Dachwohnungen sollen junge Familien zurückbringen
Ortschaftsrat Niederwangen drängt auf baldige Einleitung der Änderungsverfahren
NIEDERWANGEN (vs) - Mit der Änderung von planungsrechtlichen Festsetzungen im Baugebiet Feld soll erreicht werden, dass künftig Ausbauten der Dachgeschosse möglich sind.
„Mit diesem Thema haben wir uns mehrfach beschäftigt, es zieht sich also schon länger hin“, führte am Dienstag Ortsvorsteher Berthold Riether vor Augen und stellte das Problem so dar: „Der erste Bebauungsplan von Feld aus dem Jahr 1976 wies große Grundstücke, große Häuser mit großen Dachflächen aus. Sie waren aber nicht hoch genug, um etwas im Dachgeschoss machen zu können.“
Riether dachte hier insbesondere an die Nachfolgegeneration, die mit ihrer Familie gerne bei den Eltern wohnen geblieben wäre. Fehlender Platz hätte jedoch dazu geführt, dass sie außerhalb von Niederwangen „Wohnraum suchten und fanden“. Die Abwanderungen, so der Ortsvorsteher weiter, hätten nicht nur den Eltern, sondern auch der Ortschaft wehgetan. Nun warteten die alten Menschen darauf, dass es in absehbarer Zeit doch noch möglich sei, mit Kindern und Enkeln unter einem Dach zu leben.
„Die Söhne und Töchter müssen wieder zurückkommen können“, forderte Berthold Riether. Das sah auch Ortschaftsrat Roland Hasel so. Und er sprach die „veränderten Bedürfnisse“an, die eine Anpassung der Bebauungspläne nötig machten.
Für Astrid Exo, der Leiterin des Stadtbauamtes Wangen, besteht kein Zweifel an dieser Angleichung. Schon allein deshalb, weil gehäufte Anfragen zu Abweichungen von den planungsrechtlichen Festsetzungen bisher Einzelfallentscheidungen zur Folge gehabt hätten. Exo hatte zur Sitzung des Ortschaftsrates auch Vorschläge zum Änderungsverfahren mitgebracht, die sie dem Gremium im Einzelnen vorstellte.
Danach soll es keine Anpassung in der Geschossigkeit, der Form der Dächer auf dem Hauptgebäude und der Möglichkeit von Dachausschnitten geben, dafür aber Dachaufbauten ab einer Dachneigung von 30 Grad zulässig sein. Wobei die Größe noch exakt zu definieren ist. Das Verbot von Kniestöcken soll gestrichen werden. Maximiale Wandund Firsthöhen mit Bezug zu den Erdgeschossfußbodenhöhen (EFH) könnten in Feld I festgelegt werden. Weiter ist an eine Anpassung der Dachneigung im gesamten Gebiet von Feld mit einer Zulässigkeit der Dachneigung zwischen 18 und 35 Grad gedacht. Sowie geprüft werden soll, ob eine Angleichung der Dachform und Dachneigung bei den Garagen möglich ist.
Da der Hinweis auf die voraussichtliche Einleitung der Änderungsverfahren „frühestens ab 2018“für Berthold Riether zu wenig präzise war („2018 beginnt im Januar und endet im Dezember“), einigte man sich auf eine genauere Formulierung. Der Ortschaftsrat von Niederwangen nahm die Empfehlungen von Astrid Exo „zur Kenntnis“und bat darum, dem Bauamt den entsprechenden Auftrag „Anfang 2018“vorzulegen.
„Die Söhne und Töchter müssen wieder zurückkommen können,“
forderte Ortsvorsteher Berthold Riether