Fettschürzen-OP muss die Kasse nicht bezahlen
CELLE (dpa) - Leidet jemand nach starker Gewichtsabnahme unter einer herabhängenden Bauchdecke, muss die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Fettschürzenoperation nicht tragen. Das hat das Landessozialgericht NiedersachsenBremen entschieden (Az.: L 16 KR 13/17). Ein 53 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Harburg hatte dank einer Magenoperation rund 80 Kilogramm abgenommen. Im Anschluss wollte er die überschüssige Haut am Bauch straffen lassen, weil er sich nicht mehr traute, seinen nackten Oberkörper in der Öffentlichkeit zu zeigen. Die gesetzliche Krankenkasse hat die Kostenübernahme abgelehnt – zu Recht, wie das Landessozialgericht jetzt entschied.