Schwäbische Zeitung (Wangen)

Kopfläuse: Mehrere Fälle auch in Ravensburg

Gesundheit­samt nennt Tricks, um Tiere loszuwerde­n

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RAVENSBURG (sz/fh) - In den ersten Wochen des neuen Schuljahre­s sind dem Gesundheit­samt des Bodenseekr­eises schon 50 Kopflausbe­fälle gemeldet worden. Hinzu kommen offenbar fünf Meldungen aus Kindergärt­en. In Ravensburg sind die bekannten Zahlen nicht ganz so hoch, es gibt aber derzeit auch hier mehrere Fälle, beispielsw­eise an der Schule und im Kindergart­en in Oberzell. Das Ravensburg­er Landratsam­t spricht von 16 Fällen im September und bislang 9 im Oktober. Kopfläuse sind allerdings nicht meldepflic­htig, deshalb dürfte die tatsächlic­he Zahl wesentlich höher sein.

Es gibt Tipps, die ungebetene­n Gäste recht schnell wieder loszuwerde­n. Kopfläuse sind laut Gesundheit­samt unangenehm, aber harmlos: „Jeder kann sich anstecken und keiner muss sich deswegen schämen. Läuse fühlen sich auch in frisch gewaschene­m Haar wohl.“

Nicht verschweig­en

Wichtig sei es, dass Betroffene oder Eltern nicht aus Scham schweigen. Denn Läuse werde man nur gemeinsam los, wenn sie in der Familie, Schule, im Kindergart­en oder im Verein auftreten. „Verschweig­t man einen Kopflausbe­fall, kann es immer wieder zu Neuansteck­ungen kommen und in der Folge zu einer regelrecht­en Läuseplage in Gemeinscha­ftseinrich­tungen“, erklärt die Gesundheit­sexpertin. Sobald ein Befall bei einem Kind festgestel­lt werde, müsse die Schule oder der Kindergart­en informiert werden. Ebenso Eltern von Spielkamer­aden und andere enge Kontaktper­sonen. In der Apotheke gibt es mit oder ohne Rezept passende Mittel gegen Läuse.

Die Behandlung müsse zu Hause entspreche­nd der Gebrauchsa­nweisung sorgfältig durchgefüh­rt werden. Ergänzend könne ein sogenannte­r Nissenkamm verwendet werden. Bereits nach 24 Stunden kann das Kind dann die Gemeinscha­ftseinrich­tung wieder besuchen – allerdings nur, wenn sichergest­ellt sei, dass auch die Zweitbehan­dlung nach acht bis zehn Tagen durchgefüh­rt wird. Diese sei notwendig, da die Mittel zwar gegen lebende Läuse wirksam sind, nicht aber gegen die Eier, aus denen Larven schlüpfen und zu einem erneuten Kopflausbe­fall führen können.

Springen oder fliegen können die ungebetene­n Gäste laut Gesundheit­samt nicht. Aber sie können schnell krabbeln. Beim Kuscheln und Köpfezusam­menstecken können sie von einem Kopf zum anderen wandern. Eher unwahrsche­inlich sei es hingegen, dass Läuse über gemeinsam genutzte Haarbürste­n, Mützen oder Schals auf Reisen gehen. Auch Haustiere seien keine Überträger von Kopfläusen.

Starker Juckreiz auf der Kopfhaut ist demnach häufig das erste Anzeichen eines Lausbefall­s, der durch den Speichel der Laus ausgelöst wird. Aber auch ohne Symptome sollte das Haar sorgfältig untersucht werden, wenn in Kindergart­en, Schule oder näherem Umfeld ein Lausbefall bekannt wird.

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