Prozess um Tafel Schokolade endet mit Vergleich
HEIDELBERG (dpa) - Im Prozess um die fristlose Kündigung einer Heilerziehungspflegerin unter anderem wegen einer Tafel Schokolade haben beide Seiten einem Vergleich zugestimmt. Die Entlassung werde in eine Abmahnung umgewandelt und das Arbeitsverhältnis der 64-Jährigen fortgesetzt, entschieden beide Parteien am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg.
Der Arbeitgeber, eine Hilfseinrichtung für behinderte Kinder, hatte der Frau nach mehr als 30 Arbeitsjahren gekündigt – unter anderem mit dem Vorwurf, eine Tafel Schokolade einer Kollegin gegessen zu haben. Die Frau wies die Anschuldigungen des wiederholten Diebstahls und der Verstöße gegen die Hausordnung zurück. Sie verwies darauf, die Schokolade im Wert von gut zwei Euro ersetzt zu haben.
Das Gericht hatte zunächst mitgeteilt, die Frau habe als Lehrerin an einer Schule gearbeitet. In der Verhandlung wurde aber präzisiert, dass die Klägerin als Pflegerin in einer Hilfseinrichtung tätig war.
Der Vorwurf, die Frau habe die Dienstwaschmaschine privat genutzt, fiel nicht ins Gewicht, da dies nicht kategorisch verboten war.