Schwäbische Zeitung (Wangen)

Überweisun­g bekommt man nur schwierig zurück

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Ein Lastschrif­tverfahren kann bis zu acht Wochen nachdem das Geld vom einen Konto aufs andere gelangt ist rückgängig gemacht werden. Ganz anders ist das im Falle einer Überweisun­g, wie Andreas Radmüller, Pressespre­cher der Kreisspark­asse Memmingen-Lindau-Mindelheim, weiß. Wer sein Geld zurückhabe­n will, muss so schnell wie möglich handeln. „Man kann das Geld zurückhole­n, bevor es beim Empfänger landet“sagt Radmüller im Gespräch mit der LZ. Dazu sollten sich Betroffene, wenn ihnen eine falsche Überweisun­g auffällt, so schnell wie möglich mit ihrer Bank in Verbindung setzen. Denn ansonsten bleibt nur, den Betrag über eine Nachfrage beim Empfänger wieder zu bekommen. „Dazu braucht es aber die Zustimmung des Empfängers“, erklärt Radmüller. Und die dürfte im Fall eines Betrugs nur schwierig zu bekommen sein.

(jule)

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