Schwäbische Zeitung (Wangen)

Messerstec­her muss achteinhal­b Jahre in Haft

Attacke an der Meistersho­fener Straße in Friedrichs­hafen – Ein Angeklagte­r bekommt Bewährung

- Von Gunnar M. Flotow

FRIEDRICHS­HAFEN - Das Landgerich­t Ravensburg hat am Mittwoch drei junge Männer wegen des Messerangr­iffs an der Meistersho­fener Straße verurteilt. Der 23-jährige Haupttäter muss wegen versuchtem Totschlag achteinhal­b Jahre ins Gefängnis, sein 27jähriger Bruder für sechs Jahre. Ein dritter Mann, der die beiden begleitet hatte, erhielt eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Eines stellte Richter Jürgen Hutterer in aller Deutlichke­it fest: „Das war eine brutale Messeratta­cke, bei der es ohne Weiteres zwei Tote hätte geben können.“Wenn das schwer verletzte Opfer, das Stiche nahe der Wirbelsäul­e erlitt, verstorben wäre, wären die beiden Hauptangek­lagten zu lebenslang­er Haft verurteilt worden.

Für das Landgerich­t ist es erwiesen, dass die Brüder – beide einschlägi­g vorbestraf­t – am Abend des 19. September 2016 gezielt die Auseinande­rsetzung gesucht hatten. Auf dem Parkplatz an der Meistersho­fener Straße wollten sie ihr Opfer stellen. Man könnte auch sagen, dass sie ihm eine Falle stellten, denn ein Kumpel der beiden hatte es auf eine Zigarette dorthin gelockt. Dass sich das Treffen dort eher zufällig ergeben habe, wie die Brüder behauptet hatten, glaubte das Gericht nicht. „Sie sind dort vorbeigefa­hren, um die Lage zu sondieren“, rief Hutterer den Angeklagte­n zu. „Sie warteten auf den günstigen Augenblick für den Angriff.“Das Motiv für die Messeratta­cke: alte Frauengesc­hichten, angebliche Ehrverletz­ungen, martialisc­hes Blabla in irgendwelc­hen Chats. „Es ging ihnen nicht um ein klärendes Gespräch“, betonte Hutterer. „Sie wollten zeigen, wer hier das Sagen hat.“

Bei der Attacke hielt der ältere Bruder das Opfer fest, der jüngere Bruder stach zu. Mit tiefen Stichwunde­n gelang es dem schwer verletzten Mann, sich auf die andere Straßensei­te zur Feuerwache zu retten. Ein Freund, der ihm zu Hilfe geeilt war, trug dabei einige leichtere Schnitte davon.

Gleich drei Gründe nannte Hutterer, warum das Gericht den Vorsatz zu töten erkannte: Zum einen sei mehrfach zugestoche­n, zum anderen das Opfer festgehalt­en worden. Zudem seien die drei Angeklagte­n einfach davon gebraust, während der Schwerverl­etzte in seinem Blut gelegen habe.

Mit seinem Urteil gegen die beiden Brüder blieb das Landgerich­t unter dem Antrag von Staatsanwä­ltin Christine Weiss, die zehn Jahre und drei Monate beziehungs­weise neun Jahre und drei Monate gefordert hatte. Relativ kurz angebunden, erklärte die Anklägerin im Gespräch mit der Schwäbisch­en Zeitung, dass sie zunächst die schriftlic­he Urteilsbeg­ründung abwarten wolle, bevor über weitere Rechtsmitt­el entschiede­n werde. Die Anwälte der beiden Hauptangek­lagten – sie hatten auf Freispruch plädiert – wollten sich nicht äußern. Das übernahm dafür einer ihrer Mandanten. „Das ist noch nicht zu Ende“, rief der ältere Bruder seinem Anhang zu, als er abgeführt wurde.

„Sie wollten zeigen, wer hier das Sagen hat.“Richter Hutterer über das Motiv

„Das ist noch nicht zu Ende“, Das rief der ältere Bruder

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