Schwäbische Zeitung (Wangen)

„Ich brenne hier alles ab, ich zünde dich an“

45-Jähriger aus Kempten droht seiner Lebensgefä­hrtin – Wegen Nötigung muss er hinter Gitter

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KEMPTEN (mun) - Wegen Nötigung und Trunkenhei­t im Verkehr hat die Große Strafkamme­r des Kemptener Landgerich­ts einen 45-Jährigen aus Kempen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte Anfang des Jahres in der Wohnung bei einem Streit absichtlic­h hoch entzündlic­hes Aceton auf den Boden und auf das T-Shirt seiner Lebensgefä­hrtin geschüttet. Dann fuchtelte er mit dem Feuerzeug herum. Nach Einschätzu­ng des Gerichts wollte er seiner Lebensgefä­hrtin drohen, sie aber nicht umbringen.

Es geschah am 5. Januar dieses Jahres am Nachmittag: Nach eigenen Angaben hatte der aus Russland stammende Angeklagte – wieder einmal – viel zu viel Wodka und Bier getrunken und damit bereits am Morgen angefangen. Nachdem ihm seine 38 Jahre alte Lebensgefä­hrtin in der Stadt mit dem Auto abgeholt hatte, kam es zum Streit, der in der Wohnung eskalierte. Der 45-Jährige wollte von der 38-Jährigen den Autoschlüs­sel, da er mit dem Wagen wegfahren wollte – obwohl er stark betrunken war und ohnehin keinen Führersche­in mehr hatte. Die Frau kam seinem Wunsch nicht nach.

Schließlic­h trat der Angeklagte eine Schranktür ein und entnahm eine etwa halb volle Literflasc­he mit leicht entzündbar­em Aceton. „Ich brenne hier alles ab, ich zünde dich an“: Mit diesen Worten soll der 45Jährige gedroht haben, seine Lebensgefä­hrtin umzubringe­n. Das Aceton schüttete er auf den Boden und aufs T-Shirt der Frau. Mit einem Feuerzeug in der Hand habe er dann herumgefuc­htelt und immer wieder das Feuerstein-Rädchen gedreht, sodass Funken sichtbar wurden. Zur Entzündung kam es aber nicht.

Dann flüchtete der Mann. Zunächst mit dem Auto der Frau, dann mit dem Zug nach Augsburg. Noch am Abend wurde er festgenomm­en. Laut Gutachten lag die Alkoholisi­erung zur Tatzeit vermutlich zwischen zwei und drei Promille.

Gestern vor Gericht gab sich der Angeklagte reumütig. Seine Lebensgefä­hrtin habe er nicht umbringen wollen, sondern ihr lediglich gedroht. Er sei zur Tatzeit stark betrunken gewesen. In der Beziehung habe es bereits öfters Streit gegeben, er sei aber nie handgreifl­ich geworden. Das Paar ist kirchlich, aber nicht standesamt­lich verheirate­t. „Wir wollen zusammen bleiben“, beteuerte der Angeklagte.

Sie habe ihm jetzt verziehen, sagte die Frau im Zeugenstan­d. Als der Streit eskalierte, habe sie vor allem Angst um ihre Kinder gehabt. Der Grund für die Auseinande­rsetzung sei ihr Wunsch gewesen, dass sich der 45-Jährige eine eigene Wohnung sucht: „Ich wollte nur die räumliche Trennung.“

Staatsanwa­lt Bernhard Menzel forderte für den Mann eine vierjährig­e Haftstrafe wegen versuchten Mordes und versuchter, besonders schwerer Brandstift­ung. Das aber sah das Gericht anders. Die Hauptverha­ndlung habe ergeben, dass der Mann seiner Lebensgefä­hrtin drohen wollte, sagte Vorsitzend­er Richter Gunther Schatz.

Eine Tötungsabs­icht sah die Kammer aber nicht. Auch die Frau im Zeugenstan­d hatte gesagt, der Mann hätte das Aceton entzünden können, habe dies aber wohl absichtlic­h nicht gemacht.

Die Verteidige­rin des 45-Jährigen hielt eine Bewährungs­strafe von einem Jahr und drei Monaten für ausreichen­d. Das Gericht ordnete für den Angeklagte­n zudem die Unterbring­ung in einer Entziehung­sanstalt an. Er kann erst nach zwei Jahren wieder einen Führersche­in machen. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

„Ich wollte nur die räumliche Trennung.“ Das sagte die Lebensgefä­hrtin des 45-Jährigen vor Gericht.

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