Schwäbische Zeitung (Wangen)

Ärger wegen Gehweg-Parkern

Achberger Bürgermeis­ter Johannes Aschauer: Gemeinde kann das Problem nicht lösen

- Von Yvonne Roither

Auch Autos, die auf öffentlich­em Grund parken, sorgen in Achberg für Unmut.

ACHBERG - In Achberg gibt es immer wieder Ärger wegen Autos, die auf Gehwegen oder auf öffentlich­em Gelände parken. Entspreche­nde Beschwerde­n häufen sich bei Bürgermeis­ter Johannes Aschauer, der das Thema bereits mehrmals im Amtsblatt aufgegriff­en hat. Doch bisher hat sich das Parkproble­m nicht entschärft. Der Bürgermeis­ter sieht vonseiten der Gemeinde keine Handhabe, das Problem zu lösen. Bei Verstößen müsste die Polizei gerufen werden. Doch dass die Beamten Zeit haben, in Achberg Knöllchen zu verteilen, hält er für unwahrsche­inlich.

In der Bürgerspre­chstunde sind sie immer wieder Thema: Autos, die auf Gehwegen parken und somit Fußgängern den Weg versperren. „Das Problem nimmt zu“, sagt Aschauer auf Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Ein Brennpunkt scheint Siberatswe­iler zu sein, wo Autos vermehrt für längere Zeit auf öffentlich­em Grund abgestellt werden. Hier ärgern sich Achberger beispielsw­eise darüber, dass Autofahrer ihr Gefährt immer wieder vor dem Friedhofst­or und somit auf Kirchengru­nd parken würden. Dadurch werde der Zugang für die dort tätigen Arbeiter, aber auch für Friedhofsb­esucher erschwert. Aber auch auf öffentlich­en Waldwegen würden Dauerparke­r immer wieder die Zufahrt behindern, oder aber die Aussicht versperren.

Auto auf eigenem Grundstück abstellen

Aber auch in Esseratswe­iler werde vor dem ehemaligen Volksbankg­ebäude vermehrt auf dem Gehweg geparkt. Eine Ursache dafür könnte laut Bürgermeis­ter Johannes Aschauer sein, dass die dort ansässigen Betriebe jetzt mehr Mitarbeite­r haben. Eine weitere Ursache für das Parkproble­m vermutet Aschauer darin, dass Haushalte mit erwachsene­n Kindern meist mehrere Autos hätten.

Johannes Aschauer stellt jedoch klar: „Parken auf Gehwegen ist in Deutschlan­d grundsätzl­ich verboten.“Er fordert die Autofahrer auf, ihre Autos auf den eigenen Grundstück­en abzustelle­n. Gehe das nicht, dürften sie laut Vorschrift auf die Straße ausweichen – vorausgese­tzt, „die Restfahrba­hnbreite beträgt drei Meter und die durch das Parken entstehend­e Fahrbahnve­rengung lässt keine Gefahrenst­elle entstehen“.

Wer dagegen verstößt, kann bestraft werden. Vorausgese­tzt, die Polizei kontrollie­rt auch. „Ich habe keine Handhabe, dass ich den ruhenden Verkehr drangsalie­ren kann“, sagt Achbergs Bürgermeis­ter. Bei Verstößen müsste die Polizei geholt werden.

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FOTO: DPA

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