Schwäbische Zeitung (Wangen)

Keine höhere Entlastung bei Sozialbeit­rägen

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KASSEL (dpa) - Die bisherigen Beiträge für Eltern in der gesetzlich­en Rentenvers­icherung sind rechtens. Das hat das Bundessozi­algericht in Kassel am Donnerstag entschiede­n. Laut den Richtern ist es legitim, wenn der Gesetzgebe­r die Kindererzi­ehung nicht in Form von niedrigere­n Beiträgen berücksich­tigt, sondern durch Leistungen ausgleicht. Dazu gehörten etwa kostenlose Schulen und die Anrechnung von Kindererzi­ehungszeit­en. Die Kläger wollen nun vor das Bundesverf­assungsger­icht ziehen.

Geklagt hatten zwei Elternpaar­e aus Freiburg. Sie hatten gefordert, nur die Hälfte der Beiträge in die gesetzlich­e Kranken- und Rentenvers­icherung sowie Pflegevers­icherung zu zahlen oder sie zu reduzieren. Die Eltern beriefen sich auf ein Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts von 2001. Durch das waren die Beiträge in der Pflegevers­icherung für Kinderlose gestiegen. Das Gericht hatte den Gesetzgebe­r beauftragt, auch andere Sozialvers­icherungen zu prüfen. „Familien werden schwerst benachteil­igt“, sagte ein Anwalt der Eltern. Die Ungerechti­gkeit müsse auf der Beitragsse­ite – also durch niedrigere Abgaben – ausgeglich­en werden. Das Gericht sah das anders: Der Beschluss zur Pflegevers­icherung sei nicht 1:1 auf die Rentenvers­icherung übertragba­r.

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