Brandstifter zu vier Jahren Haft verurteilt
Keller eines Mehrfamilienhauses in der Ravensburger Weststadt angezündet – Wiederholungstäter
RAVENSBURG - Wegen versuchter schwerer Brandstiftung ist ein 24jähriger Tettnanger vor dem Landgericht Ravensburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Oktober 2015 im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Ravensburger Weststadt ein Papiertaschentuch angezündet und dieses brennend in einen Karton geworfen habe. Der Karton habe Feuer gefangen, das Feuer habe auf in der Nähe stehende Elektrogeräte übergegriffen. Es war dies nicht die erste Brandstiftung des Mannes.
Bei dem Brand in der Weststadt war ein Schaden von 20 000 Euro entstanden. Mit dem Urteil folgte das Gericht in weiten Teilen der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt und die Tat geschildert. Im Oktober 2015 arbeitete er als Freigänger bei einem Hausmeisterservice. Zusammen mit einem Kollegen sollte er am 20. Oktober die Vordächer einer Wohnanlage in der Weststadt reinigen. Wie der Angeklagte ausführte, habe er sich vormittags in einem nahe gelegenen Einkaufsladen Dosenbier besorgt, das er während der Arbeit trank. Nachmittags sei er hinunter in den Keller der Wohnanlage gegangen. Dort habe er ein Papiertaschentuch angezündet und in einen Karton geworfen, der in einer Kellernische stand. Danach sei er wieder nach oben gegangen.
Noch während er und sein Kollege sich bei der Wohnanlage aufhielten, wurde der Brand von einem Bewohner entdeckt und die Feuerwehr alarmiert. Der damalige Hausmeister versuchte zweimal, den Brand mit einem Feuerlöscher zu löschen, brach den zweiten Versuch jedoch aufgrund der Höhe der Flammen und der starken Rauchentwicklung ab. Er wurde später wegen des Verdachts auf Rauchgasvergiftung in ein Krankenhaus eingeliefert. Die eintreffende Feuerwehr löschte dann den Brand.
Der Keller wurde komplett ausgeräumt und renoviert, was nach Angaben eines Bewohners mindestens ein halbes Jahr dauerte. Recht schnell kam der Verdacht auf, dass der junge Mann etwas mit dem Brand zu tun habe. Bei der zweiten Vernehmung durch die Polizei gab dieser die Tat zu.
Bei der Gerichtsverhandlung spielten zwei Dinge eine wichtige Rolle: die Alkoholabhängigkeit des Angeklagten und seine Vorstrafen wegen Sachbeschädigungen und Brandstiftungen. Unter diesen ragt eine besonders hervor: 2013 hatte der damals 20-Jährige mit Papiertaschentuch und Feuerzeug einen Altpapiercontainer in der Nähe der Carl-Gührer-Sporthalle in Tettnang angezündet. Das Feuer hatte auf das Dach der Halle übergegriffen und verursachte dort einen Schaden von circa 600 000 Euro.
Für diese Tat wurde der Tettnanger zu 26 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die er im Juni 2015 in Ravensburg antrat. Bald nach Haftbeginn durfte er als Freigänger bei dem Hausmeisterservice arbeiten. Etwa vier Monate später kam es zu der Brandstiftung in der Ravensburger Weststadt.
Rückfall in die Sucht
Die Motive des Angeklagten blieben bis zum Schluss unklar. Auch die Sachverständige vom Zentrum für Psychiatrie in Weißenau, Kerstin Schwarz, konnte nur wenig Licht in das Dunkel bringen. Sie diagnostizierte bei dem 24-Jährigen eine Alkoholabhängigkeit und eine schizoide Persönlichkeitsstörung (siehe Info-Kasten). In den bisherigen Therapien habe er zwar Fortschritte gezeigt, der durchschlagende Erfolg sei jedoch ausgeblieben. Immer wieder habe es Rückfälle in die Alkoholsucht gegeben.
Als Motiv nannte der Angeklagte selbst, dass er sich zu dieser Zeit im Gefängnis von den offiziellen Stellen unter Druck gesetzt gefühlt habe, Aussagen über seine weitere Zukunft zu machen. Zudem habe ihn der Strafprozess gegen seinen Vater belastet, der damals wegen sexuellen Missbrauchs angeklagt war.
Im Abschlussplädoyer ließ Verteidiger Gerd Pokrop Kindheit und Jugend des Angeklagten Revue passieren, die von der Trennung der Eltern und Mobbing-Erfahrungen in der Schule negativ geprägt gewesen seien. Er forderte das Gericht auf, die bisherigen Fortschritte des Angeklagten in Rechnung zu stellen und seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen. Dieser Bitte folgte das Gericht nicht.
Wie der Vorsitzende Richter Matthias Geiser ausführte, hoffe man zwar, dass der Angeklagte sich ändere, die zahlreichen Rückfälle ließen jedoch keine konkreten Erfolgsaussichten für eine Therapie erkennen. Die in sich gekehrte und wenig offene Persönlichkeit erschwere eine Therapie. Auch eine verminderte Schuldfähigkeit durch den Alkoholkonsum sei nicht gegeben. Der Angeklagte sei durch die Biere zwar angetrunken, aber nicht betrunken gewesen.
Im Strafmaß folgte das Gericht schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den 24-Jährigen zu vier Jahren Haft.