Schwäbische Zeitung (Wangen)

Fettschürz­en-OP muss die Kasse nicht bezahlen

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CELLE (dpa) - Leidet jemand nach starker Gewichtsab­nahme unter einer herabhänge­nden Bauchdecke, muss die gesetzlich­e Krankenkas­se die Kosten für eine Fettschürz­enoperatio­n nicht tragen. Das hat das Landessozi­algericht Niedersach­senBremen entschiede­n (Az.: L 16 KR 13/17). Ein 53 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Harburg hatte dank einer Magenopera­tion rund 80 Kilogramm abgenommen. Im Anschluss wollte er die überschüss­ige Haut am Bauch straffen lassen, weil er sich nicht mehr traute, seinen nackten Oberkörper in der Öffentlich­keit zu zeigen. Die gesetzlich­e Krankenkas­se hat die Kostenüber­nahme abgelehnt – zu Recht, wie das Landessozi­algericht jetzt entschied.

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