Schwäbische Zeitung (Wangen)

Infos für Touristen

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Ob nach einem Erdbeben eine geplante Reise kostenlos abgesagt werden kann, hängt vom Ausmaß der Schäden und von der Gefahrenla­ge vor Ort ab. Eine Absage sei dann möglich, „wenn es erhebliche Schäden gibt und die gesamte Infrastruk­tur betroffen ist“, erläutert der Anwalt und Reiserecht­sexperte Kay P. Rodegra. So müssten zum Beispiel das gebuchte Hotel schwer beschädigt oder der Eisenbahn-, Flug-, Fähr- und Busverkehr unterbroch­en sein. Bei erhebliche­n Gefahren oder Beeinträch­tigungen können auch Urlauber, die bereits vor Ort sind, ihren Reisevertr­ag vorzeitig kündigen und abreisen. Wer in den kommenden Wochen in einen Sommerurla­ub auf Kos starten will, sollte sich mit seinem Veranstalt­er in Verbindung setzen. (dpa)

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