Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung
Mit einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung, wie es der Küchenhersteller Alno anstrebt, müssen strauchelnde Unternehmen das Ruder nicht an einen Insolvenzverwalter abgeben. Hat das Unternehmen gute Überlebenschancen und sind Gläubiger und Gericht einverstanden, kann die Geschäftsleitung im Amt bleiben und den Betrieb fortführen. Ein sogenannter Sachwalter überprüft dabei den Gesundungsprozess. Im Fall von Alno soll das der Sanierungsexperte Martin Hörmann übernehmen. 2012 trat die dafür notwendige Änderung der Insolvenzordnung in Kraft (ESUG). Damit sollen die Sanierung von Unternehmen und der Erhalt von Arbeitsplätzen im Vordergrund stehen. (dpa/sz)