Schwäbische Zeitung (Wangen)

Teilkasko zahlt bei Wildunfäll­en

Die Beweislast liegt beim Autofahrer – Schäden per Foto dokumentie­ren

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BERLIN (dpa) - Wer zu schnell oder unaufmerks­am fährt, riskiert einen Wildunfall. Besonders auf Landstraße­n zwischen Wäldern sind in der Dämmerung und nachts einige Tiere unterwegs. Dort sollten Autofahrer vorsichtig sein: „Wenn Sie mit Tempo 60 auf einen Hirsch stoßen, dann ist das so, als würde sich so ein fünf Tonnen schwerer Elefant auf die Motorhaube setzen“, sagt Torsten Reinwald, Sprecher des Deutschen Jagdverban­ds (DJV) in Berlin. Wer ein Tier am Straßenran­d sieht, sollte abbremsen, das Lenkrad festhalten, abblenden und hupen, rät der Experte. „Ein kontrollie­rter Zusammenst­oß ist immer besser als ein unkontroll­iertes Ausweichma­növer.“

Den Schaden am Fahrzeug zahlt die Teilkasko, wenn es nachweisli­ch einen Wildwechse­l gegeben hat. In vielen Verträgen ist allerdings nur Haarwild aufgeführt – dazu gehören Rotwild, Hasen, Füchse oder Wildschwei­ne, erklärt der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV). Auffahrunf­älle mit anderen Tieren wie etwa Hunden sind, solange nicht anders im Vertrag vereinbart, nicht versichert.

Der Fahrer muss belegen, dass er gegen das Tier gefahren ist, als es die Straßensei­te wechseln wollte. Lag es bereits vorher tot oder verletzt auf der Straße, greift die Teilkasko bei einigen Versichere­rn nicht. Auch wer dem Tier ausweicht und dabei im Graben landet, muss den Schaden oft selbst zahlen. Die notwendige­n Beweise sollte man sich vom zuständige­n Jagdpächte­r ausstellen lassen und selbst Beweisfoto­s machen. Wer eine Vollkasko hat, kann den Schaden von der Versicheru­ng zahlen lassen. Beweise sind dafür nicht nötig.

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FOTO: MARTIN SCHUTT Vorsicht, Wildwechse­l! Die Schilder sollte man gerade im Herbst nicht leichtfert­ig missachten.

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