Gericht stützt Arbeitnehmerrechte
STUTTGART (kab) - Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts in Stuttgart ist der Begriff der politischen Weiterbildung sehr weit zu fassen. Konkret stützte das Gericht mit seinem Urteil die Klage eines Arbeitnehmers aus dem Ostalbkreis gegen seinen Arbeitgeber ZF. Der Mann wollte an einem Seminar der IG Metall teilnehmen und beantragte Bildungszeit. Sein Arbeitgeber lehnte den Antrag ab. Es war das erste Mal, dass sich das Gericht mit dem Bildungszeitgesetz befasste.