Schwäbische Zeitung (Wangen)

Platz in Betriebski­ta hängt oft am Arbeitspla­tz

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KÖLN (dpa) - Lange Öffnungsze­iten und räumliche Nähe: Eine Betriebski­ta ist sehr praktisch. Eltern sollte aber klar sein, worauf sie sich damit einlassen. Denn je nach Kita kann mit dem Arbeitspla­tz auch der Betreuungs­platz für den Nachwuchs weg sein. Darauf weist Rechtsanwä­ltin Nathalie Oberthür hin: „Ist eine Kita tatsächlic­h nur für Kinder geöffnet, deren Eltern im Unternehme­n arbeiten, ist es eine betrieblic­he Sozialeinr­ichtung.“In solchen Fällen hängt der Kitaplatz dann vom Arbeitsver­hältnis ab. Bei langer Abwesenhei­t der Eltern – durch Krankheit oder Elternzeit etwa – verfällt der Kitaplatz aber meistens nicht, sagt die Expertin. Und auch wenn das Arbeitsver­hältnis endet, dürfen Eltern davon ausgehen, dass die Kinder am letzten Arbeitstag nicht gleich aus der Kita müssen. Denkbar sei zum Beispiel, dass Kinder zumindest das aktuelle Kindergart­enjahr noch beenden können. Etwas anders ist die Lage, wenn die Betriebski­ta auch für Externe geöffnet ist. In solchen Fällen sollte das Ende des Arbeitsver­hältnisses kein Problem sein, sagt Oberthür. „Im Prinzip wechselt das Kind dann nur von einem der Plätze für Unternehme­nsangehöri­ge auf einen Platz für externe Eltern.“

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