Messerstecher muss achteinhalb Jahre in Haft
Attacke an der Meistershofener Straße in Friedrichshafen – Ein Angeklagter bekommt Bewährung
FRIEDRICHSHAFEN - Das Landgericht Ravensburg hat am Mittwoch drei junge Männer wegen des Messerangriffs an der Meistershofener Straße verurteilt. Der 23-jährige Haupttäter muss wegen versuchtem Totschlag achteinhalb Jahre ins Gefängnis, sein 27jähriger Bruder für sechs Jahre. Ein dritter Mann, der die beiden begleitet hatte, erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Eines stellte Richter Jürgen Hutterer in aller Deutlichkeit fest: „Das war eine brutale Messerattacke, bei der es ohne Weiteres zwei Tote hätte geben können.“Wenn das schwer verletzte Opfer, das Stiche nahe der Wirbelsäule erlitt, verstorben wäre, wären die beiden Hauptangeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Für das Landgericht ist es erwiesen, dass die Brüder – beide einschlägig vorbestraft – am Abend des 19. September 2016 gezielt die Auseinandersetzung gesucht hatten. Auf dem Parkplatz an der Meistershofener Straße wollten sie ihr Opfer stellen. Man könnte auch sagen, dass sie ihm eine Falle stellten, denn ein Kumpel der beiden hatte es auf eine Zigarette dorthin gelockt. Dass sich das Treffen dort eher zufällig ergeben habe, wie die Brüder behauptet hatten, glaubte das Gericht nicht. „Sie sind dort vorbeigefahren, um die Lage zu sondieren“, rief Hutterer den Angeklagten zu. „Sie warteten auf den günstigen Augenblick für den Angriff.“Das Motiv für die Messerattacke: alte Frauengeschichten, angebliche Ehrverletzungen, martialisches Blabla in irgendwelchen Chats. „Es ging ihnen nicht um ein klärendes Gespräch“, betonte Hutterer. „Sie wollten zeigen, wer hier das Sagen hat.“
Bei der Attacke hielt der ältere Bruder das Opfer fest, der jüngere Bruder stach zu. Mit tiefen Stichwunden gelang es dem schwer verletzten Mann, sich auf die andere Straßenseite zur Feuerwache zu retten. Ein Freund, der ihm zu Hilfe geeilt war, trug dabei einige leichtere Schnitte davon.
Gleich drei Gründe nannte Hutterer, warum das Gericht den Vorsatz zu töten erkannte: Zum einen sei mehrfach zugestochen, zum anderen das Opfer festgehalten worden. Zudem seien die drei Angeklagten einfach davon gebraust, während der Schwerverletzte in seinem Blut gelegen habe.
Mit seinem Urteil gegen die beiden Brüder blieb das Landgericht unter dem Antrag von Staatsanwältin Christine Weiss, die zehn Jahre und drei Monate beziehungsweise neun Jahre und drei Monate gefordert hatte. Relativ kurz angebunden, erklärte die Anklägerin im Gespräch mit der Schwäbischen Zeitung, dass sie zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten wolle, bevor über weitere Rechtsmittel entschieden werde. Die Anwälte der beiden Hauptangeklagten – sie hatten auf Freispruch plädiert – wollten sich nicht äußern. Das übernahm dafür einer ihrer Mandanten. „Das ist noch nicht zu Ende“, rief der ältere Bruder seinem Anhang zu, als er abgeführt wurde.
„Sie wollten zeigen, wer hier das Sagen hat.“Richter Hutterer über das Motiv
„Das ist noch nicht zu Ende“, Das rief der ältere Bruder