Kißlegg liefert Daten für Bundesstatistik
Nach Immenried 2013 wurde nun der vierte Kißlegger Wahlbezirk zur Erhebung ausgewählt
KISSLEGG - Bei der jüngsten Bundestagswahl wurde der Bezirk 04 in Kißlegg als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt. Das bedeutet, dass dort Statistiken über das Wahlverhalten und die Wahlbeteiligung bestimmter Altersgruppen und Geschlechter erhoben wurden. Bei beiden Erhebungen wird zudem je nach Bundesland weiter differenziert.
Die betroffenen Wähler in Kißlegg waren bereits bei der Wahlbekanntmachung und per Wahlbenachrichtigung auf die Erhebung aufmerksam gemacht worden. „Da ist jetzt auch niemand gekommen und hat sich deswegen beschwert. Das lief alles reibungslos“, sagt Wahlleiterin Eva Sauter.
Um die Statistiken zu erfassen, wurden die Bürger auf den Stimmzetteln im vierten Kißlegger Wahlbezirk gebeten, ihr Geschlecht und ihre Altersgruppe anzugeben. Bei der Untersuchung wird zwischen sechs Altersgruppen unterschieden, bei der Wahlbeteiligung sind es hingegen zehn. Diese zehn Altersgruppen werden über das Wählerverzeichnis ermittelt. Das Wahlgeheimnis bleibt jedoch gewahrt. Dies sei der oberste Grundsatz, heißt es von Seiten des Bundeswahlleiters Dieter Sarreither. Dafür werden bei der eigentlichen Wahl die Vermerke zu Alter und Geschlecht völlig außer Acht gelassen. Die Statistiker, die diese Vermerke später auswerten, haben keine personenbezogenen Daten und können daher keine Verbindungen zu solchen herstellen. Die Auswertung nehmen die Statistischen Landesämter und das statistische Bundesamt vor. Auch die Untersuchung der Stimmabgabe und der Wahlbeteiligung finden getrennt statt.
Aus den zirka 88 000 Wahlbezirken werden stichprobenartig 2750 Wahlbezirke von Bundeswahlleiter Sarreither im Einvernehmen mit den Landeswahlleitungen und den Statistischen Landesämtern ausgewählt. Insgesamt sind das drei Prozent aller Wahlbezirke in Deutschland, womit die Umfrage als aussagekräftig eingestuft wird. Die genaue Auswahl wird zusätzlich durch das Wahlstatistikgesetz geregelt. Es besagt, dass nicht mehr als fünf Prozent aller Wahlbezirke und nicht mehr als zehn Prozent der Wahlbezirke eines Landes an der Umfrage teilnehmen dürfen.
Das Gesetz bietet die rechtliche Grundlage für die Erhebung. Ein repräsentativer Wahlkreis muss demnach ein Minimum an 400 Wahlberechtigten aufweisen, um ausgewählt zu werden. In kleineren Wahlbezirken könnten sich eventuell doch Rückschlüsse auf Personen ziehen lassen. Außerdem regelt das Wahlstatistikgesetz die Veröffentlichung der Ergebnisse. Diese dürfen nur von den Statistischen Landesämtern oder dem Statistischen Bundesamt veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung einzelner Wahlbezirke ist nicht erlaubt. Obwohl es das Gesetz erst seit 1999 gibt, werden bereits seit 1953 mit dem zuvor beschriebenen Verfahren Daten erhoben. Nur zur Bundestagswahl 1994 und 1998 wurde die Erhebung einer repräsentativen Wahlstatistik ausgesetzt, weil noch keine endgültige Klärung der Gesetzeslage vorlag. Diese erfolgte dann im Jahr 1999.
Obwohl in Kißlegg laut Wahlleiterin alles reibungslos verlief, gab es am Ende etwas Unklarheit über den Zeitpunkt der Abholung der Listen. Eva Sauter: „Die Zuständigen vom Statistischen Landesamt standen schon um acht statt um 13 Uhr vor der Tür. Da mussten sie dann noch einmal um zehn wiederkommen. Da waren die Listen dann fertig.“