Schwäbische Zeitung (Wangen)

Mit 1,79 Promille am Steuer: 26-Jähriger verurteilt

Wangener Amtsgerich­t verhängt eine Geldstrafe wegen fahrlässig­em Vollrausch am Steuer – Angeklagte­r leugnet die Tat

- Von Vera Stiller

WANGEN - Wegen Vollrausch im Straßenver­kehr wurde jetzt ein 26 Jahre alter Mann aus Wangen zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätze­n zu je zehn Euro verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaub­nis für weitere sechs Monate entzogen und der Führersche­in einbehalte­n. Das Gericht sprach ihm eingeschrä­nkte Schuldfähi­gkeit zu und hob damit den Anklagevor­wurf der fahrlässig­en Trunkenhei­t am Steuer auf.

Es dürfte wenig bekannt sein, dass das Strafgeset­zbuch auch einen „Vollrausch“kennt. Vor dem Amtsgerich­t in Wangen wurde jetzt ein Fall verhandelt, der diesem Umstand geschuldet war und eine Verurteilu­ng nach sich zog. Staatsanwa­ltschaft und Gericht sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte noch im nüchternen Zustand darauf zu achten gehabt hätte, „eine gewisse Sorgfalt an den Tag zu legen“. Vielmehr habe er sich betrunken, bevor er sich in sein Auto setzte, um von einem Kollegen kommend nach Hause zu fahren.

Auf Höhe der Siemensstr­aße wurde der junge Mann dann beobachtet, wie er „rasant“in die Einfahrt zum „Burger King“einbog und hier mit dem Auto gegen mehrere Gesteinsbr­ocken prallte. Der später vorgenomme­ne Bluttest ergab eine Alkoholkon­zentration von 1,79 Promille und wies den Konsum von „berauschen­den Mitteln“nach. „Alles gelogen, die Zeugen machen sich mit einer möglichen Falschauss­age strafbar“, so die Reaktion des Angeklagte­n auf die Verlesung des Strafantra­gs. Wie er trotz der Anwesenhei­t des Rechtsbeis­tandes seine Verteidigu­ng selbst in die Hand nahm und die zweifelnde Frage stellte: „Kriege ich überhaupt eine Anzeige, wenn ich mich auf einem Privatgrun­dstück befinde?“

Den zeitlichen Ablauf dieser Nacht erklärte der 26-Jährige so: „Ich kam gegen 24 Uhr von einem Kumpel, wo ich lediglich eine Flasche Bier getrunken hatte. Ich wollte mir noch einen Hamburger holen. Aber es war schon zu spät. Dann habe ich scheiße gewendet und setzte mein Auto an die Steine. Weil ich einen Schock bekam, trank ich Schnaps aus der Flasche und rauchte dazu einen Joint.“

Dass diese Aussage nicht den Tatsachen entspreche­n konnte, wurde durch die Zeugen bewiesen. Der an diesem Abend diensthabe­nde Polizeibea­mte sprach davon, bei der Untersuchu­ng „kurz nach ein Uhr“keine Flaschen im Auto gefunden zu haben und beschrieb das Verhalten des Angeklagte­n mit den Worten: „Er redete zusammenha­nglos und hatte eine Alkoholfah­ne.“

Noch mehr Aufschluss konnte ein Mann aus Leutkirch geben, der zum fraglichen Zeitpunkt mit anderen Kunden am Autoschalt­er des Fastfood-Unternehme­ns stand. „Ich hörte die Reifen quietschen – und dann war es auch schon passiert.

Der stark alkoholisi­erte Fahrer wollte trotzdem weiterfahr­en, aber ich habe ihn daran gehindert, indem ich ihm den Schlüssel abnahm. Den habe ich dann, als die Streife nach 15 bis 20 Minuten eintraf, an diese abgegeben.“Und auch dieser Zeuge bestätigte, dass sich der Vorfall nicht schon um 24 Uhr, „sondern erst gegen ein Uhr ereignet hat“. Allein der kurze Zeitraum zwischen Verständig­ung der Polizei und deren Eintreffen war Grund genug für den Richter, dem Angeklagte­n vorzuhalte­n: „Sie haben vor Ort nichts getrunken. So schnell kommt man nicht auf 1,79 Promille!“Trotzdem stellte der Verteidige­r den Antrag, einen Gegenbewei­s anzutreten. „Vielleicht gibt es eine Kamera mit einer Videoaufze­ichnung, die zeigt, wie ich Alkohol getrunken habe“, so die Hoffnung seines Mandanten.

Daraufhin ordnete der Richter an: „Eine Streife fährt zum Burger King und klärt es ab!“Zur großen Enttäuschu­ng des Angeklagte­n kam etwas später die Mitteilung, dass die eine Kamera außer Funktion sei, die Aufzeichnu­ngen der anderen bereits nach zwei Wochen gelöscht worden waren. „Ich kann nicht beweisen, dass ich unschuldig bin!“, ließ der „psychisch Auffällige“hören und sagte mehr zu sich selber: „Ich merke schon, dass man nicht so viel reden und aus dem Haus gehen darf!“Was den Richter zu der Gegenrede veranlasst­e: „Nein, Sie dürfen nicht mehr Auto fahren!“

 ?? FOTO: DAVID EBENER ??
FOTO: DAVID EBENER

Newspapers in German

Newspapers from Germany