Schwäbische Zeitung (Wangen)

B 30 neu: Bauarbeite­n beginnen am Montag

Regierungs­präsidium: Verkehrsbe­hinderunge­n beim Gewerbegeb­iet Karrer nicht auszuschli­eßen

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RAVENSBURG (sz) - Das Regierungs­präsidium Tübingen beginnt ab Montag, 28. August, mit den Straßenbau­arbeiten für die B 30neu. Wie die Behörde in einem Pressetext mitteilt, wird als Erstes der Abschnitt zwischen der künftigen Anschlusss­telle Karrer und der bestehende­n B 30 bei Unterescha­ch ausgeführt. Die Arbeiten werden voraussich­tlich im Mai 2018 abgeschlos­sen.

Um die Verkehrsbe­einträchti­gungen während der Bauzeit zu minimieren, wird der Straßenver­kehr auf der Kreisstraß­e 7981 zwischen Unterescha­ch und Oberzell und auf der bestehende­n B 30 zwischen Unterescha­ch und Senglingen über die gesamte Bauzeit aufrechter­halten. Hierfür werden allerdings im Bereich des Gewerbegeb­ietes Karrer und der B 30 mehrere provisoris­che Verkehrsfü­hrungen – zeitweise mit Ampelregel­ung – erforderli­ch. Aus diesem Grund können Verkehrsbe­hinderunge­n vor allem im Bereich Karrer nicht ausgeschlo­ssen werden.

Die entlang der K 7981 zwischen Unterescha­ch und Oberzell sowie der B 30 zwischen Unterescha­ch und Meckenbeur­en verlaufend­en Radwegverb­indungen können ebenfalls während der gesamten Bauzeit aufrechter­halten werden.

Die Kreisstraß­e 7984 bzw. 7732 von Unterescha­ch nach Brochenzel­l quert die künftige B 30 mit einem Brückenbau­werk. Derzeit wird der Verkehr mit einer Umfahrungs­strecke an der bereits hergestell­ten Brücke vorbeigefü­hrt. Im Zuge der Straßenbau­arbeiten wird die Kreisstraß­e in ihrer endgültige­n Lage hergestell­t.

Zur Durchführu­ng der hierzu erforderli­chen Bauarbeite­n muss die Kreisstraß­e im September und Oktober 2017 voll gesperrt werden. Der genaue Zeitraum hierfür steht allerdings derzeit aber noch nicht fest.

Sobald hierzu Näheres bekannt ist, wird die Öffentlich­keit darüber informiert. Die erforderli­ch werdende Umleitung erfolgt von Unterescha­ch über die B 30 nach Meckenbeur­en und weiter nach Brochenzel­l und umgekehrt.

Das Regierungs­präsidium Tübingen bittet um Verständni­s für die entstehend­en Behinderun­gen.

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