„Storchen“-Erweiterung: Denkmalschutz ist kritisch
Für das Konzerthaus Ravensburg gilt ein Umgebungsschutz, dem sich ein Hotelneubau unterordnen muss
RAVENSBURG - Die Bürgerliche Brauhaus AG will die Ravensburger Musikschule kaufen und abreißen, um so den benachbarten „Storchen“zu erweitern und zu einem 120-Zimmer-Hotel umzubauen. Der Denkmalschutz sieht das nicht unkritisch. Der Grund ist das Gebäude direkt daneben, das Konzerthaus.
Wie berichtet, will das Bürgerliche Brauhaus von seiner ursprünglichen Idee Abstand nehmen, die Kultgaststätte „Räuberhöhle“zu sanieren und zu einem kleinen Hotel mit Tiefgarage umzubauen. Im Sommer präsentierte die Stadt daher eine neue Idee: Ravensburg verkauft der Brauhaus AG die Musikschule, die zwischen dem Gasthaus „Storchen“und dem Konzerthaus liegt. Die Musikschüler sollen in die Bauhütte und ins Vogthaus umziehen, ihr Gebäude in der Friedhofstraße 2 wird abgerissen. Dort sollen dann neue Häuser entstehen, um den „Storchen“zu einem Drei-Sterne-Businesshotel mit 120 Zimmern zu erweitern.
Doch den „Storchen“zu erweitern, wie sich das der Bauherr vorstellt, ist rechtlich nicht so einfach. Hintergrund ist der Paragraf 8 des Landesdenkmalschutzgesetzes. Dieser regelt den Umgebungsschutz von Kulturdenkmalen. Konkret für diesen Standort heißt das: Die Denkmalschutzbehörde kann sich gegenüber einem Neubau an der Stelle der Musikschule querstellen, wenn sie der Auffassung ist, dass dieser in der geplanten Form das Erscheinungsbild des benachbarten Kulturdenkmals, dem Konzerthaus, beeinträchtigt.
„Das Konzerthaus ist ein Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung. Die danebenliegende Villa Sterkel (die Musikschule, d. Red.) ist kein Kulturdenkmal. Unter dem Gesichtspunkt des Umgebungsschutzes für das Konzerthaus wird in einem Verfahren das Landesamt für Denkmalpflege einzubeziehen sein, sowohl hinsichtlich der Beseitigung eines möglicherweise das Erscheinungsbild des Konzerthauses prägenden Gebäudes als auch der Auswirkungen eines neuen Gebäudes“, sagt Steffen Fink von der Pressestelle des Regierungspräsidiums Tübingen.
Die Stadt Ravensburg sieht das offenbar gelassen. „Der Abriss eines Gebäudes kann den Umgebungsschutz eines Kulturdenkmals nicht beeinträchtigen, das könnte nur ein Neubau“, sagt Alfred Oswald, Pressesprecher der Stadtverwaltung. „Selbstverständlich würden in einem Verfahren – zum Beispiel einem Architektenwettbewerb – für die Planung zur Erweiterung des ,Storchen’ alle Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt. Auch des Umgebungsschutzes.“Heißt: Die Bürgerliche Brauhaus AG kann nicht allein entscheiden, wie groß und ausladend sie den „Storchen“in Richtung Konzerthaus erweitern will. Dass hier ein hässlicher Klotz entsteht, befürchtete zuletzt auch das Bürgerforum Altstadt. „Die Lokalität ist städtebaulich besonders heikel, da sie am Stadteingang liegt und das Konzerthaus und die Liebfrauenkirche sich in direkter Nachbarschaft befinden“, stellte das Altstadtforum unlängst in einer Pressemitteilung fest. „Ein großer Hotelklotz würde die Stadtansicht erheblich beeinträchtigen.“