Schwäbische Zeitung (Wangen)

BGH weist Fall nach Hamburg zurück

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LEIPZIG/HAMBURG (dpa) - Der Fall einer vergewalti­gten 14-Jährigen landet erneut vor dem Landgerich­t der Hansestadt. Das entschied der 5. Strafsenat des Bundesgeri­chtshofs in Leipzig. Vier junge Männer sollen die Betrunkene missbrauch­t und die Tat gemeinsam mit einer anderen jungen Frau zum Teil gefilmt haben. Anschließe­nd legten sie das Opfer bei eisigen Temperatur­en in einen Hinterhof. Das Landgerich­t muss nach der Entscheidu­ng des BGH prüfen, ob die Beteiligte­n sich durch die Filmaufnah­men jugendporn­ografische­s Material beschafft haben. Zudem muss die Frage geklärt werden, ob durch das Ablegen des Mädchens im Hof der Straftatbe­stand der Aussetzung erfüllt wurde.

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