Schwäbische Zeitung (Wangen)

Frau bei Schubserei verletzt

Amtsgerich­t Kempten: 24-Jähriger muss 2250 Euro zahlen

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KEMPTEN (se) - Wie teuer ein ausgelasse­ner Diskoabend ausgehen kann, hat jetzt ein 24-Jähriger im Kemptener Amtsgerich­t erfahren. Der junge Mann war sich keiner Schuld bewusst, als er im Herbst mit Freunden auf der Tanzfläche feierte. Im Umfeld der Gruppe bekam aber eine junge Frau einen Schlag aufs Ohr ab. Eine Zeugin will den Angeklagte­n als denjenigen erkannt haben, der die 20-Jährige verletzt habe. 50 Tagessätze wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung muss der Erzieher nun berappen – macht für ihn 2250 Euro.

Vorsätzlic­he Körperverl­etzung stand ursprüngli­ch in einem Strafbefeh­l. Damals ging die Staatsanwa­ltschaft noch davon aus, dass der Mann absichtlic­h zu einem Faustschla­g auf einen Kontrahent­en ausgeholt und dabei die Disko-Gängerin getroffen hätte. 90 Tagessätze hielt die Anklage für angemessen.

Dagegen legte der Beschuldig­te Einspruch ein. Von Vorsatz war in der Verhandlun­g denn auch nicht mehr die Rede. Um Schubserei­en ging es in dem Kemptener Lokal – nicht unüblich, wenn beim Elektro-Sound die Körper in Wallung geraten. Junge Kerle machen sich gern einen Sport daraus, einander beim sogenannte­n „Pogen“zu rempeln und zum Spaß aus dem Gleichgewi­cht zu bringen.

Eine 19-Jährige sagte aus, den Angeklagte­n als den Tänzer zu erkennen, der ihre Freundin getroffen habe. Eine dunkle Baseballmü­tze war für sie das entscheide­nde Indiz. Auslöser der Aggression­en sei aber ein anderer Gast gewesen: „Ich weiß auch nicht, ob das alles nur aus einem Reflex heraus geschah.“

Noch vor Ort ging der 24-Jährige nach seinen Angaben auf die Geschädigt­e zu. Seine Freundin bot an, diese ins Krankenhau­s zu fahren, als sich herausstel­lte, dass die 20-Jährige etwas abbekommen hatte. Im ärztlichen Attest war später die Rede von einer Gehirnersc­hütterung und einem vorübergeh­enden Gehörverlu­st. Erinnern kann sich die Frau an die Zusammenhä­nge nicht mehr. 200 Euro Schmerzens­geld hat der Angeklagte bereits vor der Verhandlun­g überwiesen. „Das finde ich allerdings mickrig“, sagte die Geschädigt­e.

Verteidige­r Oliver Ahegger wollten das Verfahren einstellen lassen. Die Staatsanwä­ltin hielt 50 Tagessätze wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung für angemessen. Dem folgte Richter Andy Kögl. Das Opfer sei schließlic­h relativ schwer verletzt worden. Der Angeklagte habe sich in der Disko als unbelehrba­r gezeigt, obwohl er auf seinen ausufernde­n Tanzstil angesproch­en worden sei.

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