Musizieren in Mietwohnungen ist grundsätzlich zulässig
MÜNCHEN (dpa) - Musizieren in Zimmerlautstärke ist in Mietwohnungen erlaubt. Darauf weist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) hin. Das bedeutet: Ist im Mietvertrag Hausmusik grundsätzlich verboten, ist das unzulässig. Denn nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs stört Hausmusik nicht mehr als Fernsehen und Radio (Az.: V ZB 11/98).
Allerdings können Instrumente wie Trompete, Klavier oder Geige schnell die Grenze der Zimmerlautstärke übersteigen. In diesem Fall sollte laut VdW Bayern besser nur außerhalb der üblichen Ruhezeiten und nicht länger als zwei Stunden am Tag gespielt werden.
Gerichte machen in Streitfällen zwischen einzelnen Instrumenten durchaus einen Unterschied. Klarinette und Saxofon zum Beispiel darf nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe zwei Stunden täglich, sonntags nur eine Stunde gespielt werden (Az.: 6 U 30/87). Das Bayerische Oberlandesgericht entschied hingegen für Klavier: Hier sind bis zu drei Stunden täglich in Ordnung (Az.: 2 Z BR 55/95), wobei am Wochenende etwas weniger in die Tasten gehauen werden darf.
Ein wichtiger Punkt: Egal ob Berufs- oder Hobbymusiker, egal ob Blockflöte oder Tuba – die Qualität der Hausmusik ist nicht entscheidend. Denn auch hochwertige, professionelle Musik kann von Nachbarn als störend empfunden werden, befand das Landgericht Düsseldorf (Az.: 22 S 574/89).