräser
Die BUND-Gruppe kritisiert außerdem, dass die Wiese, auf der 19 Grundstücke mit insgesamt bis zu 62 Wohneinheiten entstehen sollen, als „Intensivwiese“und nicht als „Extensivwiese“dargestellt wird. Im Bebauungsplanentwurf würde zudem lapidar festgestellt, dass Grünland als „geringerwertiger Lebensraum“verloren gehe. Die BUND-Gruppe betont jedoch, dass die Wiese „erhebliche Wertigkeit“besitzt, zum einen als Ausgleichskörper für den Wasserhaushalt und als CO2-Speicher. Die Wiese stelle für Insekten, Libellen und Schmetterlinge einen „hohen Wert“dar, für sie gehe „ein erhebliches Habitat verloren“. Ebenso seien durchaus Gräserarten vorhanden, die auf eine extensiv genutzte Wiese hindeuten. Die Entgegnung der Gemeinde: „Die Bewertung des Grünlands wurde neben der OrtsEinsicht auch aufgrund der Kenntnis der aktuellen Nutzung vorgenommen.“Und weiter heißt es: „Auch wenn einzelne Flächen für Insekten wertvoll sein mögen, handelt es sich bei der Fläche dennoch um intensiv genutztes Grünland.“
Fledermäuse sind ebenfalls ein Thema für die BUND-Gruppe: Auch wenn laut Verwaltung keine „unmittelbaren Nachweise von Fledermäusen“ermittelt werden konnten, sei bekannt, dass „bis zu 14 Fledermausarten im und im Umkreis des FFHGebiets Argen vorhanden sind“. Es sei mit Sicherheit davon auszugehen, dass Fledermauspopulationen zumindest in der Nähe vorhanden sind, möglicherweise auch im Kirchturm Waltershofen. Zwar nimmt die Verwaltung das Vorkommen von Fledermäusen in der Nähe zur Kenntnis. Sie betont aber, dass durch das Vorhaben „Fledermaus-Quartiere nicht tangiert werden“.
Gegen beschleunigtes Verfahren
Die BUND-Gruppe kritisiert, dass das Bebauungsplanverfahren als „beschleunigtes Verfahren“durchgeführt werden soll. Da deswegen keine Umweltprüfung und kein Ausgleichsverfahren stattfinden soll, würden „erhebliche öffentliche Interessen“an der Natur und am Landschaftsbild unterdrückt. Die Verwaltung hält das beschleunigte Verfahren für gerechtfertigt, da das Baugesetzbuch für „Maßnahmen der Innenentwicklung gewisse Verfahrenserleichterungen vorsieht“. Die Tatsache, dass keine Umweltprüfung vorgeschrieben sei, bedeute nicht, dass „naturschutzfachliche und landschaftschaftsästhetische Belange“keine Berücksichtigung fänden.
Die Naturschützer fordern zudem einen „Ausgleich für die unwiederbringliche Bodenversiegelung“. Ein Ausgleich sei wegen des beschleunigten Verfahrens nicht notwendig, entgegnet die Gemeinde. Und weiter: Angesichts der bestehenden Nachfrage nach Wohngrundstücken und der guten Eignung der Fläche für diesen Zweck, „nimmt der Gemeinderat die entstehenden Versiegelungen bzw. den Verlust belebten Bodens in Kauf“. Ein weiterer Vorwurf der BUND-Gruppe: Als „Begründung zur Umnutzung landwirtschaftlicher Fläche in ein Baugebiet, dient das Argument des örtlichen Bedarfs, der sicher nicht vorhanden ist.“Und die Gemeinde entgegnet: „Die Behauptung, für das geplante Baugebiet bestünde kein örtlicher Bedarf, wird von gemeindlicher Seite vehement zurückgewiesen.“
Wie die Gemeinde betont, seien von den eingegangenen Stellungnahmen keine Inhalte betroffen, die zu einer erneuten Auslegung des Plans führen. Die Entwurfsfassung vom 26. Juli 2017 soll also so gebilligt werden, heißt es im Beschlussvorschlag.