Drogen aus dem dunklen Netz
Es geht in Memmingen um Ecstasy und Amphetamine – Vier Männer sind angeklagt
MEMMINGEN - Dunkle Drogengeschäfte im Darknet: Darum geht es derzeit in einem Prozess am Memminger Landgericht. Angeklagt sind vier ledige Männer im Alter zwischen 25 und 58 Jahren. Ihnen werden unterschiedliche Straftaten und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Last gelegt (siehe auch Infokasten ).
Am ersten der fünf angesetzten Prozesstage verlas der Staatsanwalt lediglich die Anklageschrift. Die vier Angeklagten hätten bereits an diesem Punkt das Recht gehabt, sich zu dem zu äußern, was ihnen vorgeworfen wird. Doch alle vier verzichteten darauf – wie auch ihre Verteidiger. Und so steht zunächst einmal im Raum, was die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergeben haben: Einer der vier Beschuldigten soll seit dem Jahresbeginn 2015 mit Betäubungsmitteln gehandelt haben, und zwar hauptsächlich mit Ecstasy und Amphetaminen. Das sind künstlich hergestellte Drogen.
Um welche Mengen es geht, zeigen Beispiele aus der Anklageschrift: In zwei Fällen sollen ab 2015 mindestens 100 Ecstasy-Pillen bestellt und ausgeliefert worden sein, in mehreren anderen Fällen mindestens 50. Im Jahr 2016 sollen es mindestens 1000 pinkfarbene Ecstasy-Tabletten gewesen sein. Der besagte Angeklagte, der seit Februar 2017 in Untersuchungshaft sitzt, habe die Drogen im Darknet bei einem bisher unbekannten „Versandhandel“bestellt, um diese später verkaufen zu können. Nach Angaben des Staatsanwaltes habe er dabei eine spezielle Software verwendet, um keine elektronischen Spuren zu hinterlassen.
Marihuana als Belohnung
Doch nicht nur in der virtuellen, sondern auch in der realen Welt wollte der Angeklagte auf Nummer sicher gehen: Deshalb ließ er sich die Betäubungsmittel unter einem Pseudonym zur Adresse eines anderen Angeklagten schicken. Nach Auffassung des Staatsanwaltes habe er jenen als Paketempfänger gewonnen, indem er ihm eine Entlohnung in Form von Geld und Marihuana versprochen habe. Den Ermittlungen zufolge liefen die Drogengeschäfte von Anfang 2015 bis Mitte 2016 nach dem gleichen Muster ab: Nachdem die Drogen beim Empfänger angekommen seien, habe dieser den Auftraggeber informiert. Der habe die Ware dann zusammen mit einem dritten Angeklagten abgeholt oder aber den vierten Angeklagten als Kurier geschickt.
Es kam zwar in der Verhandlung noch nicht zur Sprache, doch aus der verlesenen Anklageschrift wird deutlich, wie die Ermittler den Beschuldigten auf die Schliche gekommen sind: Ende Juni 2016 beispielsweise sei ein bestelltes Paket, das rund zwei Kilogramm Amphetamine enthielt, bei einem Nachbarn abgegeben worden. Und der brachte es schließlich zur Polizei.
Drogengeschäfte liefen von Anfang 2015 bis Mitte 2016 nach dem gleichen Muster ab.
Termin: Die öffentliche Verhandlung wird am Dienstag, 28. November, ab 8.30 Uhr am Landgericht fortgesetzt.