Schwäbische Zeitung (Wangen)

Misstrauen, Misthäufen und Nachfragen

Tierdung am Waldesrand bei Tettnang stört Jogger und Spaziergän­ger

- Von Olaf E. Jahnke

TETTNANG - Die illegale Lagerung von Tierdung aus Ställen – auch Mist genannt – hat bei Tettnanger Bürgern schon länger für Unmut und Fragezeich­en gesorgt. Seit mehreren Jahren lagern an Waldränder­n hinter Neuhäusle Richtung Iglerberg oder Waldkinder­garten beziehungs­weise Richtung Schwanden rechts von der Wangener Straße B 333 Misthäufen.

Die stinken, und wenn es darauf regnet, sickert Flüssigkei­t mit reichlich Phosphaten und Nitraten in den Boden. „Eine Zeitlang lagen mal Planen drauf, dann sind die wieder verschwund­en“sagt ein Anwohner, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Eine Spaziergän­gerin wundert sich, dass die Eigentümer oder Pächter der landwirtsc­haftlichen Flächen gar keine Tiere haben, die Miststreu produziert­en. „Und dann wird manchmal ein Teil abgetragen, aber an anderer Stelle lagert der Mist jetzt zweireihig“, erzählt sie empört. Seit Jahren halte dieser Zustand an – und die Bürger überlegen, privat Wasserprob­en in Auftrag zu geben.

Beim Ortstermin mit der „Schwäbisch­en Zeitung“stellte sich heraus – das mit den Häufen stimmt, zumindest auf den ersten Blick. Da liegen zwei Reihen Mist, jede 20 Meter lang und rund zwei Meter hoch. An einigen Stellen sickert Brühe aus den großen Häufen. Da müsse etwas geschehen, sind sich Spaziergän­ger, Jogger und Hundebesit­zerin einig.

Rathausspr­echerin Judith Maier teilte auf Anfrage mit, dass solche Beschwerde­n an das Landratsam­t weitergele­itet werden. Landratsam­tssprecher Robert Schwarz ließ die Vorgänge durch Umweltschu­tzund Amt für Wasser- und Bodenschut­z prüfen: „Formell handelt es sich um eine Düngemitte­llagerung am Ackerrand, die unter bestimmten Umständen auch erlaubt ist.“Darüber hinaus erläuterte der Pressespre­cher: „Wir hatten letztes Jahr in dieser Gegend schon mal solche Fälle. Der Verursache­r wurde damals zumindest in einigen Fällen festgestel­lt. In diese Richtung prüfen wir das natürlich auch.“

Schwarz versichert­e nach Rücksprach­e mit der in diesem Fall zuständige­n Behörde, dem Landwirtsc­haftsamt, dass laut einschlägi­ger Regelungen feste organische Dünger wie Mist, Kompost oder Dung vorübergeh­end, bis zu sechs Monaten, auf unbefestig­ten Flächen zwischenge­lagert werden dürften. Die Lagerplätz­e seien regelmäßig zu wechseln und so auszuwähle­n, dass eine Gefährdung von Grund- und Oberfläche­ngewässern nach menschlich­em Ermessen ausgeschlo­ssen werden könne. Damit wird es wohl behördlich­erseits keine Wasserprob­en geben. Damit keine Zweifel offen bleiben und vermutlich aufgrund der Vorfälle im vergangene­n Jahr, betonte der Landratsam­tssprecher: „Wir werden mit den beiden in diesem Fall betroffene­n Landwirten Kontakt aufnehmen und sie auf die oben erwähnten Bestimmung­en gezielt hinweisen.“Die Spaziergän­ger, Jogger und Hundehalte­r dürften die Ergebnisse weiterhin verfolgen.

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FOTO: OLAF E. JAHNKE Am Waldesrand hinter Neuhäusle liegen die Misthaufen­reihen jetzt schon zweireihig.

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