„Bürgerbeteiligung für die Gartenschau ist wichtig“
Amtsinhaber Michael Lang beantwortet noch ausstehende Fragen des SZ-Talks zur OB-Wahl
WANGEN - Beim SZ-Talk zur Oberbürgermeisterwahl hatten Leser vorab Gelegenheit, Fragen an Amtsinhaber und Alleinkandidat Michael Lang einzureichen. Nicht alle kamen aus Zeitgründen bei der Veranstaltung zur Sprache. Die SZ hat die Fragen Lang deshalb vorgelegt. Nachfolgend seine Antworten.
Warum gibt es keinen Stadtbaumeister mit abgeschlossenem Studium „Städtebau“angesichts der Tatsache, dass Wangen auf 30 000 Einwohner zusteuert?
Lang: Das Stadtbauamt ist untergliedert in vier Bereiche: Stadtplanung, Hochbau, Liegenschaftsverwaltung und Baurecht. Die Geschäfte laufen auf Ebene der Amtsleiterin Astrid Exo zusammen. Sie ist eine sehr erfahrene Juristin. In allen Geschäftsbereichen haben wir kompetente Fachleute. Dazu beschäftigt die Stadt einen hauptberuflichen Sanierungsbeautragten, der vor allem in Gestaltungsfragen ein guter Ratgeber für kommunale und private Bauvorhaben ist. Zusätzliche Stellen wären sicher wünschenswert.
Derzeit wird am Aumühleweg auf einer Fläche ein Wohngebäude errichtet, auf welcher laut rechtskräftigem Bebauungsplan eine Verkehrsfläche (Straße) ausgewiesen ist. Wie ist das möglich?
Auf dem Baugrundstück im Aumühleweg entsteht ein Wohnhaus für Menschen mit Behinderung. Auf dem Gelände stand ein betagtes Gebäude, das abgerissen wurde. Es gab früher Überlegungen zum Bau einer so genannten „Altstadttangente“. Eine Straße, die über die Argen bis zum Südring mitten durch das Wohngebiet Vorderes Ebnet führen sollte. Eine Planung, die von der Stadt nicht weiter verfolgt wurde und die angesichts der baulichen Entwicklung am Argenufer auch nicht umsetzbar wäre. Die Zulässigkeit des Bauvorhabens wurde auch in Rechtsverfahren (Verwaltungsgericht und Regierungspräsidium) nicht beanstandet.
In dem genannten Bebauungsplan ist langfristig der Bau einer „Stadthalle“festgesetzt. Soll diese hier einmal gebaut werden? Wenn hier nicht, wo dann?
In Wangen und in den Ortschaften gibt es verschiedene Veranstaltungsorte. Die Stadthalle im Schulzentrum, der sanierte Waldorf-Festsaal, Turnhallen und Dorfgemeinschaftshäuser in den Ortschaften. In der Erba entsteht zudem eine robuste Veranstaltungshalle. Darüber hinaus ist derzeit keine neue Stadthalle geplant. Aber ich bin mir sicher, dass wir für eine neue Stadthalle immer einen passenden Platz finden würden.
Warum gab es zur Landesgartenschau keine Abstimmungsmöglichkeit der Bürger? Ist eine geplant oder entscheiden hier nur Gemeinderat und/oder Verwaltung?
Bürgerbeteiligung ist uns in den Vorbereitungsfragen für die Landesgartenschau 2024 sehr wichtig. In zahlreichen Bürgerversammlungen und Ortsterminen für die Bürgerschaft informieren wir regelmäßig. So zuletzt auch beim ErbaQuartiersfest am 10. September. Interessierte können mich gerne und jederzeit auf Beteiligungsfragen ansprechen. Der Gemeinderat ist die gewählte Vertretung der Bürger. Und der Gemeinderat treibt das Vorhaben mit den notwendigen Beschlüssen sehr kompetent voran.
Zur Landesgartenschau fehlt mir bis jetzt ein rechtsverbindlicher Plan. Wird es diesen geben und wenn ja, wann?
Die Planungen für die Landesgartenschau sind inzwischen weit vorangeschritten. Bei der Stadtplanung können die Pläne eingesehen werden. Rechtsverbindlich sind die Pläne nicht. Der Rahmenplan für die Landesgartenschau ist die Handlungsgrundlage für die nächsten Jahre. Bis Sommer 2018 werden wir eine Maßnahmenübersicht mit zeitlicher Einordnung vorlegen.
Seitens der GOL wurde geäußert, dass es sinnvoll wäre, wenn Sie, Herr OB Lang, möglicherweise Kompetenzen abgeben würden. Welche Entscheidungsfelder wären für Sie denkbar, welche auf keinen Fall?
Die Kompetenzen eines Oberbürgermeisters und die Letztverantwortlichkeit sind gesetzlich geregelt. Die Aufgaben der Stadt sind in zwei Dezernate aufgeteilt. Bürgermeister Ulrich Mauch leitet ein Dezernat und der OB das andere. Das Zusammenspiel und die Zusammenarbeit laufen aus meiner Sicht vorbildlich. Bei neuen Einzelthemen prüfen wir stets innerhalb der Verwaltung gemeinsam, wer welche Aufgaben und Termine wahrnehmen kann.