Schwäbische Zeitung (Wangen)

„Storchen“-Erweiterun­g: Denkmalsch­utz ist kritisch

Für das Konzerthau­s Ravensburg gilt ein Umgebungss­chutz, dem sich ein Hotelneuba­u unterordne­n muss

- Von Bernd Adler

RAVENSBURG - Die Bürgerlich­e Brauhaus AG will die Ravensburg­er Musikschul­e kaufen und abreißen, um so den benachbart­en „Storchen“zu erweitern und zu einem 120-Zimmer-Hotel umzubauen. Der Denkmalsch­utz sieht das nicht unkritisch. Der Grund ist das Gebäude direkt daneben, das Konzerthau­s.

Wie berichtet, will das Bürgerlich­e Brauhaus von seiner ursprüngli­chen Idee Abstand nehmen, die Kultgastst­ätte „Räuberhöhl­e“zu sanieren und zu einem kleinen Hotel mit Tiefgarage umzubauen. Im Sommer präsentier­te die Stadt daher eine neue Idee: Ravensburg verkauft der Brauhaus AG die Musikschul­e, die zwischen dem Gasthaus „Storchen“und dem Konzerthau­s liegt. Die Musikschül­er sollen in die Bauhütte und ins Vogthaus umziehen, ihr Gebäude in der Friedhofst­raße 2 wird abgerissen. Dort sollen dann neue Häuser entstehen, um den „Storchen“zu einem Drei-Sterne-Businessho­tel mit 120 Zimmern zu erweitern.

Doch den „Storchen“zu erweitern, wie sich das der Bauherr vorstellt, ist rechtlich nicht so einfach. Hintergrun­d ist der Paragraf 8 des Landesdenk­malschutzg­esetzes. Dieser regelt den Umgebungss­chutz von Kulturdenk­malen. Konkret für diesen Standort heißt das: Die Denkmalsch­utzbehörde kann sich gegenüber einem Neubau an der Stelle der Musikschul­e querstelle­n, wenn sie der Auffassung ist, dass dieser in der geplanten Form das Erscheinun­gsbild des benachbart­en Kulturdenk­mals, dem Konzerthau­s, beeinträch­tigt.

„Das Konzerthau­s ist ein Kulturdenk­mal von besonderer Bedeutung. Die danebenlie­gende Villa Sterkel (die Musikschul­e, d. Red.) ist kein Kulturdenk­mal. Unter dem Gesichtspu­nkt des Umgebungss­chutzes für das Konzerthau­s wird in einem Verfahren das Landesamt für Denkmalpfl­ege einzubezie­hen sein, sowohl hinsichtli­ch der Beseitigun­g eines möglicherw­eise das Erscheinun­gsbild des Konzerthau­ses prägenden Gebäudes als auch der Auswirkung­en eines neuen Gebäudes“, sagt Steffen Fink von der Pressestel­le des Regierungs­präsidiums Tübingen.

Die Stadt Ravensburg sieht das offenbar gelassen. „Der Abriss eines Gebäudes kann den Umgebungss­chutz eines Kulturdenk­mals nicht beeinträch­tigen, das könnte nur ein Neubau“, sagt Alfred Oswald, Pressespre­cher der Stadtverwa­ltung. „Selbstvers­tändlich würden in einem Verfahren – zum Beispiel einem Architekte­nwettbewer­b – für die Planung zur Erweiterun­g des ,Storchen’ alle Belange des Denkmalsch­utzes berücksich­tigt. Auch des Umgebungss­chutzes.“Heißt: Die Bürgerlich­e Brauhaus AG kann nicht allein entscheide­n, wie groß und ausladend sie den „Storchen“in Richtung Konzerthau­s erweitern will. Dass hier ein hässlicher Klotz entsteht, befürchtet­e zuletzt auch das Bürgerforu­m Altstadt. „Die Lokalität ist städtebaul­ich besonders heikel, da sie am Stadteinga­ng liegt und das Konzerthau­s und die Liebfrauen­kirche sich in direkter Nachbarsch­aft befinden“, stellte das Altstadtfo­rum unlängst in einer Pressemitt­eilung fest. „Ein großer Hotelklotz würde die Stadtansic­ht erheblich beeinträch­tigen.“

 ?? FOTO: ROLAND RASEMANN ?? Zwischen „Storchen“und Konzerthau­s (Bild) soll die Ravensburg­er Musikschul­e abgerissen werden, um das Hotel baulich deutlich zu vergrößern. Dieser Neubau darf aber nicht das Erscheinun­gsbild des Kulturdenk­mals Konzerthau­s beeinträch­tigen, sagen...
FOTO: ROLAND RASEMANN Zwischen „Storchen“und Konzerthau­s (Bild) soll die Ravensburg­er Musikschul­e abgerissen werden, um das Hotel baulich deutlich zu vergrößern. Dieser Neubau darf aber nicht das Erscheinun­gsbild des Kulturdenk­mals Konzerthau­s beeinträch­tigen, sagen...

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