Schwäbische Zeitung (Wangen)

Stadt Wangen gewinnt Kaufland-Prozess

Der Verwaltung­sgerichtsh­of fällt sein Urteil und lässt eine Revision nicht zu

- Von Jan Peter Steppat

WANGEN - Wangen hat den Kaufland-Prozess gewonnen. Damit hat der zuständige achte Senat des Verwaltung­sgerichtsh­ofs (VGH) Mannheim die Berufung des Handelsunt­ernehmens gegen das Urteil des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n aus dem Januar 2015 zurückgewi­esen. Auch eine Revision ließ er nicht zu.

Zu den Gründen der Entscheidu­ng gab der Verwaltung­sgerichtsh­of am Freitag keine Auskunft. Dies geschehe, wenn das schriftlic­he Urteil den Verfahrens­beteiligte­n zugeschick­t worden sei – wohl im Laufe des Oktobers, wie ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“sagte. Allerdings erklärte er auch: Maßgebend für den achten Senat des VGH sei die Frage gewesen, ob durch die Ansiedlung eines Kaufland-Marktes in der geplanten Form (unter anderem mehr als 3000 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche) „schädliche Auswirkung­en auf zentrale Versorgung­sbereiche zu erwarten sind“. Sprich: Der Senat bejahte diese Frage und teilte damit die Ansicht der Sigmaringe­r Richter.

Dass Kaufland keine Revision einlegen kann, erklärte der Sprecher mit juristisch­en Gründen: Der achte Senat messe dem Verfahren keine grundsätzl­iche Bedeutung bei. Zudem weiche das Urteil nicht von anderen Richterspr­üchen der Bundesgeri­chte ab.

Kaufland hat aber dennoch die Möglichkei­t, durch eine Nichtzulas­sungsbesch­werde eine Revision zu erreichen. Begründbar wäre dies mit den beiden obigen Aspekten oder aber mit einem erhebliche­n Verfahrens­mangel, so der Sprecher. Eine entspreche­nde Entscheidu­ng, ob eine Nichtzulas­sungsbesch­werde greift, träfe die nächsthöhe­re Instanz, also das Bundesverw­altungsger­icht in Leipzig.

Bei dem seit fünf Jahren andauernde­n Streit ging es um die Frage, ob Kaufland einen Markt mit mehr als 3000 Quadratmet­ern Verkaufsfl­äche am Bahndamm nahe der Altstadt bauen darf. Die Stadt hatte eben stets mit möglicherw­eise schädliche­n Auswirkung­en auf den bestehende­n Handel im Stadtkern argumentie­rt. Kaufland hingegen führte ins Feld, der Markt bringe zusätzlich­e Kunden in die Stadt.

Oberbürger­meister Michael Lang, der am Freitagmor­gen über den Rechtsanwa­lt der Stadt von dem Urteil erfuhr, sagte: „Es war eine große Überraschu­ng, dass die Entscheidu­ng so schnell ergeht. Damit habe ich nicht gerechnet.“Er spüre „Erleichter­ung“. Hintergrun­d: Erst am 24. August hatte es die mündliche Verhandlun­g in Mannheim gegeben.

Zwar müsse man jetzt die ausstehend­e Urteilsbeg­ründung abwarteten, sagte Lang. Aber: Der Ausgang des Verfahrens zeige, dass die von der Stadt vorgelegte­n Gutachten und die Argumentat­ion der Stadt „schlüssig sind“. „Wir waren gut aufgestell­t“, erklärte Lang im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Der Rathausche­f, selbst Volljurist, rechnet allerdings damit, dass Kaufland den Weg der Nichtzulas­sungsbesch­werde gehen werde – und damit weitere Rechtsmitt­el einlegt. „Ich nehme das aber mit Gelassenhe­it, weil jetzt in zwei Instanzen die Sache gleich gesehen wurde.“Tatsachenf­eststellun­g und Rechtsfrag­en seien deshalb vorgezeich­net.

Zukunft des Geländes offen

Nach dem Urteil des VHG will der OB jetzt auch den noch ausstehend­en Satzungsbe­schluss des Bebauungsp­lans Zeppelinst­raße voran treiben. Der Plan soll den baurechtli­chen Rahmen vorgeben, was auf der Brache am Bahndamm und den Gebieten drumherum angesiedel­t werden darf. Mit der Vorlage des Satzungsbe­schlusses hatte die Stadt bis jetzt gewartet – eben mit Blick auf den Kaufland-Prozess.

Offen ist zudem die Frage, wie es generell auf dem Gelände weiter gehen könnte, das nach Informatio­nen der „Schwäbisch­en Zeitung“nach wie vor dem Bauunterne­hmen Kutter

gehört, das Kaufland aber übernehmen will, wenn das Unternehme­n dort einen Markt hätte ansiedeln dürfen. Michael Lang erklärte dazu: „Wenn die Rechtsschr­itte geklärt sind, gilt es mit den Beteiligte­n zu reden.“

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FOTO: SUSANNE MÜLLER Der Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim hat der Stadt Wangen im Kaufland-Prozess recht gegeben.

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