Platz in Betriebskita hängt oft am Arbeitsplatz
KÖLN (dpa) - Lange Öffnungszeiten und räumliche Nähe: Eine Betriebskita ist sehr praktisch. Eltern sollte aber klar sein, worauf sie sich damit einlassen. Denn je nach Kita kann mit dem Arbeitsplatz auch der Betreuungsplatz für den Nachwuchs weg sein. Darauf weist Rechtsanwältin Nathalie Oberthür hin: „Ist eine Kita tatsächlich nur für Kinder geöffnet, deren Eltern im Unternehmen arbeiten, ist es eine betriebliche Sozialeinrichtung.“In solchen Fällen hängt der Kitaplatz dann vom Arbeitsverhältnis ab. Bei langer Abwesenheit der Eltern – durch Krankheit oder Elternzeit etwa – verfällt der Kitaplatz aber meistens nicht, sagt die Expertin. Und auch wenn das Arbeitsverhältnis endet, dürfen Eltern davon ausgehen, dass die Kinder am letzten Arbeitstag nicht gleich aus der Kita müssen. Denkbar sei zum Beispiel, dass Kinder zumindest das aktuelle Kindergartenjahr noch beenden können. Etwas anders ist die Lage, wenn die Betriebskita auch für Externe geöffnet ist. In solchen Fällen sollte das Ende des Arbeitsverhältnisses kein Problem sein, sagt Oberthür. „Im Prinzip wechselt das Kind dann nur von einem der Plätze für Unternehmensangehörige auf einen Platz für externe Eltern.“