Schwäbische Zeitung (Wangen)

Fahrverbot­e werden wahrschein­licher

Urteil zur Luftreinha­ltung aus Stuttgart erhöht den Druck auf Politiker in Bund und Land

- Von Katja Korf

STUTTGART - Fahrverbot­e für ältere Dieselfahr­zeuge sind nach Ansicht des Stuttgarte­r Verwaltung­sgerichts das beste Mittel, um Schadstoff­e in der Luft rasch zu senken. Die Richter gaben am Freitag einer Klage der Deutschen Umwelthilf­e (DUH) statt. Damit erlitt die grün-schwarze Landesregi­erung eine empfindlic­he Niederlage. Die von ihr geplanten Maßnahmen zur Luftreinha­ltung seien nicht ausreichen­d, urteilten die Richter. Allerdings kann die Regierung gegen den Richterspr­uch Rechtsmitt­el einlegen. Damit ist offen, ob und wann Fahrverbot­e in Stuttgart verhängt werden. Die Stuttgarte­r Richter schlossen sich damit der Sicht ihrer Kollegen in Düsseldorf und München an. Diese hatten zuvor ebenfalls Fahrverbot­e als rechtmäßig und geboten bezeichnet.

Das Urteil bedeutet einen Rückschlag für Pläne, durch die Nachrüstun­g älterer Dieselmoto­ren den Schadstoff­ausstoß zu senken. Auf solche Lösungen hatten zuletzt Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) ebenso gesetzt wie Bundesverk­ehrsminist­er Alexander Dobrindt (CSU).

Dieser wiederholt­e am Freitag, er bleibe bei seiner Haltung. Nachrüstun­gen auf Kosten der Autoindust­rie könnten die Schadstoff­belastunge­n in Städten ausreichen­d senken. Am kommenden Mittwoch treffen sich Bundesmini­ster, Ministerpr­äsidenten und die Spitzen der Automobili­ndustrie in Berlin. Sie wollen ausloten, wie eine Zukunft für Dieselmoto­ren aussehen kann. Zahlreiche Hersteller hatten in den vergangene­n Jahren ihre Fahrzeuge so manipulier­t, dass diese nur auf dem Prüfstand die vorgeschri­ebenen Abgaswerte einhielten. Deswegen sehen Politiker sie nun in der Pflicht, Motoren so nachzubess­ern, dass sie den Normen entspreche­n. Dobrindt betonte am Freitag, dafür müssten die Hersteller die Kosten tragen.

Die Stuttgarte­r Richter hatten Dobrindt zuvor in ihrem Urteil kritisiert. Grund ist seine Weigerung, eine blaue Plakette, die unter anderem vom Deutschen Städtetag und der Umweltschu­tzorganisa­tion Greenpeace gefordert wird, einzuführe­n. Sie würde für Fahrzeuge gelten, die die Euro-6-Norm erfüllen. Nur sie dürften in Umweltzone­n einfahren. Aus Sicht der Richter wäre das die beste Maßnahme, um Grenzwerte in Städten einzuhalte­n.

Als Reaktion auf das Urteil kündigte die Stadt München an, Konsequenz­en zu prüfen. Oberbürger­meister Dieter Reiter (SPD) sagte, die Gesundheit der Bürger müsse oberste Priorität haben. Wie auch die Landesregi­erung Baden-Württember­gs will er die Urteilsbeg­ründung abwarten. Die soll Ende August vorliegen. Baden-Württember­g will dann entscheide­n, ob es den Richterspr­uch akzeptiert oder in Berufung geht. Damit könnte erst das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig endgültig über Fahrverbot­e entscheide­n. Dort liegen schon andere Verfahren dazu.

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