„Ich brenne hier alles ab, ich zünde dich an“
45-Jähriger aus Kempten droht seiner Lebensgefährtin – Wegen Nötigung muss er hinter Gitter
KEMPTEN (mun) - Wegen Nötigung und Trunkenheit im Verkehr hat die Große Strafkammer des Kemptener Landgerichts einen 45-Jährigen aus Kempen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Mann hatte Anfang des Jahres in der Wohnung bei einem Streit absichtlich hoch entzündliches Aceton auf den Boden und auf das T-Shirt seiner Lebensgefährtin geschüttet. Dann fuchtelte er mit dem Feuerzeug herum. Nach Einschätzung des Gerichts wollte er seiner Lebensgefährtin drohen, sie aber nicht umbringen.
Es geschah am 5. Januar dieses Jahres am Nachmittag: Nach eigenen Angaben hatte der aus Russland stammende Angeklagte – wieder einmal – viel zu viel Wodka und Bier getrunken und damit bereits am Morgen angefangen. Nachdem ihm seine 38 Jahre alte Lebensgefährtin in der Stadt mit dem Auto abgeholt hatte, kam es zum Streit, der in der Wohnung eskalierte. Der 45-Jährige wollte von der 38-Jährigen den Autoschlüssel, da er mit dem Wagen wegfahren wollte – obwohl er stark betrunken war und ohnehin keinen Führerschein mehr hatte. Die Frau kam seinem Wunsch nicht nach.
Schließlich trat der Angeklagte eine Schranktür ein und entnahm eine etwa halb volle Literflasche mit leicht entzündbarem Aceton. „Ich brenne hier alles ab, ich zünde dich an“: Mit diesen Worten soll der 45Jährige gedroht haben, seine Lebensgefährtin umzubringen. Das Aceton schüttete er auf den Boden und aufs T-Shirt der Frau. Mit einem Feuerzeug in der Hand habe er dann herumgefuchtelt und immer wieder das Feuerstein-Rädchen gedreht, sodass Funken sichtbar wurden. Zur Entzündung kam es aber nicht.
Dann flüchtete der Mann. Zunächst mit dem Auto der Frau, dann mit dem Zug nach Augsburg. Noch am Abend wurde er festgenommen. Laut Gutachten lag die Alkoholisierung zur Tatzeit vermutlich zwischen zwei und drei Promille.
Gestern vor Gericht gab sich der Angeklagte reumütig. Seine Lebensgefährtin habe er nicht umbringen wollen, sondern ihr lediglich gedroht. Er sei zur Tatzeit stark betrunken gewesen. In der Beziehung habe es bereits öfters Streit gegeben, er sei aber nie handgreiflich geworden. Das Paar ist kirchlich, aber nicht standesamtlich verheiratet. „Wir wollen zusammen bleiben“, beteuerte der Angeklagte.
Sie habe ihm jetzt verziehen, sagte die Frau im Zeugenstand. Als der Streit eskalierte, habe sie vor allem Angst um ihre Kinder gehabt. Der Grund für die Auseinandersetzung sei ihr Wunsch gewesen, dass sich der 45-Jährige eine eigene Wohnung sucht: „Ich wollte nur die räumliche Trennung.“
Staatsanwalt Bernhard Menzel forderte für den Mann eine vierjährige Haftstrafe wegen versuchten Mordes und versuchter, besonders schwerer Brandstiftung. Das aber sah das Gericht anders. Die Hauptverhandlung habe ergeben, dass der Mann seiner Lebensgefährtin drohen wollte, sagte Vorsitzender Richter Gunther Schatz.
Eine Tötungsabsicht sah die Kammer aber nicht. Auch die Frau im Zeugenstand hatte gesagt, der Mann hätte das Aceton entzünden können, habe dies aber wohl absichtlich nicht gemacht.
Die Verteidigerin des 45-Jährigen hielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten für ausreichend. Das Gericht ordnete für den Angeklagten zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Er kann erst nach zwei Jahren wieder einen Führerschein machen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Ich wollte nur die räumliche Trennung.“ Das sagte die Lebensgefährtin des 45-Jährigen vor Gericht.