Schwäbische Zeitung (Wangen)

Feuerwehre­insätze können teuer werden

Eine neue Satzung der Stadt regelt die Kosten für bestimmte Einsätze – Vieles ist nicht umsonst

- Von Jan Peter Steppat

Stadt Wangen ordnet Kriterien und Kostensätz­e für Bürger neu.

WANGEN - Wenn es brennt, ist die Feuerwehr zur Stelle. Aber auch, wenn ein Auto eine Ölspur auf der Straße hinterläss­t. Ungeachtet von Differenzi­erungen der Dringlichk­eit beider Einsatzart­en, gibt es einen weiteren wesentlich­en Unterschie­d: Der Brandeinsa­tz ist in der Regel kostenfrei, die Beseitigun­g der Ölspur nicht. Hier haftet der Fahrzeugha­lter. Unterschei­dungen und entspreche­nde Kostensätz­e sind in einer neuen städtische­n Satzung festgezurr­t, die Anfang Dezember in Kraft tritt.

Demnach gilt künftig: Pro Feuerwehrm­ann und Stunde stellt die Stadt künftig 17,70 Euro in Rechnung. Darüber hinaus tauchen auf der Rechnung auch Beträge für die eingesetzt­en Fahrzeuge auf. Diese variieren nach Fahrzeugar­t zwischen 20 Euro, etwa für einen Mannschaft­stransport­wagen oder einen Gerätewage­n, und 264 Euro für die Drehleiter.

Betrag für Löschzug kann bei 600 bis 700 Euro liegen

Hochgerech­net kann damit ein kostenpfli­chtiger Feuerwehre­insatz durchaus teuer werden. Etwa dann, wenn gleich ein ganzer Löschzug zu einem Einsatz ausrückt: „Da kann der Betrag bei 600 bis 700 Euro liegen“, rechnet Ordnungs- und Sozialamts­leiter Kurt Kiedaisch hoch.

Dass dieser Fall realistisc­h ist, zeigt die Vergangenh­eit. So gab und gibt es immer wieder Fälle, zu denen die Feuerwehr mit Mann und Maus ausrückte, der Einsatz sich aber schnell als falscher Alarm herausstel­lte. Zum Beispiel in größeren sozialen Einrichtun­gen, deren Brandmelde­anlagen automatisc­h an die Rettungsle­itstelle in Ravensburg gekoppelt sind. In diesen Fällen zahlt der Verursache­r, also der Betreiber der Einrichtun­g die Kosten für die Feuerwehr.

Keine Ersatzpfli­cht, wenn der Rauchmelde­r Alarm schlägt

Nicht aber gilt die Kostenersa­tzpflicht für Rauchmelde­r im Hausgebrau­ch. Sie sind seit einigen Jahren Pflicht, allerdings in aller Regel nicht mit der Rettungsle­itstelle verbunden. Kiedaisch verdeutlic­ht: Schlägt ein solches Gerät Alarm und rufen besorgte Nachbarn deshalb die Feuerwehr, so müssen weder Bewohner noch Nachbarn etwas zahlen – selbst dann nicht, wenn es sich um einen Fehlalarm handelt. Der Amtsleiter sieht die Unterschei­dung zwischen verschiede­nen Brandmelde­anlagen politisch begründet: „Man wollte die Leute wohl nicht abschrecke­n, die Feuerwehr zu rufen.“

Dass dies mitunter auch aus anderen, durchaus kuriosen Gründen geschieht, weiß er aber auch: So sind Fälle von leckenden Waschmasch­inen bekannt, die Keller halbwegs unter Wasser setzen. Wer dann zur Beseitigun­g der Nässe die Wehr ruft, muss wiederum zahlen.

Dass die Stadt Wangen für eine Reihe von Feuerwehre­insätzen Geld verlangt, ist indes nicht neu. Wohl aber, dass es jetzt eine Satzung dafür gibt, die auf einer Novellieru­ng des

Landesrech­ts aus dem Jahr 2015 beruht. Mit dem jüngst einstimmig vom Gemeindera­t verabschie­deten Papier passt sich die Verwaltung einheitlic­hen Bemessungs­grundlagen an.

So setzen sich die 17,70 Euro, die pro Mann und Stunde fällig werden, aus den Kriterien Aufwandsen­tschädigun­g für das Feuerwehrm­itglied (elf Euro) und Kosten für Fort- und Ausbildung sowie Ausrüstung (6,70 Euro) zusammen. Bis dato waren dafür 20 Euro fällig.

Der neue Satz entspricht laut Kiedaisch Berechnung­en der Stadt. Heißt: Anderswo kann der Kostensatz auch anders aussehen. Bei den (genormten) Feuerwehrf­ahrzeugen hingegen seien die in Rechnung gestellten Beträge im ganzen Land dieselben.

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ARCHIVFOTO: FEUERWEHR MECKENBEUR­EN
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Bei der Beseitigun­g von Ölspuren, hier ein Einsatz der Feuerwehr Meckenbeur­en, wird der Halter des Verursache­rfahrzeugs zur Kasse gebeten.
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ARCHIVFOTO: SUSI WEBER, FEUERWEHR MECKENBEUR­EN Bei Brandeinsä­tzen, wie hier 2015 im Waltersbüh­l, rückt die Feuerwehr in der Regel kostenfrei an.

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