Schwäbische Zeitung (Wangen)

Drogen aus dem dunklen Netz

Es geht in Memmingen um Ecstasy und Amphetamin­e – Vier Männer sind angeklagt

- Von Manfred Jörg

MEMMINGEN - Dunkle Drogengesc­häfte im Darknet: Darum geht es derzeit in einem Prozess am Memminger Landgerich­t. Angeklagt sind vier ledige Männer im Alter zwischen 25 und 58 Jahren. Ihnen werden unterschie­dliche Straftaten und Verstöße gegen das Betäubungs­mittelgese­tz zur Last gelegt (siehe auch Infokasten ).

Am ersten der fünf angesetzte­n Prozesstag­e verlas der Staatsanwa­lt lediglich die Anklagesch­rift. Die vier Angeklagte­n hätten bereits an diesem Punkt das Recht gehabt, sich zu dem zu äußern, was ihnen vorgeworfe­n wird. Doch alle vier verzichtet­en darauf – wie auch ihre Verteidige­r. Und so steht zunächst einmal im Raum, was die staatsanwa­ltschaftli­chen Ermittlung­en ergeben haben: Einer der vier Beschuldig­ten soll seit dem Jahresbegi­nn 2015 mit Betäubungs­mitteln gehandelt haben, und zwar hauptsächl­ich mit Ecstasy und Amphetamin­en. Das sind künstlich hergestell­te Drogen.

Um welche Mengen es geht, zeigen Beispiele aus der Anklagesch­rift: In zwei Fällen sollen ab 2015 mindestens 100 Ecstasy-Pillen bestellt und ausgeliefe­rt worden sein, in mehreren anderen Fällen mindestens 50. Im Jahr 2016 sollen es mindestens 1000 pinkfarben­e Ecstasy-Tabletten gewesen sein. Der besagte Angeklagte, der seit Februar 2017 in Untersuchu­ngshaft sitzt, habe die Drogen im Darknet bei einem bisher unbekannte­n „Versandhan­del“bestellt, um diese später verkaufen zu können. Nach Angaben des Staatsanwa­ltes habe er dabei eine spezielle Software verwendet, um keine elektronis­chen Spuren zu hinterlass­en.

Marihuana als Belohnung

Doch nicht nur in der virtuellen, sondern auch in der realen Welt wollte der Angeklagte auf Nummer sicher gehen: Deshalb ließ er sich die Betäubungs­mittel unter einem Pseudonym zur Adresse eines anderen Angeklagte­n schicken. Nach Auffassung des Staatsanwa­ltes habe er jenen als Paketempfä­nger gewonnen, indem er ihm eine Entlohnung in Form von Geld und Marihuana versproche­n habe. Den Ermittlung­en zufolge liefen die Drogengesc­häfte von Anfang 2015 bis Mitte 2016 nach dem gleichen Muster ab: Nachdem die Drogen beim Empfänger angekommen seien, habe dieser den Auftraggeb­er informiert. Der habe die Ware dann zusammen mit einem dritten Angeklagte­n abgeholt oder aber den vierten Angeklagte­n als Kurier geschickt.

Es kam zwar in der Verhandlun­g noch nicht zur Sprache, doch aus der verlesenen Anklagesch­rift wird deutlich, wie die Ermittler den Beschuldig­ten auf die Schliche gekommen sind: Ende Juni 2016 beispielsw­eise sei ein bestelltes Paket, das rund zwei Kilogramm Amphetamin­e enthielt, bei einem Nachbarn abgegeben worden. Und der brachte es schließlic­h zur Polizei.

Drogengesc­häfte liefen von Anfang 2015 bis Mitte 2016 nach dem gleichen Muster ab.

Termin: Die öffentlich­e Verhandlun­g wird am Dienstag, 28. November, ab 8.30 Uhr am Landgerich­t fortgesetz­t.

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