Weiterer Imageschaden für die katholische Kirche
Zum Artikel „Vatikan verunsichert Gläubige mit Verbot glutenfreier Hostien“(23.8.):
Der Vorgang über das Verbot glutenfreier Hostien zeigt einmal mehr, wie weit die römische Kurie von den echten Problemen der Gläubigen und der Kirche vor Ort entfernt ist. Es gibt doch in der Tat in der katholischen Kirche wichtigere Probleme zu lösen als die Beschaffenheit der Hostien. Ich denke, wenn Jesus heute vor dieses Problem gestellt worden wäre, hätte er keine schmeichelhaften Worte für Rom gefunden. Ihm wäre es sicherlich wichtiger gewesen, dass sich die Gläubigen überhaupt zur Mahlsgemeinschaft einfinden. Nur schade, dass anscheinend unterbeschäftigte Kurienmitglieder wieder einmal leidvoll dafür gesorgt haben, dass die katholische Kirche in der Öffentlichkeit einen weiteren Imageschaden erlitten hat.
Kurt Widmaier, Ravensburg
Eine für alle verträgliche Hostie
Kein Wunder, dass in unserer katholischen Kirche eher alles rückwärts geht als vorwärts! Kein Wunder, dass unser fortschrittlich denkender Papst Franziskus sich weigerte, im Vatikan zu wohnen. Dort nämlich befinden sich die meisten erzkonservativen Kardinäle und Bischöfe, die nicht gerade postkonziliar eingestellt sind und diesem Papst das Leben schwer machen.
Warum kann man nicht einfach eine Hostie herstellen, die für alle Menschen verträglich ist. Es ist doch unerheblich, aus welchen Körnern eine Hostie besteht. Ferner ist es nicht wichtig, ob der Messwein aus Rotwein oder Weißwein besteht. Entscheidend ist doch, dass nach der heiligen Wandlung die Hostie der Leib Christi ist. Diese Tatsache allerdings darf nicht verwässert werden. Christus würde über solche Spitzfindigkeiten den Kopf schütteln.
Josef Kurz, Ellwangen
Familienpolitik ist Wirtschaft
Zum Artikel „Südwesten liegt vorne beim Kita-Personal“(29.8.): Personalschlüssel sind das eine, Konstanz und Qualifikation der Erzieherinnen in der Betreuung in den Krippen, also in den Einrichtungen für Kleinkinder unter drei Jahren, das andere. Zweifellos hat sich seit der Nubbek-Studie von 2010 etwas zum Positiven verändert. Nach wie vor sind die Betreuungszeiten von Kleinkindern aber viel zu lang. Kürzere Betreuungszeiten – wie von Experten gefordert – rechnen sich für die Träger der Einrichtungen zu wenig – und auch die Wirtschaft ist dagegen. Auch mit der Konstanz der Betreuerinnen sieht es vielfach mau aus. Oftmals teilen sich stunden- oder halbtagsbeschäftigte Erzieherinnen die Betreuung ihrer Kindergruppe. Die jährlichen Abwesenheitszeiten durch Urlaub, Krankheit, Schwangerschaft, Streiks, Fortbildung werden mit 20 bis 30 Prozent angegeben. Wie soll da eine für die Persönlichkeitsentwicklung so wichtige Bindung entstehen. Die ersten drei Lebensjahre sind für die Kleinkinder eben die Jahre der Bindung an möglichst nur eine Bezugsperson, meist die Mutter im familiären Umfeld.
Es wird in diesem Zusammenhang oft von „Bildung“gesprochen. Als ob es notwendig und sinnvoll wäre, zum Beispiel mit anderthalb Jahren ein Instrument zu erlernen, oder mit zwei Jahren Chinesisch. Und gruppenfähig sind Kinder erst etwa ab dem 3. Lebensjahr. In den ersten drei Bindungsjahren kommt es auf Nähe, personelle Vertrautheit, Zuwendung, liebevollen, zärtlichen und vertrauten Umgang an.
Was fehlt, ist eine wirkliche Wahlfreiheit, eine Familienpolitik, die ihren Namen verdient: Zum Beispiel drei Erziehungsjahre mit Erziehungsgeld, das den öffentlichen Zuschüssen für die Krippen entspricht, Umsetzen jahrelanger Forderungen des Bundesverfassungsgerichts zum Existenzminimum für Kinder, Neujustierung der Steuer-, Renten-, Pflege- und Krankenversicherung, gesetzliche Rückkehrgarantien für betreuende Eltern auf den angestammten Arbeitsplatz. Aber leider ist die Familienpolitik zur Unterabteilung der Wirtschaft verkommen.
Und zum Leitartikel von Katja Korf „Standortfaktor Familie“(29.8.) kann ich nur sagen: Es gibt auch andere aktuelle Umfragen zum Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen. So hat das Nürnberger IAB eine Umfrage bei Müttern veröffentlicht, dass diese im Schnitt erst wieder halbtags arbeiten wollen, wenn ihr Kind dreieinhalb Jahre alt ist, einen Krippenplatz für ihr Kind erst wünschen, wenn das Kind zweieinhalb Jahre ist mit kurzen täglichen Betreuungszeiten und erst wieder eine Vollzeitstelle wollen, wenn ihr Kind sieben Jahre alt ist. Es kommt eben darauf an, wer solche Umfragen in Auftrag gibt beziehungsweise finanziert.
Dr. Hans-Otto Dumke, Biberach
Abgeschoben und angeschmiert
Allerliebst die bunten Kinderstiefelchen in der Kitagarderobe! Die können ja nur glücklichen Kindern gehören, die froh sind, dem grauen Elternhaus entronnen zu sein und den Tag über unter einem Dauerlärmpegel mit acht bis zehn anderen Kindern Chinesisch lernen zu dürfen.
Sarkasmus beiseite – Bilder haben eine Funktion. Sie sollen Botschaften rüberbringen. Weil aber die Medien wissen, wie der Alltag in Kleinkindgruppen Kinder und Personal stresst und ermüdet, müssten sie ehrlicherweise ein Foto bringen, wo ein Kind sich von den anderen absondert und seinen Teddy fest an sich drückt. Doch solch ein Foto wird nirgends gezeigt, denn Krippen müssen als Paradies verkauft werden. Eltern sollen ihre Bedenken verlieren, ihr Wunschkind aus den Armen zu geben. Warum? Weil der Arbeitsmarkt lockt und Unabhängigkeit und Wohlstand verspricht. Doch leider merken die Eltern zu spät, dass sich diese Versprechen nicht einlösen lassen. Statt vom Kind abhängig zu sein, sind sie nun vom Arbeitsmarkt abhängig. Statt zu Wohlstand reicht es, wenn überhaupt, zu einer größeren Wohnung. Kinder fühlen sich abgeschoben, die Eltern angeschmiert, abgehetzt und ständig in Sorge um ihre Altersversorgung. Einfach paradiesisch! Bärbel Fischer, Leutkirch - Stadt
Helmpflicht gilt für alle
Zum Artikel „Sikh will Turban statt Motorradhelm tragen“(30.8.):
Wenn ich recht informiert bin, gibt es eine Straßenverkehrsordnung mit unendlich vielen Paragraphen – und in einem steht: „Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen.“
Und ich denke die Straßenverkehrsordnung ist für alle gültig. Wenn „Herr Sikh“keinen Helm tragen will, obwohl diese Verordnung lange vor seinem Beitritt in diese Religionsgemeinschaft ihre Gültigkeit hat, so hätte er sich halt anstatt eines Motorrads einen Einspänner zulegen müssen. Aber jetzt wegen einer bereits schon langjährigen gültigen Verordnung noch die Gerichte zu bemühen, ist unverständlich, denn diese sind doch, wie man liest und hört, wirklich voll ausgelastet. Deshalb sollte sich doch mal die oberste Instanz einsetzen und solche Ansinnen gleich von vornherein verbieten, denn wir leben in Deutschland und da gelten halt die deutschen Gesetze, an die sich jeder zu halten hat.
Axel Bartholomä, Bad Waldsee
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
wir freuen uns über Ihre Briefe. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir für die Veröffentlichung eine Auswahl treffen und uns auch Kürzungen vorbehalten müssen. Leserzuschriften stellen keine redaktionellen Beiträge dar. Anonyme Zuschriften können wir nicht veröffentlichen. Schwäbische Zeitung Karlstraße 16
88212 Ravensburg Fax-Nr. 0751 / 295599-1499 Leserbriefe@schwaebische-zeitung.de