Mit 1,79 Promille am Steuer: 26-Jähriger verurteilt
Wangener Amtsgericht verhängt eine Geldstrafe wegen fahrlässigem Vollrausch am Steuer – Angeklagter leugnet die Tat
WANGEN - Wegen Vollrausch im Straßenverkehr wurde jetzt ein 26 Jahre alter Mann aus Wangen zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis für weitere sechs Monate entzogen und der Führerschein einbehalten. Das Gericht sprach ihm eingeschränkte Schuldfähigkeit zu und hob damit den Anklagevorwurf der fahrlässigen Trunkenheit am Steuer auf.
Es dürfte wenig bekannt sein, dass das Strafgesetzbuch auch einen „Vollrausch“kennt. Vor dem Amtsgericht in Wangen wurde jetzt ein Fall verhandelt, der diesem Umstand geschuldet war und eine Verurteilung nach sich zog. Staatsanwaltschaft und Gericht sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte noch im nüchternen Zustand darauf zu achten gehabt hätte, „eine gewisse Sorgfalt an den Tag zu legen“. Vielmehr habe er sich betrunken, bevor er sich in sein Auto setzte, um von einem Kollegen kommend nach Hause zu fahren.
Auf Höhe der Siemensstraße wurde der junge Mann dann beobachtet, wie er „rasant“in die Einfahrt zum „Burger King“einbog und hier mit dem Auto gegen mehrere Gesteinsbrocken prallte. Der später vorgenommene Bluttest ergab eine Alkoholkonzentration von 1,79 Promille und wies den Konsum von „berauschenden Mitteln“nach. „Alles gelogen, die Zeugen machen sich mit einer möglichen Falschaussage strafbar“, so die Reaktion des Angeklagten auf die Verlesung des Strafantrags. Wie er trotz der Anwesenheit des Rechtsbeistandes seine Verteidigung selbst in die Hand nahm und die zweifelnde Frage stellte: „Kriege ich überhaupt eine Anzeige, wenn ich mich auf einem Privatgrundstück befinde?“
Den zeitlichen Ablauf dieser Nacht erklärte der 26-Jährige so: „Ich kam gegen 24 Uhr von einem Kumpel, wo ich lediglich eine Flasche Bier getrunken hatte. Ich wollte mir noch einen Hamburger holen. Aber es war schon zu spät. Dann habe ich scheiße gewendet und setzte mein Auto an die Steine. Weil ich einen Schock bekam, trank ich Schnaps aus der Flasche und rauchte dazu einen Joint.“
Dass diese Aussage nicht den Tatsachen entsprechen konnte, wurde durch die Zeugen bewiesen. Der an diesem Abend diensthabende Polizeibeamte sprach davon, bei der Untersuchung „kurz nach ein Uhr“keine Flaschen im Auto gefunden zu haben und beschrieb das Verhalten des Angeklagten mit den Worten: „Er redete zusammenhanglos und hatte eine Alkoholfahne.“
Noch mehr Aufschluss konnte ein Mann aus Leutkirch geben, der zum fraglichen Zeitpunkt mit anderen Kunden am Autoschalter des Fastfood-Unternehmens stand. „Ich hörte die Reifen quietschen – und dann war es auch schon passiert.
Der stark alkoholisierte Fahrer wollte trotzdem weiterfahren, aber ich habe ihn daran gehindert, indem ich ihm den Schlüssel abnahm. Den habe ich dann, als die Streife nach 15 bis 20 Minuten eintraf, an diese abgegeben.“Und auch dieser Zeuge bestätigte, dass sich der Vorfall nicht schon um 24 Uhr, „sondern erst gegen ein Uhr ereignet hat“. Allein der kurze Zeitraum zwischen Verständigung der Polizei und deren Eintreffen war Grund genug für den Richter, dem Angeklagten vorzuhalten: „Sie haben vor Ort nichts getrunken. So schnell kommt man nicht auf 1,79 Promille!“Trotzdem stellte der Verteidiger den Antrag, einen Gegenbeweis anzutreten. „Vielleicht gibt es eine Kamera mit einer Videoaufzeichnung, die zeigt, wie ich Alkohol getrunken habe“, so die Hoffnung seines Mandanten.
Daraufhin ordnete der Richter an: „Eine Streife fährt zum Burger King und klärt es ab!“Zur großen Enttäuschung des Angeklagten kam etwas später die Mitteilung, dass die eine Kamera außer Funktion sei, die Aufzeichnungen der anderen bereits nach zwei Wochen gelöscht worden waren. „Ich kann nicht beweisen, dass ich unschuldig bin!“, ließ der „psychisch Auffällige“hören und sagte mehr zu sich selber: „Ich merke schon, dass man nicht so viel reden und aus dem Haus gehen darf!“Was den Richter zu der Gegenrede veranlasste: „Nein, Sie dürfen nicht mehr Auto fahren!“