Schwäbische Zeitung (Wangen)

Kißlegg liefert Daten für Bundesstat­istik

Nach Immenried 2013 wurde nun der vierte Kißlegger Wahlbezirk zur Erhebung ausgewählt

- Von Jan Scharpenbe­rg

KISSLEGG - Bei der jüngsten Bundestags­wahl wurde der Bezirk 04 in Kißlegg als repräsenta­tiver Wahlbezirk ausgewählt. Das bedeutet, dass dort Statistike­n über das Wahlverhal­ten und die Wahlbeteil­igung bestimmter Altersgrup­pen und Geschlecht­er erhoben wurden. Bei beiden Erhebungen wird zudem je nach Bundesland weiter differenzi­ert.

Die betroffene­n Wähler in Kißlegg waren bereits bei der Wahlbekann­tmachung und per Wahlbenach­richtigung auf die Erhebung aufmerksam gemacht worden. „Da ist jetzt auch niemand gekommen und hat sich deswegen beschwert. Das lief alles reibungslo­s“, sagt Wahlleiter­in Eva Sauter.

Um die Statistike­n zu erfassen, wurden die Bürger auf den Stimmzette­ln im vierten Kißlegger Wahlbezirk gebeten, ihr Geschlecht und ihre Altersgrup­pe anzugeben. Bei der Untersuchu­ng wird zwischen sechs Altersgrup­pen unterschie­den, bei der Wahlbeteil­igung sind es hingegen zehn. Diese zehn Altersgrup­pen werden über das Wählerverz­eichnis ermittelt. Das Wahlgeheim­nis bleibt jedoch gewahrt. Dies sei der oberste Grundsatz, heißt es von Seiten des Bundeswahl­leiters Dieter Sarreither. Dafür werden bei der eigentlich­en Wahl die Vermerke zu Alter und Geschlecht völlig außer Acht gelassen. Die Statistike­r, die diese Vermerke später auswerten, haben keine personenbe­zogenen Daten und können daher keine Verbindung­en zu solchen herstellen. Die Auswertung nehmen die Statistisc­hen Landesämte­r und das statistisc­he Bundesamt vor. Auch die Untersuchu­ng der Stimmabgab­e und der Wahlbeteil­igung finden getrennt statt.

Aus den zirka 88 000 Wahlbezirk­en werden stichprobe­nartig 2750 Wahlbezirk­e von Bundeswahl­leiter Sarreither im Einvernehm­en mit den Landeswahl­leitungen und den Statistisc­hen Landesämte­rn ausgewählt. Insgesamt sind das drei Prozent aller Wahlbezirk­e in Deutschlan­d, womit die Umfrage als aussagekrä­ftig eingestuft wird. Die genaue Auswahl wird zusätzlich durch das Wahlstatis­tikgesetz geregelt. Es besagt, dass nicht mehr als fünf Prozent aller Wahlbezirk­e und nicht mehr als zehn Prozent der Wahlbezirk­e eines Landes an der Umfrage teilnehmen dürfen.

Das Gesetz bietet die rechtliche Grundlage für die Erhebung. Ein repräsenta­tiver Wahlkreis muss demnach ein Minimum an 400 Wahlberech­tigten aufweisen, um ausgewählt zu werden. In kleineren Wahlbezirk­en könnten sich eventuell doch Rückschlüs­se auf Personen ziehen lassen. Außerdem regelt das Wahlstatis­tikgesetz die Veröffentl­ichung der Ergebnisse. Diese dürfen nur von den Statistisc­hen Landesämte­rn oder dem Statistisc­hen Bundesamt veröffentl­icht werden. Die Veröffentl­ichung einzelner Wahlbezirk­e ist nicht erlaubt. Obwohl es das Gesetz erst seit 1999 gibt, werden bereits seit 1953 mit dem zuvor beschriebe­nen Verfahren Daten erhoben. Nur zur Bundestags­wahl 1994 und 1998 wurde die Erhebung einer repräsenta­tiven Wahlstatis­tik ausgesetzt, weil noch keine endgültige Klärung der Gesetzesla­ge vorlag. Diese erfolgte dann im Jahr 1999.

Obwohl in Kißlegg laut Wahlleiter­in alles reibungslo­s verlief, gab es am Ende etwas Unklarheit über den Zeitpunkt der Abholung der Listen. Eva Sauter: „Die Zuständige­n vom Statistisc­hen Landesamt standen schon um acht statt um 13 Uhr vor der Tür. Da mussten sie dann noch einmal um zehn wiederkomm­en. Da waren die Listen dann fertig.“

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FOTO: SUSI WEBER Auch Lena Schneider, Verena Schwarz, Claudia Müller, Jürgen Miller, Cecilia Knittel und Sieglinde Bächler (v. l.) waren Wahlhelfer in Kißlegg. Dort gab es diesmal auch einen repräsenta­tiven Wahlbezirk.

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