Misstrauen, Misthäufen und Nachfragen
Tierdung am Waldesrand bei Tettnang stört Jogger und Spaziergänger
TETTNANG - Die illegale Lagerung von Tierdung aus Ställen – auch Mist genannt – hat bei Tettnanger Bürgern schon länger für Unmut und Fragezeichen gesorgt. Seit mehreren Jahren lagern an Waldrändern hinter Neuhäusle Richtung Iglerberg oder Waldkindergarten beziehungsweise Richtung Schwanden rechts von der Wangener Straße B 333 Misthäufen.
Die stinken, und wenn es darauf regnet, sickert Flüssigkeit mit reichlich Phosphaten und Nitraten in den Boden. „Eine Zeitlang lagen mal Planen drauf, dann sind die wieder verschwunden“sagt ein Anwohner, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Eine Spaziergängerin wundert sich, dass die Eigentümer oder Pächter der landwirtschaftlichen Flächen gar keine Tiere haben, die Miststreu produzierten. „Und dann wird manchmal ein Teil abgetragen, aber an anderer Stelle lagert der Mist jetzt zweireihig“, erzählt sie empört. Seit Jahren halte dieser Zustand an – und die Bürger überlegen, privat Wasserproben in Auftrag zu geben.
Beim Ortstermin mit der „Schwäbischen Zeitung“stellte sich heraus – das mit den Häufen stimmt, zumindest auf den ersten Blick. Da liegen zwei Reihen Mist, jede 20 Meter lang und rund zwei Meter hoch. An einigen Stellen sickert Brühe aus den großen Häufen. Da müsse etwas geschehen, sind sich Spaziergänger, Jogger und Hundebesitzerin einig.
Rathaussprecherin Judith Maier teilte auf Anfrage mit, dass solche Beschwerden an das Landratsamt weitergeleitet werden. Landratsamtssprecher Robert Schwarz ließ die Vorgänge durch Umweltschutzund Amt für Wasser- und Bodenschutz prüfen: „Formell handelt es sich um eine Düngemittellagerung am Ackerrand, die unter bestimmten Umständen auch erlaubt ist.“Darüber hinaus erläuterte der Pressesprecher: „Wir hatten letztes Jahr in dieser Gegend schon mal solche Fälle. Der Verursacher wurde damals zumindest in einigen Fällen festgestellt. In diese Richtung prüfen wir das natürlich auch.“
Schwarz versicherte nach Rücksprache mit der in diesem Fall zuständigen Behörde, dem Landwirtschaftsamt, dass laut einschlägiger Regelungen feste organische Dünger wie Mist, Kompost oder Dung vorübergehend, bis zu sechs Monaten, auf unbefestigten Flächen zwischengelagert werden dürften. Die Lagerplätze seien regelmäßig zu wechseln und so auszuwählen, dass eine Gefährdung von Grund- und Oberflächengewässern nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen werden könne. Damit wird es wohl behördlicherseits keine Wasserproben geben. Damit keine Zweifel offen bleiben und vermutlich aufgrund der Vorfälle im vergangenen Jahr, betonte der Landratsamtssprecher: „Wir werden mit den beiden in diesem Fall betroffenen Landwirten Kontakt aufnehmen und sie auf die oben erwähnten Bestimmungen gezielt hinweisen.“Die Spaziergänger, Jogger und Hundehalter dürften die Ergebnisse weiterhin verfolgen.