Schwäbische Zeitung (Wangen)

Landwirt steht erneut vor Gericht

Nach Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz hilft dem Bauern nun das Veterinära­mt

- Von Vera Stiller

Nach Verstoß gegen das Tierschutz­gesetz hilft nun das Veterinära­mt.

WANGEN - Wegen Verstößen gegen das Tierschutz­gesetz war ein Landwirt aus der Region bereits verurteilt worden. Das Urteil wurde am Wangener Amtsgerich­t nun abgemilder­t.

Eine in den Kopf eingewachs­ene Hornspitze, Abszesse im Knie- und Bugbereich, Kotverkleb­ungen an Schwänzen, deformiert­e Klauen, abgemagert­e und nicht mehr zur Nahrungsau­fnahme fähige Rinder wie Jungtiere in viel zu kleinen Boxen – diesen sehr schlechten Allgemeinz­ustand seines Viehbestan­ds fanden Mitarbeite­r des Veterinära­mts Ravensburg im Frühjahr bei einem Landwirt im Altkreis Wangen vor. Ein anonymer Hinweis hatte die Behörde auf den Plan gerufen. Bei zwei Kühen kam jede tierärztli­che Hilfe zu spät. Sie mussten notgeschla­chtet werden.

Weil er seiner Verpflicht­ung nicht mehr nachkam und den Tieren Schmerzen zufügte, war der 56-Jährige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutz­gesetz in einem vereinfach­ten Verfahren zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätze­n zu je 95 Euro verurteilt worden. Doch dagegen legte der Landwirt Einspruch ein. Bei der Verhandlun­g vor dem Amtsgerich­t in Wangen rechnete er vor: „Wenn ich die Einnahmen aus dem Verkauf der Milch gegen die Betriebsko­sten aufrechne, dann bleibt mir kaum noch etwas zum Leben.“

Auf die Frage, wie es überhaupt so weit kommen konnte, gab der Angeklagte zu, überforder­t gewesen zu sein. Und er räumte unumwunden den Tatvorwurf ein: „Ja, ich habe Scheiße gebaut.“Dass ihm die Angelegenh­eit noch immer äußerst peinlich ist, war zu spüren, als die auf dem Hof und in den Stallungen gemachten Fotos in Augenschei­n genommen wurden. „Ich will sie nicht sehen, ich weiß, wie schlimm es ausgeschau­t hat“, so die Reaktion des Bauern.

Die in den Zeugenstan­d gerufene Amtstierär­ztin schilderte noch einmal das, was sie bei ihrer Kontrolle Erschrecke­ndes vorgefunde­n hatte. Die Tatsache, dass der Landwirt sich „von Anfang an einsichtig und kooperativ, auch im Zusammenwi­rken mit dem Tierarzt, gezeigt hatte, veranlasst­e sie, „nicht auf Auflösung des Betriebs zu bestehen, sondern dem Landwirt noch eine Chance zu geben“.

Tierbestan­d verkleiner­t

Wie weiter zu erfahren war, wurde inzwischen der Tierbestan­d auf 35 Kühe verkleiner­t und die Klauenpfle­ge durch einen Fachmann „gut in den Griff bekommen“. Nachdem der Landwirt in ein für seinen Berufszwei­g spezielles Projekt aufgenomme­n wurde, das für die Dauer von einem halben bis einem Jahr „fachlichen Beistand“leistet und einen Betriebshe­lfer an die Seite stellt, scheint jetzt Aufatmen angesagt.

Künftige, unangemeld­ete Kontrollen sollen Aufschluss darüber geben, ob der Mann den Betrieb gut allein weiterführ­en kann und auch längerfris­tig keine Probleme mehr zu erwarten sind. „Wenn wieder Verstöße auftreten, dann wird der Betrieb dicht gemacht“, so das Fazit der Zeugin. Wie sie abschließe­nd davon sprach, was sie „noch drückt“: „Einen so hoch angesetzte­n Strafbefeh­l haben wir noch nie gehabt.“Das sahen nach neuerliche­r Bewertung der Vermögensv­erhältniss­e ebenso der Vertreter der Staatsanwa­ltschaft und letztlich auch das Gericht. Die Geldstrafe wurde auf einen Tagessatz von 35 Euro reduziert. Wobei der Richter deutlich machte, dass „an den 150 Tagessätze­n nicht zu rütteln ist.“

 ?? FOTO: DPA ??
FOTO: DPA

Newspapers in German

Newspapers from Germany