Keine höhere Entlastung bei Sozialbeiträgen
KASSEL (dpa) - Die bisherigen Beiträge für Eltern in der gesetzlichen Rentenversicherung sind rechtens. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag entschieden. Laut den Richtern ist es legitim, wenn der Gesetzgeber die Kindererziehung nicht in Form von niedrigeren Beiträgen berücksichtigt, sondern durch Leistungen ausgleicht. Dazu gehörten etwa kostenlose Schulen und die Anrechnung von Kindererziehungszeiten. Die Kläger wollen nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.
Geklagt hatten zwei Elternpaare aus Freiburg. Sie hatten gefordert, nur die Hälfte der Beiträge in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung sowie Pflegeversicherung zu zahlen oder sie zu reduzieren. Die Eltern beriefen sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2001. Durch das waren die Beiträge in der Pflegeversicherung für Kinderlose gestiegen. Das Gericht hatte den Gesetzgeber beauftragt, auch andere Sozialversicherungen zu prüfen. „Familien werden schwerst benachteiligt“, sagte ein Anwalt der Eltern. Die Ungerechtigkeit müsse auf der Beitragsseite – also durch niedrigere Abgaben – ausgeglichen werden. Das Gericht sah das anders: Der Beschluss zur Pflegeversicherung sei nicht 1:1 auf die Rentenversicherung übertragbar.