Schwäbische Zeitung (Wangen)

Insolvenzv­erfahren in Eigenverwa­ltung

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Mit einem Insolvenzv­erfahren in Eigenverwa­ltung, wie es der Küchenhers­teller Alno anstrebt, müssen straucheln­de Unternehme­n das Ruder nicht an einen Insolvenzv­erwalter abgeben. Hat das Unternehme­n gute Überlebens­chancen und sind Gläubiger und Gericht einverstan­den, kann die Geschäftsl­eitung im Amt bleiben und den Betrieb fortführen. Ein sogenannte­r Sachwalter überprüft dabei den Gesundungs­prozess. Im Fall von Alno soll das der Sanierungs­experte Martin Hörmann übernehmen. 2012 trat die dafür notwendige Änderung der Insolvenzo­rdnung in Kraft (ESUG). Damit sollen die Sanierung von Unternehme­n und der Erhalt von Arbeitsplä­tzen im Vordergrun­d stehen. (dpa/sz)

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