Schwäbische Zeitung (Wangen)

Gericht stützt Arbeitnehm­errechte

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STUTTGART (kab) - Nach Ansicht des Landesarbe­itsgericht­s in Stuttgart ist der Begriff der politische­n Weiterbild­ung sehr weit zu fassen. Konkret stützte das Gericht mit seinem Urteil die Klage eines Arbeitnehm­ers aus dem Ostalbkrei­s gegen seinen Arbeitgebe­r ZF. Der Mann wollte an einem Seminar der IG Metall teilnehmen und beantragte Bildungsze­it. Sein Arbeitgebe­r lehnte den Antrag ab. Es war das erste Mal, dass sich das Gericht mit dem Bildungsze­itgesetz befasste.

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