Falschgeld in Umlauf gebracht: Vier Jahre Haft
Zwei Italiener kaufen mit gefälschten 50-Euro Noten ein – meist Kleinigkeiten im ganzen süddeutschen Raum
KEMPTEN - Weil er mindestens 132 gefälschte 50-Euro-Scheine in Verkehr brachte, hat die Große Strafkammer des Kemptener Landgerichts einen 31 Jahre alten Mann zu vier Jahren Haft verurteilt. Sein 25jähriger Komplize erhielt dreieinhalb Jahre. Mit diesem Strafmaß folgte die Kammer der Forderung des Staatsanwalts.
Die beiden Männer hatten sich laut Anklageschrift die falschen Fünfziger in Italien besorgt. In Deutschland kauften die Italiener mit den Blüten dann im gesamten süddeutschen Raum Kleinigkeiten ein – vor allem in Bäckereien. Auf diese Weise erhielten sie „sauberes“Wechselgeld.
Nach einem Verständigungsgespräch zwischen Gericht, Verteidigern und Staatsanwaltschaft legten die beiden Angeklagten ein Geständnis ab. Sie verrieten aber nicht, von wem sie die Blüten in Italien gekauft hatten. Vermutlich erhielten sie das Falschgeld in Neapel aus Mafiakreisen, bewiesen ist das aber nicht. Der jüngere der beiden Täter war offensichtlich nur eine Art Gehilfe. Er sagte aus, er habe von seinem Komplizen 600 Euro für seine Einkaufstouren bekommen, das meiste Wechselgeld habe der 31-Jährige eingesteckt.
In der Anklageschrift waren sogar 198 Einkäufe der beiden Männer mit Falschgeld zwischen September und November 2016 aufgelistet. Dass es sich bei einer plötzlichen Häufung von Falschgeld-Funden im Herbst vergangenen Jahres um einen großen, zusammenhängenden Komplex handelte, war den Ermittlern schnell klar: Die gefälschten 50-Euro-Scheine trugen nur drei unterschiedliche Noten- und Plattennummern.
Bilder von Überwachungskameras
Die Ermittler kamen den beiden Männern unter anderem über Bilder von Überwachungskameras auf die Spur. Dort waren beispielsweise die Tätowierungen eines Täters gut zu sehen. Über deren Facebook-Profile konnte dann die Identität der jungen Männer festgestellt werden. Eine Handy-Funkzellenauswertung zeigte schließlich, wo die beiden waren und dass sie in telefonischem Kontakt standen. Sie seien dann zur Fahndung ausgeschrieben worden, schilderte ein Kripobeamter als Zeuge. Der ältere der beiden Täter wurde schließlich bei der Einreise nach Deutschland festgenommen. Er hatte noch eine 50Euro-Blüte bei sich. Seinen Komplizen nahm die italienische Polizei fest. Er wurde einige Tage später nach Deutschland ausgeliefert.
Die Verteidigung hielt für den jüngeren der beiden Täter eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren für angemessen, für den anderen solle die Haftstrafe nicht höher als vier Jahre sein. Wenn die beiden Täter Auskunft über die Herkunft der Blüten gegeben hätten, wären sie laut Vorsitzendem Richter Gunther Schatz mit einer geringeren Strafe davongekommen. Der Strafrahmen für Geldfälschung liege zwischen einem und zehn Jahren.