Schwäbische Zeitung (Wangen)

Pfiff mit der Hundepfeif­e: Keine Haftung für Sturz eines Reiters

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KARLSRUHE (dpa) - Halter haften grundsätzl­ich für ihre Hunde. Laufen die Hunde frei, sollten sie auch auf die Befehle ihrer Halter reagieren. Allerdings hat die Haftung Grenzen: Gehen etwa Pferde durch, weil ein Besitzer seine Hunde zurückpfei­ft, ist der Hundebesit­zer nicht ohne Weiteres für den Sturz des Reiters verantwort­lich, wie das Oberlandes­gericht (OLG) Karlsruhe entschied (Az.: 7 U 200/16).

In dem verhandelt­en Fall waren ein Mann und seine Begleitung während eines Ausritts von ihren Pferden abgeworfen worden und hatten sich dabei verletzt. Verantwort­lich für den Sturz war aus Sicht der Reiter eine Hundebesit­zerin, die ihr Tier hatte frei laufen lassen. Nachdem der Hund den Pferden gefolgt waren, hatte die Frau gepfiffen, unter anderem auch mit der Hundepfeif­e. Der Hund kehrte zwar um, die Pferde aber erschraken und gingen durch. Obwohl die Haftpflich­tversicher­ung der Hundebesit­zerin 1000 Euro Schmerzens­geld gezahlt hatte, verlangte der Reiter weitere 4000 Euro.

Ohne Erfolg: Nach Auffassung des OLG waren die Pfiffe mit der Hundepfeif­e eine angemessen­e und naheliegen­de Reaktion. Die Hundehalte­rin hafte daher nicht für die Folgen des Unfalls. Der Kläger konnte nicht beweisen, dass das Durchgehen der Pferde durch den Hund verursacht wurde. Grund für die Reaktion der Pferde waren vielmehr die Pfiffe der Hundehalte­rin, die aber adäquat gewesen seien.

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FOTO: DPA Einen frei laufenden Hund mit der Hundepfeif­e zurückzuho­len, ist eine angemessen­e Reaktion, urteilten die Richter.

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