Infos für Touristen
Ob nach einem Erdbeben eine geplante Reise kostenlos abgesagt werden kann, hängt vom Ausmaß der Schäden und von der Gefahrenlage vor Ort ab. Eine Absage sei dann möglich, „wenn es erhebliche Schäden gibt und die gesamte Infrastruktur betroffen ist“, erläutert der Anwalt und Reiserechtsexperte Kay P. Rodegra. So müssten zum Beispiel das gebuchte Hotel schwer beschädigt oder der Eisenbahn-, Flug-, Fähr- und Busverkehr unterbrochen sein. Bei erheblichen Gefahren oder Beeinträchtigungen können auch Urlauber, die bereits vor Ort sind, ihren Reisevertrag vorzeitig kündigen und abreisen. Wer in den kommenden Wochen in einen Sommerurlaub auf Kos starten will, sollte sich mit seinem Veranstalter in Verbindung setzen. (dpa)