Das sagt der Rechtsbeistand der Nachbarin
In dem Streit um die Höhe der gemeinsamen Hecke steht mehrmals Aussage gegen Aussage. In den Gesprächen mit beiden Beteiligten merkt man schnell, dass die Situation sehr verfahren ist und sich beide gar nicht grün sind. Die Nachbarin selbst will sich nicht zu der Angelegenheit äußern. Sie verweist an ihre Anwälte. Einer von ihnen sagt, dass sich seine Mandantin seit jeher immer an die Vorschriften des Bebauungsplans gehalten habe und die Hecke jedes Jahr auf 1,20 Meter zurückgeschnitten habe. Der Nachbar habe das nicht getan. Seiner Mandantin gehe es nur um die Einhaltung des Bebauungsplans und der „nachbarschützenden Norm“, also dem Grundsatz der nachbarschaftlichen Rücksichtnahme. Dieser Grundsatz verpflichtet zur Rücksichtnahme auf die schutzwürdigen Interessen des anderen sowie zu einem redlichen und sozialen Verhalten. Werde dagegen verstoßen, sei das ein Tatbestand. Ein weiteres Anwaltsbüro war ebenfalls mit dem Fall betraut. Hier heißt es, dass von den Behörden nicht über eine Hecke entschieden werden dürfe, die nur teilweise im Eigentum von Nachbar A. sei. Die Hecke sei vor vielen Jahren vermessen worden, das bestätigen beide Seiten: Allerdings zitieren beide Parteien unterschiedliche Ergebnisse, Nachbar A. sagt, dass die Hecke je zur Hälfte auf den Grundstücken steht, Nachbarin B. sagt, dass die Hecke fast vollständig auf ihrem Grundstück stehe. (mek)