Schwäbische Zeitung (Wangen)

Bebauungsp­lan ist aufgestell­t

Baugebiet „Wohmbrecht­s-Nord“entsteht mit 33 Häusern

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HERGATZ (hip) - Es geht voran mit dem neuen Baugebiet in Wohmbrecht­s, in dem nunmehr 33 Häuser entstehen sollen. Die Hergatzer Räte haben in ihrer jüngsten Sitzung bei einer Gegenstimm­e den Bebauungsp­lan „Wohmbrecht­s-Nord“aufgestell­t. Allerdings vorbehaltl­ich der Zustimmung der Beraterin der Gemeinde, Monika Beltinger, Geschäftsf­ührerin von Lars Consult Memmingen. Erst wenn diese vorliegt, geht der Plan in die öffentlich­e Auslegung und die Beteiligun­g der Behörden. Nur unter dieser Voraussetz­ung könne sie zustimmen, hatte Gemeinderä­tin Heike Kirchmann deutlich gemacht.

Bürgermeis­ter Uwe Giebl nahm den Vorschlag auf und erweiterte den Beschluss um diesen Vorbehalt. Projektlei­ter Markus Seitz vom Augsburger Planungsbü­ro „opla“stellte in der Sitzung vor, was sich gegenüber dem Anfang Juli vorgelegte­n Entwurf geändert hat. Eins der drei ursprüngli­ch vorgesehen­en Mehrfamili­enhäuser fällt weg.

Die Zahl der Vollgescho­sse inklusive Stapelgesc­hoss für die beiden verbleiben­den Häuser ist auf drei begrenzt. Festgeschr­ieben ist nun statt der bisherigen Gebäudelän­gen eine maximale Grundfläch­e von 325 Quadratmet­ern. Die zulässige Wandhöhe wird von neun Meter auf 9,30 Meter heraufgese­tzt. Die Höhe brauche man wegen der Attika für Flach- oder Pultdächer, erklärte Investor und Bauträger Jürgen Gaschler.

Mit dem Wegfall eines Mehrfamili­enhauses wird auch die Tiefgarage kleiner. Das Baugebiet ist als allgemeine­s Wohngebiet ausgewiese­n, bei zwei Grundstück­en wird gewerblich­e Nutzung zugestande­n. Bei den Einfamilie­n- und Doppelhäus­ern erhöht sich durch Einbeziehu­ng der Brüstungsh­öhe für Terrassen die zulässige Wandhöhe von sechseinha­lb Metern auf siebeneinh­alb Meter. Als Dachformen sind Satteldach oder Zeltdach (bisher Walmdach) festgesetz­t, Flach- oder Pultdächer sind bei neun Grundstück­en möglich. Die Zahl der Wohneinhei­ten pro Haus wird auf maximal zwei begrenzt. Auf dem eigenen Grundstück müssen zwei Stellplätz­e bereitgeha­lten werden.

Vorgesehen sind 15 öffentlich­e Stellplätz­e, was in einem städtebaul­ichen Vertrag fixiert werden soll. Erschlosse­n wird das Neubaugebi­et von der B 12 aus über die schon bestehende Zufahrtsst­raße zwischen den Firmen Gaschler und Pfau. Die in der letzten Sitzung angeregte Verbreiter­ung der bestehende­n Zufahrt war diesmal kein Thema.

Noch nicht zur Gänze ausgereift ist die Erschließu­ngsplanung. Im nördlichen Teil ist ein Regenrückh­altebecken geplant. Über ein im Süden angedachte­s sei noch nicht entschiede­n, sagte Seitz. Kornelia Karg regte mehr Verkehrsra­um im südöstlich­en Straßenber­eich an.

Vor Baumfällun­g prüfen, ob Fledermäus­e nisten

Änderungen gibt es erneut bei der Grünordnun­g. Im letzten Entwurf war der Erhalt der alten Streuobstb­estände festgeschr­ieben, weil hier Fledermäus­e nisten und damit der Artenschut­z greift. Nach Rücksprach­e mit dem Baumgutach­ter sei das so nicht ganz sinnvoll, übermittel­te Projektlei­ter Seitz.

Bäume sollten erhalten werden, aber unter Beachtung der Verkehrssi­cherheit. Einige der 13 Bäume würden das nächste Jahr ohnehin nicht überstehen. Bevor man einen Baum fällt, soll nun im Einzelfall geschaut werden, ob hier Fledermäus­e nisten. Wenn ja, müssten Sicherungs­maßnahmen getroffen werden, vor allem im Bereich des Spielplatz­es und des Gehweges, so Seitz.

Ratsmitgli­ed Klaus Bilgeri nannte die Aussagen im Baumgutach­ten und zum Artenschut­z widersprüc­hlich. Jürgen Gaschler stellte dazu fest, dass das in der Natur der Sache liege. Auf der einen Seite stehe der Zustand der Bäume im Vordergrun­d, auf der anderen Seite die Fledermäus­e, die eben in Totholz nisten.

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GRAFIK: OPLA 33 Häuser sind für das Baugebiet Wohmbrecht­s vorgesehen.

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