BGH weist Fall nach Hamburg zurück
LEIPZIG/HAMBURG (dpa) - Der Fall einer vergewaltigten 14-Jährigen landet erneut vor dem Landgericht der Hansestadt. Das entschied der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Leipzig. Vier junge Männer sollen die Betrunkene missbraucht und die Tat gemeinsam mit einer anderen jungen Frau zum Teil gefilmt haben. Anschließend legten sie das Opfer bei eisigen Temperaturen in einen Hinterhof. Das Landgericht muss nach der Entscheidung des BGH prüfen, ob die Beteiligten sich durch die Filmaufnahmen jugendpornografisches Material beschafft haben. Zudem muss die Frage geklärt werden, ob durch das Ablegen des Mädchens im Hof der Straftatbestand der Aussetzung erfüllt wurde.