RP: E-Mail am 7. Juni an die Stadt Wangen
Das Regierungspräsidium hat auf SZ-Anfrage zu den Wangener Vorwürfen Stellung genommen, das RP würde nicht oder zu spät über geplante Sperrungen informieren. „Grundsätzlich weist das Regierungspräsidium Tübingen nur geeignete, leistungsfähige und – soweit möglich – kurze Umleitungsstrecken aus. Alle von der Umleitungsstrecke betroffenen Gemeinden sowie die zuständigen Landratsämter und Polizeidienststellen werden in Form einer Anhörung über die geplante Umleitungsstrecke in Kenntnis gesetzt.“Dies habe die Behörde auch aktuell bei den Bauarbeiten an der Anschlussstelle Wangen-West getan. „Im vorliegenden Fall – Auswirkungen der Sanierungsmaßnahme an der A 96 auf den Umleitungsverkehr im Bereich von Wangen – wurde die Anhörung am 7. Juni 2017 per E-Mail unter anderem an die Stadt Wangen verschickt. Der Anhörung lag ein Plan mit Darstellung der Umleitungsstrecke bei; auch die vorgesehene Dauer der Vollsperrung der Anschlussstelle (4. 10. – 19. 10.2017) wurde mitgeteilt. Eine Stellungnahme wurde bis zum 21.6.2017 erbeten. Bis zu diesem Zeitpunkt sind keine Stellungnahmen bei uns eingegangen.“Die Sperrung der Anschlussstelle und die Beschilderung der Umleitungsstrecke sei dann am 4.9.2017 angeordnet worden. Auch diese Anordnung sei per E-Mail an die Stadt Wangen verschickt worden. Ergänzend fügt das RP auf SZ-Anfrage hinzu: „Im konkreten Fall sind in Anbetracht des vorhandenen Straßennetzes im Bereich der Stadt Wangen keine hinreichend geeigneten Alternativen zur ausgewiesenen Umleitungsstrecke vorhanden.“Anmerkung der Redaktion: Die Schwäbische Zeitung brachte die erste Meldung zu den Bauarbeiten und der Umleitungsstrecke Ende August. (sz/bee)