Hergatzer Gemeindefahne bleibt, wie sie ist
Räte wollen sich im Nachhinein von Staatlichen Archiven nichts vorschreiben lassen
HERGATZ (hip) - Na sowas: Hergatz lässt sich von einem Grafikdesigner eine ansprechende Gemeindefahne gestalten und stellt sie im Allgäuer Fahnenwald in Oberstaufen auf. Und jetzt kommt die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns und schreibt, dass eine Fahne mit großflächigem rot-weißen Rautenmuster nicht als Gemeindefahne geführt werden kann. Gemeindefahnen müssten Streifenfahnen sein, könnten auch zwei oder dreistreifig sein, wobei die Streifen gleich breit sein müssten, wird mitgeteilt.
Sie könnten mit oder ohne Gemeindewappen geführt werden. Auch einfarbige Fahnen seien zulässig, allerdings nur mit Wappen. Die Generaldirektion gibt auch Hinweise auf die Farbgebung: Die Farben der kommunalen Fahnen müssten den Farben der Wappen folgen, die Farben der Wappenbilder hätten hier Vorrang vor den Feldfarben.
Weiter sei die heraldische Farbregel zu beachten, in der festgehalten ist, dass die Farben Grün, Rot, Blau und Schwarz nicht nebeneinander stehen dürfen, sondern sich ablösen müssen mit den „Metallen“(silber/ weiß und gold/gelb). Die Hergatzer Wappenbilder zeigten eine silberweiße Lilie und einen schwarzen Greifenfang, ergo seien diese Farben in der Fahne zu verwenden. Grundsätzlich könne auch eine dritte im Wappen enthaltene Farbe herangezogen werden. Im Falle Hergatz wäre das rot. Nach der zwingend zu beachtenden heraldischen Farbregel käme da nur eine schwarz-weiß-rote Fahne in Frage. Da eine solche an die Reichsflagge im Nationalsozialismus erinnern würde, scheide diese Möglichkeit von vornherein aus, heißt es in dem Schreiben. Die Gemeinde solle mitteilen, für welche Farbenfolge sie sich nunmehr entscheidet.
Hergatzer Lösung: „Lassen, wie es ist – fertig“
Das Landratsamt Lindau schloss sich diesen Ausführungen an. Es riet nachdrücklich dazu, den Empfehlungen der Generaldirektion zu folgen, „auch wenn die Gestaltung der Fahne nach Artikel vier der Gemeindeordnung letztlich in das Ermessen der Gemeinde gestellt ist“. Es sei „eine Frechheit“, im Nachhinein damit zu kommen, ärgerte sich Klaus Bilgeri.
Wie andere aus dem Gremium erinnerte er daran, dass man eigens beim Staatsarchiv Augsburg angefragt hat, ob es etwas aus der Historie zu beachten gibt, und keine Vorgaben bekam. Schlussendlich zeichnet sich eine „Hergatzer Lösung“ab, wie es Frank Jehle nannte. Die orientierte sich an Markus Bietschs Ansage: „Lassen wie es ist – fertig.“
Bei zwei Gegenstimmen wurde der Status quo bestätigt. Gemeindechef Giebl wird die Entscheidung den Staatlichen Archiven und dem Landratsamt übermitteln.