Schwäbische Zeitung (Wangen)

Musizieren in Mietwohnun­gen ist grundsätzl­ich zulässig

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MÜNCHEN (dpa) - Musizieren in Zimmerlaut­stärke ist in Mietwohnun­gen erlaubt. Darauf weist der Verband bayerische­r Wohnungsun­ternehmen (VdW Bayern) hin. Das bedeutet: Ist im Mietvertra­g Hausmusik grundsätzl­ich verboten, ist das unzulässig. Denn nach einer Entscheidu­ng des Bundesgeri­chtshofs stört Hausmusik nicht mehr als Fernsehen und Radio (Az.: V ZB 11/98).

Allerdings können Instrument­e wie Trompete, Klavier oder Geige schnell die Grenze der Zimmerlaut­stärke übersteige­n. In diesem Fall sollte laut VdW Bayern besser nur außerhalb der üblichen Ruhezeiten und nicht länger als zwei Stunden am Tag gespielt werden.

Gerichte machen in Streitfäll­en zwischen einzelnen Instrument­en durchaus einen Unterschie­d. Klarinette und Saxofon zum Beispiel darf nach Ansicht des Oberlandes­gerichts Karlsruhe zwei Stunden täglich, sonntags nur eine Stunde gespielt werden (Az.: 6 U 30/87). Das Bayerische Oberlandes­gericht entschied hingegen für Klavier: Hier sind bis zu drei Stunden täglich in Ordnung (Az.: 2 Z BR 55/95), wobei am Wochenende etwas weniger in die Tasten gehauen werden darf.

Ein wichtiger Punkt: Egal ob Berufs- oder Hobbymusik­er, egal ob Blockflöte oder Tuba – die Qualität der Hausmusik ist nicht entscheide­nd. Denn auch hochwertig­e, profession­elle Musik kann von Nachbarn als störend empfunden werden, befand das Landgerich­t Düsseldorf (Az.: 22 S 574/89).

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FOTO: DPA Zwei Stunden am Tag sind völlig in Ordnung: Das Musizieren kann allerdings schnell die Zimmerlaut­stärke übersteige­n.

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