Landwirt steht erneut vor Gericht
Nach Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hilft dem Bauern nun das Veterinäramt
Nach Verstoß gegen das Tierschutzgesetz hilft nun das Veterinäramt.
WANGEN - Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz war ein Landwirt aus der Region bereits verurteilt worden. Das Urteil wurde am Wangener Amtsgericht nun abgemildert.
Eine in den Kopf eingewachsene Hornspitze, Abszesse im Knie- und Bugbereich, Kotverklebungen an Schwänzen, deformierte Klauen, abgemagerte und nicht mehr zur Nahrungsaufnahme fähige Rinder wie Jungtiere in viel zu kleinen Boxen – diesen sehr schlechten Allgemeinzustand seines Viehbestands fanden Mitarbeiter des Veterinäramts Ravensburg im Frühjahr bei einem Landwirt im Altkreis Wangen vor. Ein anonymer Hinweis hatte die Behörde auf den Plan gerufen. Bei zwei Kühen kam jede tierärztliche Hilfe zu spät. Sie mussten notgeschlachtet werden.
Weil er seiner Verpflichtung nicht mehr nachkam und den Tieren Schmerzen zufügte, war der 56-Jährige wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in einem vereinfachten Verfahren zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 95 Euro verurteilt worden. Doch dagegen legte der Landwirt Einspruch ein. Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht in Wangen rechnete er vor: „Wenn ich die Einnahmen aus dem Verkauf der Milch gegen die Betriebskosten aufrechne, dann bleibt mir kaum noch etwas zum Leben.“
Auf die Frage, wie es überhaupt so weit kommen konnte, gab der Angeklagte zu, überfordert gewesen zu sein. Und er räumte unumwunden den Tatvorwurf ein: „Ja, ich habe Scheiße gebaut.“Dass ihm die Angelegenheit noch immer äußerst peinlich ist, war zu spüren, als die auf dem Hof und in den Stallungen gemachten Fotos in Augenschein genommen wurden. „Ich will sie nicht sehen, ich weiß, wie schlimm es ausgeschaut hat“, so die Reaktion des Bauern.
Die in den Zeugenstand gerufene Amtstierärztin schilderte noch einmal das, was sie bei ihrer Kontrolle Erschreckendes vorgefunden hatte. Die Tatsache, dass der Landwirt sich „von Anfang an einsichtig und kooperativ, auch im Zusammenwirken mit dem Tierarzt, gezeigt hatte, veranlasste sie, „nicht auf Auflösung des Betriebs zu bestehen, sondern dem Landwirt noch eine Chance zu geben“.
Tierbestand verkleinert
Wie weiter zu erfahren war, wurde inzwischen der Tierbestand auf 35 Kühe verkleinert und die Klauenpflege durch einen Fachmann „gut in den Griff bekommen“. Nachdem der Landwirt in ein für seinen Berufszweig spezielles Projekt aufgenommen wurde, das für die Dauer von einem halben bis einem Jahr „fachlichen Beistand“leistet und einen Betriebshelfer an die Seite stellt, scheint jetzt Aufatmen angesagt.
Künftige, unangemeldete Kontrollen sollen Aufschluss darüber geben, ob der Mann den Betrieb gut allein weiterführen kann und auch längerfristig keine Probleme mehr zu erwarten sind. „Wenn wieder Verstöße auftreten, dann wird der Betrieb dicht gemacht“, so das Fazit der Zeugin. Wie sie abschließend davon sprach, was sie „noch drückt“: „Einen so hoch angesetzten Strafbefehl haben wir noch nie gehabt.“Das sahen nach neuerlicher Bewertung der Vermögensverhältnisse ebenso der Vertreter der Staatsanwaltschaft und letztlich auch das Gericht. Die Geldstrafe wurde auf einen Tagessatz von 35 Euro reduziert. Wobei der Richter deutlich machte, dass „an den 150 Tagessätzen nicht zu rütteln ist.“