Gut für die Natur
Grundsätzlich sind regenerative Energiequellen etwas Gutes. Aber nicht jeder Ort muss zwangsweise für eine entsprechende Stromerzeugung genutzt werden. Dies gilt für Windkraftanlagen ebenso wie für Wasserkraftwerke. Deshalb hat das Augsburger Verwaltungsgericht nun auch eine gute Entscheidung gefällt.
Die Ostrach beim Naturdenkmal Eisenbreche bleibt wie sie ist: ein weitgehend wild fließender Gebirgsbach. Speziell für das Oberallgäuer Landratsamt bedeutet dies eine schmerzhafte Schlappe. Es hatte den Bau genehmigt, weil er der Energiewende dienen würde. Doch hierzu muss nun wirklich nicht im letzten Winkel auch noch ein Bach aufgestaut werden.
Gerade die betroffene Marktgemeinde Bad Hindelang hat bereits 17 Wasserkraftwerke am Laufen. Eine Ertüchtigung dieser Anlagen wäre auch eine Option. Sie würde wohl mehr kosten, weil dazu der alte Baubestand abgeändert werden müsste. Aber dies sollte es den Verantwortlichen vor Ort wert sein. Sie haben hingegen versucht, Ökologie gegen Ökologie auszuspielen, um ihre Interessen durchzusetzen. Im Rückblick betrachtet schon ein recht unverfrorenes Vorgehen.
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