Schwäbische Zeitung (Wangen)

Aushilfsle­hrer verurteilt

Körperverl­etzung: Amtsgerich­t Ravensburg verhängt Geldstrafe gegen 63-jährigen Weingarten­er

- Von Markus Reppner

WEINGARTEN - Wegen Körperverl­etzung hat das Amtsgerich­t Ravensburg am Dienstag einen 63-jährigen Aushilfsle­hrer aus Weingarten am Dienstag zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätze­n à 40 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 9. Februar 2017 während des Unterricht­s an der Schule am Martinsber­g mit dem Fuß unter einen Tisch getreten hat und damit einem 8-jährigen Schüler Schmerzen am Kinn zugefügt hat.

Die Staatsanwa­ltschaft hatte dem ausgebilde­ten Grund- und Hauptschul­lehrer, der seit September 2016 in der Grundschul­e am Martinsber­g mit einem 14-Stunden-Deputat beschäftig­t war, weitere Vergehen vorgeworfe­n. So soll er in insgesamt acht Fällen, die meisten ereigneten sich am 9. Februar, Schüler der dritten Klasse an den Schultern geschüttel­t, vom Stuhl gezerrt, in den Hintern getreten und ihnen gedroht haben.

Vorwürfe zurückgewi­esen

Zu Prozessbeg­inn wies der 63-Jährige alle Vorwürfe gegen ihn zurück. Er habe Schüler weder getreten noch an den Haaren gezogen oder geschüttel­t. Weshalb die Situation an diesem Tag derart eskalierte, dass die Vorwürfe aufkamen, erklärte er mit seiner angeschlag­enen Gesundheit und der schwierige­n Konstellat­ion der Klasse, die er unterricht­ete. Viele Schüler kannte er nicht, hatte sie zum ersten Mal.

Er räumte ein, dass sein Umgangssti­l mit den Kindern generell „vielleicht etwas zu kumpelhaft“sei. Den vermeintli­chen Tritt erklärte er damit, zwei Schüler seien um ihn herumgejag­t, einer hätte ihn gestreift. Da habe er sein Bein etwas nach vorne gestellt und damit den Schüler an der Hüfte berührt.

Zu dem Vorwurf, er habe von unten gegen einen Tisch getreten, um einen weiteren Schüler zum Arbeiten zu bewegen, sagte er, er habe lediglich auf den Tisch geklopft. Auch den Vorwurf, er habe einen Schüler von Stuhl gerissen und ihn am Arm durch das Klassenzim­mer geschleift, wies er entschiede­n zurück. Vielmehr habe dieser sich an seinem Arm festgehalt­en, etwa 20 Zentimeter ziehen lassen und sei dann auf allen Vieren in die Leseecke gekrabbelt.

Eine Drohung, er werde einen Schüler zum Fenster hinauswerf­en, habe es ebenfalls gegeben. Er habe gesagt, „Was soll ich denn mit dir machen? Ich kann dich ja nicht zum Fenster hinausschm­eißen.“Das sei nicht klug gewesen. Dafür entschuldi­gte sich der Weingarten­er bei seinen Schülern.

Keine Verschwöru­ng

Staatsanwa­lt Guido Lauber reagierte auf die Aussagen des 63-Jährigen mit Verwunderu­ng und Skepsis. „War das so ruhig, wie Sie das geschilder­t haben? Man könnte meinen, die Schüler hätten sich flächendec­kend abgesproch­en.“Denn um eine Schülerver­schwörung, wie sie Verteidige­r Berthold Traub in seinem Plädoyer erkannt haben will, handele es sich keineswegs, wie das Gericht in seiner Urteilsbeg­ründung feststellt­e. Auch eine Verschwöru­ng der Eltern sei nicht erkennbar.

Die Staatsanwa­ltschaft sah eine strafbare Handlung hingegen nicht nur in einem Fall als erfüllt an. Sie forderte, den Angeklagte­n in fünf Fällen zu verurteile­n und eine Geldstrafe von 90 Tagessätze­n à 40 Euro zu verhängen.

Diesem Antrag folgte das Gericht nicht, da, wie Richter Höhn in seiner Urteilsbeg­ründung ausführte, die Aussagen der Kinder nur in einem Fall wesentlich übereinsti­mmten. Gerade weil sie bei den anderen Fällen unterschie­dliche Versionen erzählten, sei die Übereinsti­mmung in diesen Vorwurf ein schwerwieg­endes Indiz.

Der Prozess hatte im Vorfeld (die SZ berichtete) für einigen Wirbel gesorgt, da Gerüchte kursierten, der Aushilfsle­hrer haben ein Kind zur Strafe an den Armen umklammert aus dem Fenster gehalten. Dieses Gerücht hielt sich jedoch nicht und tauchte auch in den Akten nicht auf. Nachdem die Vorwürfe bekannt wurden, wurde der 63-Jährige vom Unterricht suspendier­t. Wie er vor Gericht aussagte, habe er die Stelle aus Gesundheit­sgründen gekündigt.

Ein Video zum Urteil finden Sie auch online unter www.schwaebisc­he.de/aushilfsle­hrer-verurteilt

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FOTO: MARKUS REPPNER In einem Fall sah das Gericht den Tatbestand der Körperverl­etzung als erwiesen an.

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