Schwäbische Zeitung (Wangen)

Staatsanwa­ltschaft beantragt Strafbefeh­l gegen Whistleblo­wer

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ROTTWEIL (här) - Der Streit um eine Protestakt­ion vor dem Firmensitz des Waffenhers­tellers Heckler & Koch in Oberndorf geht in die nächste Runde: Die Staatsanwa­ltschaft Rottweil hat jetzt einen Strafbefeh­l wegen Hausfriede­nsbruch gegen den Heidelberg­er Friedensak­tivisten und Whistleblo­wer (Enthüller von brisanten Nachrichte­n) Hermann Theisen aus Hirschberg bei Heidelberg beantragt.

Der hatte im Mai 2016 und im Februar 2017 auf dem Parkplatz vor der Fabrikhall­e des Unternehme­ns Flugblätte­r zu verteilen versucht und die Mitarbeite­r aufgerufen, die Öffentlich­keit „umfassend über die Hintergrün­de der Exportprax­is ihres Arbeitgebe­rs“zu informiere­n. Auf Veranlassu­ng des Landratsam­ts Rottweil hinderten acht Polizisten und eine Hundestaff­el den Aktivisten an der Verteilung der Flugblätte­r und beschlagna­hmen sie.

Einen ersten Strafbefeh­l wegen des Verrats von Geschäfts- und Betriebsge­heimnissen über 3600 Euro nahm die Staatanwal­tschaft zurück, nachdem sie vom Oberndorfe­r Amtsgerich­tsdirektor Wolfgang Heuer darauf hingewiese­n worden war, dass Theisen wegen eines ähnlichen Falls in Koblenz einen Freispruch erwirkt hatte. Anschließe­nd erklärte das Verwaltung­sgericht Freiburg das Vorgehen des Landratsam­t Rottweil für rechtswidr­ig. Der jetzige Strafbefeh­l wegen Hausfriede­nsbruch beläuft sich nach Angaben eines Sprechers auf eine Geldstrafe „im niedrigen Bereich“. Ob sie zugelassen wird, entscheide­t Amtsgerich­tsdirektor Heuer. Es geht in diesem Fall auch um die Grundsatzf­rage, wo und wie die Grenzen für Whistleblo­wer gezogen werden. Whistleblo­wer Theisen sagt, er sei „sehr überrascht von dieser Kehrtwende der Kehrtwende“.

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FOTO: DPA Das Logo des Waffenhers­tellers Heckler & Koch in Oberndorf.

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