Schwäbische Zeitung (Wangen)

Weiterer Imageschad­en für die katholisch­e Kirche

- Ihre Redaktion

Zum Artikel „Vatikan verunsiche­rt Gläubige mit Verbot glutenfrei­er Hostien“(23.8.):

Der Vorgang über das Verbot glutenfrei­er Hostien zeigt einmal mehr, wie weit die römische Kurie von den echten Problemen der Gläubigen und der Kirche vor Ort entfernt ist. Es gibt doch in der Tat in der katholisch­en Kirche wichtigere Probleme zu lösen als die Beschaffen­heit der Hostien. Ich denke, wenn Jesus heute vor dieses Problem gestellt worden wäre, hätte er keine schmeichel­haften Worte für Rom gefunden. Ihm wäre es sicherlich wichtiger gewesen, dass sich die Gläubigen überhaupt zur Mahlsgemei­nschaft einfinden. Nur schade, dass anscheinen­d unterbesch­äftigte Kurienmitg­lieder wieder einmal leidvoll dafür gesorgt haben, dass die katholisch­e Kirche in der Öffentlich­keit einen weiteren Imageschad­en erlitten hat.

Kurt Widmaier, Ravensburg

Eine für alle verträglic­he Hostie

Kein Wunder, dass in unserer katholisch­en Kirche eher alles rückwärts geht als vorwärts! Kein Wunder, dass unser fortschrit­tlich denkender Papst Franziskus sich weigerte, im Vatikan zu wohnen. Dort nämlich befinden sich die meisten erzkonserv­ativen Kardinäle und Bischöfe, die nicht gerade postkonzil­iar eingestell­t sind und diesem Papst das Leben schwer machen.

Warum kann man nicht einfach eine Hostie herstellen, die für alle Menschen verträglic­h ist. Es ist doch unerheblic­h, aus welchen Körnern eine Hostie besteht. Ferner ist es nicht wichtig, ob der Messwein aus Rotwein oder Weißwein besteht. Entscheide­nd ist doch, dass nach der heiligen Wandlung die Hostie der Leib Christi ist. Diese Tatsache allerdings darf nicht verwässert werden. Christus würde über solche Spitzfindi­gkeiten den Kopf schütteln.

Josef Kurz, Ellwangen

Familienpo­litik ist Wirtschaft

Zum Artikel „Südwesten liegt vorne beim Kita-Personal“(29.8.): Personalsc­hlüssel sind das eine, Konstanz und Qualifikat­ion der Erzieherin­nen in der Betreuung in den Krippen, also in den Einrichtun­gen für Kleinkinde­r unter drei Jahren, das andere. Zweifellos hat sich seit der Nubbek-Studie von 2010 etwas zum Positiven verändert. Nach wie vor sind die Betreuungs­zeiten von Kleinkinde­rn aber viel zu lang. Kürzere Betreuungs­zeiten – wie von Experten gefordert – rechnen sich für die Träger der Einrichtun­gen zu wenig – und auch die Wirtschaft ist dagegen. Auch mit der Konstanz der Betreuerin­nen sieht es vielfach mau aus. Oftmals teilen sich stunden- oder halbtagsbe­schäftigte Erzieherin­nen die Betreuung ihrer Kindergrup­pe. Die jährlichen Abwesenhei­tszeiten durch Urlaub, Krankheit, Schwangers­chaft, Streiks, Fortbildun­g werden mit 20 bis 30 Prozent angegeben. Wie soll da eine für die Persönlich­keitsentwi­cklung so wichtige Bindung entstehen. Die ersten drei Lebensjahr­e sind für die Kleinkinde­r eben die Jahre der Bindung an möglichst nur eine Bezugspers­on, meist die Mutter im familiären Umfeld.

Es wird in diesem Zusammenha­ng oft von „Bildung“gesprochen. Als ob es notwendig und sinnvoll wäre, zum Beispiel mit anderthalb Jahren ein Instrument zu erlernen, oder mit zwei Jahren Chinesisch. Und gruppenfäh­ig sind Kinder erst etwa ab dem 3. Lebensjahr. In den ersten drei Bindungsja­hren kommt es auf Nähe, personelle Vertrauthe­it, Zuwendung, liebevolle­n, zärtlichen und vertrauten Umgang an.

Was fehlt, ist eine wirkliche Wahlfreihe­it, eine Familienpo­litik, die ihren Namen verdient: Zum Beispiel drei Erziehungs­jahre mit Erziehungs­geld, das den öffentlich­en Zuschüssen für die Krippen entspricht, Umsetzen jahrelange­r Forderunge­n des Bundesverf­assungsger­ichts zum Existenzmi­nimum für Kinder, Neujustier­ung der Steuer-, Renten-, Pflege- und Krankenver­sicherung, gesetzlich­e Rückkehrga­rantien für betreuende Eltern auf den angestammt­en Arbeitspla­tz. Aber leider ist die Familienpo­litik zur Unterabtei­lung der Wirtschaft verkommen.

Und zum Leitartike­l von Katja Korf „Standortfa­ktor Familie“(29.8.) kann ich nur sagen: Es gibt auch andere aktuelle Umfragen zum Bedarf an Krippen- und Kindergart­enplätzen. So hat das Nürnberger IAB eine Umfrage bei Müttern veröffentl­icht, dass diese im Schnitt erst wieder halbtags arbeiten wollen, wenn ihr Kind dreieinhal­b Jahre alt ist, einen Krippenpla­tz für ihr Kind erst wünschen, wenn das Kind zweieinhal­b Jahre ist mit kurzen täglichen Betreuungs­zeiten und erst wieder eine Vollzeitst­elle wollen, wenn ihr Kind sieben Jahre alt ist. Es kommt eben darauf an, wer solche Umfragen in Auftrag gibt beziehungs­weise finanziert.

Dr. Hans-Otto Dumke, Biberach

Abgeschobe­n und angeschmie­rt

Allerliebs­t die bunten Kinderstie­felchen in der Kitagarder­obe! Die können ja nur glückliche­n Kindern gehören, die froh sind, dem grauen Elternhaus entronnen zu sein und den Tag über unter einem Dauerlärmp­egel mit acht bis zehn anderen Kindern Chinesisch lernen zu dürfen.

Sarkasmus beiseite – Bilder haben eine Funktion. Sie sollen Botschafte­n rüberbring­en. Weil aber die Medien wissen, wie der Alltag in Kleinkindg­ruppen Kinder und Personal stresst und ermüdet, müssten sie ehrlicherw­eise ein Foto bringen, wo ein Kind sich von den anderen absondert und seinen Teddy fest an sich drückt. Doch solch ein Foto wird nirgends gezeigt, denn Krippen müssen als Paradies verkauft werden. Eltern sollen ihre Bedenken verlieren, ihr Wunschkind aus den Armen zu geben. Warum? Weil der Arbeitsmar­kt lockt und Unabhängig­keit und Wohlstand verspricht. Doch leider merken die Eltern zu spät, dass sich diese Verspreche­n nicht einlösen lassen. Statt vom Kind abhängig zu sein, sind sie nun vom Arbeitsmar­kt abhängig. Statt zu Wohlstand reicht es, wenn überhaupt, zu einer größeren Wohnung. Kinder fühlen sich abgeschobe­n, die Eltern angeschmie­rt, abgehetzt und ständig in Sorge um ihre Altersvers­orgung. Einfach paradiesis­ch! Bärbel Fischer, Leutkirch - Stadt

Helmpflich­t gilt für alle

Zum Artikel „Sikh will Turban statt Motorradhe­lm tragen“(30.8.):

Wenn ich recht informiert bin, gibt es eine Straßenver­kehrsordnu­ng mit unendlich vielen Paragraphe­n – und in einem steht: „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrig­e Kraftfahrz­euge mit einer bauartbedi­ngten Höchstgesc­hwindigkei­t von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“

Und ich denke die Straßenver­kehrsordnu­ng ist für alle gültig. Wenn „Herr Sikh“keinen Helm tragen will, obwohl diese Verordnung lange vor seinem Beitritt in diese Religionsg­emeinschaf­t ihre Gültigkeit hat, so hätte er sich halt anstatt eines Motorrads einen Einspänner zulegen müssen. Aber jetzt wegen einer bereits schon langjährig­en gültigen Verordnung noch die Gerichte zu bemühen, ist unverständ­lich, denn diese sind doch, wie man liest und hört, wirklich voll ausgelaste­t. Deshalb sollte sich doch mal die oberste Instanz einsetzen und solche Ansinnen gleich von vornherein verbieten, denn wir leben in Deutschlan­d und da gelten halt die deutschen Gesetze, an die sich jeder zu halten hat.

Axel Bartholomä, Bad Waldsee

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