„Paragraf 13b wirf vereinbarte Ziele zur Flächenschonung über Bord“
Zur Berichterstattung über die Ausweisung von Bauland in Wangen und zur Diskussion um den neuen Paragrafen 13b im Bundesbaugesetz erreichte uns folgende Zuschrift: „In schöner Regelmäßigkeit liest und hört man vom beschleunigten Artensterben in Deutschland, speziell Vögel und Insekten betreffend. Dies scheint aber, angefangen bei vielen unserer Kommunalpolitiker, bis hinauf in die Bundespolitik kaum jemanden zu interessieren. Oder wie soll die jüngste Änderung des Bundesbaugesetzes sonst zu erklären sein? Im neuen § 13b wird die Ausweisung von Wohngebieten im Außenbereich wesentlich erleichtert. Sicher haben wir momentan Wahlkampfzeiten, das rechtfertigt aber diese von CDU/CSU initiierte, unverantwortliche Art des Ausverkaufs unserer Außenflächen in keinster Weise.
Mit den bestehenden Gesetzen und Regularien ist es bis jetzt nicht gelungen, den Flächenverbrauch, mit dem das Artensterben natürlich grundlegend zusammenhängt, wirksam einzudämmen. Was ist also die wahnwitzige Konsequenz? Klar, wir erleichtern die Zersiedelung unserer Landschaft und den Verbrauch von Landwirtschafts- und Naturflächen noch zusätzlich durch gesetzliche Änderungen. Wir werfen Vereinbarungen zur verstärkten Innenbereichsnutzung und erst jüngst formulierte Ziele zur Flächenschonung einfach über Bord. Wir ermöglichen Wohnbaugebiete die eben nicht nur bis zu 10 000 Quadratmeter überbaubare Fläche umfassen, sondern deren Bruttofläche in der Regel zwei bis dreimal so groß ist.
Das Ganze, ohne die bewährten Instrumente der Umweltverträglichkeitsprüfung, des Flächenausgleichs und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Dies dann auch noch fadenscheinig mit der Schaffung bezahlbaren Wohnraums zu begründen, ist schon fast lustig. Denn selbst den Befürwortern dieser Baubeschleunigung dürfte klar sein, dass in bester Wohnlage, auf grüner Wiese kaum sozialer Wohnungsbau betrieben werden wird. Rainer Häckler, Leutkirch