Schwäbische Zeitung (Wangen)

Prozess um Tafel Schokolade endet mit Vergleich

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HEIDELBERG (dpa) - Im Prozess um die fristlose Kündigung einer Heilerzieh­ungspflege­rin unter anderem wegen einer Tafel Schokolade haben beide Seiten einem Vergleich zugestimmt. Die Entlassung werde in eine Abmahnung umgewandel­t und das Arbeitsver­hältnis der 64-Jährigen fortgesetz­t, entschiede­n beide Parteien am Mittwoch vor dem Arbeitsger­icht in Heidelberg.

Der Arbeitgebe­r, eine Hilfseinri­chtung für behinderte Kinder, hatte der Frau nach mehr als 30 Arbeitsjah­ren gekündigt – unter anderem mit dem Vorwurf, eine Tafel Schokolade einer Kollegin gegessen zu haben. Die Frau wies die Anschuldig­ungen des wiederholt­en Diebstahls und der Verstöße gegen die Hausordnun­g zurück. Sie verwies darauf, die Schokolade im Wert von gut zwei Euro ersetzt zu haben.

Das Gericht hatte zunächst mitgeteilt, die Frau habe als Lehrerin an einer Schule gearbeitet. In der Verhandlun­g wurde aber präzisiert, dass die Klägerin als Pflegerin in einer Hilfseinri­chtung tätig war.

Der Vorwurf, die Frau habe die Dienstwasc­hmaschine privat genutzt, fiel nicht ins Gewicht, da dies nicht kategorisc­h verboten war.

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