Frosthilfe: 467 Bauern stellen Antrag
Gesamtschadenssumme in Baden-Württemberg beträgt rund 120 Millionen Euro
FRIEDRICHSHAFEN (li/sz) - Der April-Frost hat die Landwirte im Bodenseekreis landesweit mit am härtesten getroffen. Das bestätigen jetzt aktuelle Zahlen aus Stuttgart. So teilt der Überlinger Landtagsabgeordnete Martin Hahn (Grüne) mit, dass allein aus dem Bodenseekreis 467 Anträge auf Frosthilfe eingegangen sind. Mehr waren es lediglich im Ortenaukreis – nämlich 468. Landesweit sind insgesamt 2466 Anträge gestellt worden, die Gesamtschadenssumme beläuft sich auf 120 Millionen Euro.
Drei Nächte mit bis zu minus neun Grad Celsius im April hatten den Obstbauern vor allem bei den Äpfeln erhebliche Ernteausfälle beschert. Das endültige Ausmaß sollte sich zwar erst bei der Ernte im Herbst zeigen. Doch weil schnell absehbar war, dass die Ausfälle teilweise bei mehr als 70 Prozent liegen würden, je nach Lage und Sorte, deklarierte der Landtag den späten Wintereinbruch bereits Anfang Mai als Naturkatastrophe – und ebnte damit formal den Weg für die Bewilligung von finanziellen Beihilfen. Bis Ende Oktober hatten Landwirte mit Ausfällen von mehr als 30 Prozent die Möglichkeit, Anträge auf Frosthilfe einzureichen. Diese beträgt bis zu 50 Prozent der Schadenssumme. Laut Martin Hahn ergibt sich bei einer landesweiten Gesamtschadenssumme von 120 Millionen Euro unter Berücksichtigung von Höchstgrenzen ein Beihilfevolumen von 53 Millionen Euro. „Ich hoffe sehr, dass die Beträge so ausreichend sind, dass gerade auch bei uns am Bodensee kein Landwirt in existenzbedrohende Zahlungsschwierigkeiten gerät“, schreibt Hahn in seiner Mitteilung.
Kernobst litt besonders stark
„Die Landwirte sind sehr dankbar, dass sich das Land seiner Verantwortung stellt und sich an den durch den Klimawandel bedingten Schäden beteiligt. Das ist eine feine Sache und nicht selbstverständlich“, sagt der Kressbronner Kreisbauernobmann Dieter Mainberger – der zugleich aber auch zu bedenken gibt, dass trotzdem genug Schaden an den Bauern hängen bleibe.
Wie Martin Hahn weiter mitteilt, entfallen landesweit die höchsten Schäden auf den Bereich Kernobst mit einer frostgeschädigten Fläche von rund 10 200 Hektar und einem Schadensvolumen von rund 65,8 Millionen Euro, gefolgt vom Weinbau mit einer frostgeschädigten Fläche von rund 6200 Hektar und einem Schadensvolumen von rund 27 Millionen Euro. Beim Steinobst habe es rund 2700 Hektar frostgeschädigte Flächen mit einem Schadensvolumen von rund 18,7 Millionen Euro gegeben, auf den Bereich Beerenobst entfielen 1300 Hektar frostgeschädigte Flächen mit einem Schadensvolumen von rund 7,3 Millionen Euro. Laut Hahn liegen die betrieblichen Schäden bei rund 90 Prozent der Anträge in einem Bereich bis zu 100 000 Euro. Bei rund zehn Prozent der Anträge liege die Schadenshöhe darüber. Bei 18 Anträgen liege die Schadenshöhe zwischen 300 000 und 500 000 Euro und bei acht Anträgen sogar noch höher.
„Frost im April ist nicht ungewöhnlich“, schreibt Martin Hahn zwar. Besonders verheerend seien die Schäden in diesem Frühjahr aber gewesen, weil die Vegetation im April, als der Frost kam, schon sehr weit fortgeschritten war. Dies könne eine Folge der Klimaveränderung und Erderwärmung sein.