Mordprozess beginnt früher
Ab Donnerstag muss sich ein 35-Jähriger vor Gericht verantworten
HOSSKIRCH - Ein 35 Jahre alter Mann aus Hoßkirch muss sich wegen Mordes vor dem Landgericht Ravensburg verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, am 25. Februar 2017 seine Ehefrau erwürgt und anschließend einen Autounfall vorgetäuscht zu haben. Das Schwurgerichtsverfahren beginnt nicht, wie ursprünglich geplant, im Januar, sondern bereits am kommenden Donnerstag, 9. November, um 9.30 Uhr.
Wie Richter Franz Bernhard, der auch Pressesprecher des Landgerichts Ravensburg ist, erläutert, hat sich bei der Terminplanung des Gerichts ein Fenster aufgetan. „Da es sich um eine Haftsache handelt, gilt das Beschleunigungsgebot“, sagt er. Ein Verdächtiger, der in Untersuchungshaft sitze, habe ein Recht darauf, dass das Gericht so schnell wie möglich ein Urteil spreche. Bei den nun vorgezogenen Verhandlungsterminen sei das Zeitfenster aber relativ eng, sodass oft nur ein paar Stunden verhandelt werden könne. „Deshalb wurden sehr viele Fortsetzungstermine eingeplant“, sagt er.
Der Angeklagte habe sich bislang noch nicht zu den Vorwürfen geäußert. „Er sagt, er wisse nichts mehr“, sagt Bernhard. Er berufe sich dabei auf seine schweren Kopfverletzungen, die er hatte, als er in der Nähe der Leiche seiner Frau gefunden wurde. Der inzwischen 35-Jährige habe möglicherweise einen Verkehrsunfall fingiert, um die Ermordung seiner Ehefrau zu verschleiern. Weil es weder ein Geständnis noch Tatzeugen gibt, läuft es wohl auf einen Indizienprozess hinaus. In der Verhandlung werden viele Zeugen zu hören sein, sowie Polizeibeamte, die in dem Fall ermittelt haben. „Außerdem werden sich Sachverständige zu den Spuren äußern“, sagt er.
Wie das Landgericht auf seiner Internetseite schreibt, geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe vorliegt. Motive für die Tat sollen ein Trennungsstreit mit der Ehefrau, eine außereheliche Beziehung des Angeklagten und anstehende Unterhalts- und Aufenthaltsregelungen für die gemeinsamen Kinder gewesen sein.
Nachdem die „Schwäbische Zeitung“zuerst über den Fall berichtet hatte, nahmen auch Radiosender ihn in ihre Nachrichten auf. Spätestens, als die Deutsche Presseagentur über die Entwicklungen berichtete, fanden die Meldungen bundesweit in den Medien Beachtung. Auch deshalb kann es sein, dass viele Zuhörer am kommenden Donnerstag den Prozessauftakt mitverfolgen. „Einerseits hat das Verfahren einen starken lokalen Bezug. Hoßkirch ist eine kleine Gemeinde, in der sich jeder kennt und in der es viele Beziehungen gibt“, sagt Richter Franz Bernhard.
Andererseits sei der Hoßkircher Fall mit dem möglicherweise fingierten Verkehrsunfall kurios. „Auch deshalb könnte das Interesse auch größer sein“, sagt er. Ähnlich sei es im Berger Mordprozess gewesen, der im Lauf dieses Jahres am Landgericht Ravensburg verhandelt wurde. Der damals Angeklagte und inzwischen Verurteilte hatte seine Ehefrau erwürgt. Um die Tat zu verdecken, inszenierte er einen Selbstmord: Er hängte die Leiche der Frau an einem Strick im Heizungskeller ihres Hauses auf.
Weil es weder ein Geständnis noch Tatzeugen gibt, läuft es wohl auf einen Indizienprozess hinaus.