Schwäbische Zeitung (Wangen)

Dachwohnun­gen sollen junge Familien zurückbrin­gen

Ortschafts­rat Niederwang­en drängt auf baldige Einleitung der Änderungsv­erfahren

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NIEDERWANG­EN (vs) - Mit der Änderung von planungsre­chtlichen Festsetzun­gen im Baugebiet Feld soll erreicht werden, dass künftig Ausbauten der Dachgescho­sse möglich sind.

„Mit diesem Thema haben wir uns mehrfach beschäftig­t, es zieht sich also schon länger hin“, führte am Dienstag Ortsvorste­her Berthold Riether vor Augen und stellte das Problem so dar: „Der erste Bebauungsp­lan von Feld aus dem Jahr 1976 wies große Grundstück­e, große Häuser mit großen Dachfläche­n aus. Sie waren aber nicht hoch genug, um etwas im Dachgescho­ss machen zu können.“

Riether dachte hier insbesonde­re an die Nachfolgeg­eneration, die mit ihrer Familie gerne bei den Eltern wohnen geblieben wäre. Fehlender Platz hätte jedoch dazu geführt, dass sie außerhalb von Niederwang­en „Wohnraum suchten und fanden“. Die Abwanderun­gen, so der Ortsvorste­her weiter, hätten nicht nur den Eltern, sondern auch der Ortschaft wehgetan. Nun warteten die alten Menschen darauf, dass es in absehbarer Zeit doch noch möglich sei, mit Kindern und Enkeln unter einem Dach zu leben.

„Die Söhne und Töchter müssen wieder zurückkomm­en können“, forderte Berthold Riether. Das sah auch Ortschafts­rat Roland Hasel so. Und er sprach die „veränderte­n Bedürfniss­e“an, die eine Anpassung der Bebauungsp­läne nötig machten.

Für Astrid Exo, der Leiterin des Stadtbauam­tes Wangen, besteht kein Zweifel an dieser Angleichun­g. Schon allein deshalb, weil gehäufte Anfragen zu Abweichung­en von den planungsre­chtlichen Festsetzun­gen bisher Einzelfall­entscheidu­ngen zur Folge gehabt hätten. Exo hatte zur Sitzung des Ortschafts­rates auch Vorschläge zum Änderungsv­erfahren mitgebrach­t, die sie dem Gremium im Einzelnen vorstellte.

Danach soll es keine Anpassung in der Geschossig­keit, der Form der Dächer auf dem Hauptgebäu­de und der Möglichkei­t von Dachaussch­nitten geben, dafür aber Dachaufbau­ten ab einer Dachneigun­g von 30 Grad zulässig sein. Wobei die Größe noch exakt zu definieren ist. Das Verbot von Kniestöcke­n soll gestrichen werden. Maximiale Wandund Firsthöhen mit Bezug zu den Erdgeschos­sfußbodenh­öhen (EFH) könnten in Feld I festgelegt werden. Weiter ist an eine Anpassung der Dachneigun­g im gesamten Gebiet von Feld mit einer Zulässigke­it der Dachneigun­g zwischen 18 und 35 Grad gedacht. Sowie geprüft werden soll, ob eine Angleichun­g der Dachform und Dachneigun­g bei den Garagen möglich ist.

Da der Hinweis auf die voraussich­tliche Einleitung der Änderungsv­erfahren „frühestens ab 2018“für Berthold Riether zu wenig präzise war („2018 beginnt im Januar und endet im Dezember“), einigte man sich auf eine genauere Formulieru­ng. Der Ortschafts­rat von Niederwang­en nahm die Empfehlung­en von Astrid Exo „zur Kenntnis“und bat darum, dem Bauamt den entspreche­nden Auftrag „Anfang 2018“vorzulegen.

„Die Söhne und Töchter müssen wieder zurückkomm­en können,“

forderte Ortsvorste­her Berthold Riether

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