Ärger wegen Gehweg-Parkern
Achberger Bürgermeister Johannes Aschauer: Gemeinde kann das Problem nicht lösen
Auch Autos, die auf öffentlichem Grund parken, sorgen in Achberg für Unmut.
ACHBERG - In Achberg gibt es immer wieder Ärger wegen Autos, die auf Gehwegen oder auf öffentlichem Gelände parken. Entsprechende Beschwerden häufen sich bei Bürgermeister Johannes Aschauer, der das Thema bereits mehrmals im Amtsblatt aufgegriffen hat. Doch bisher hat sich das Parkproblem nicht entschärft. Der Bürgermeister sieht vonseiten der Gemeinde keine Handhabe, das Problem zu lösen. Bei Verstößen müsste die Polizei gerufen werden. Doch dass die Beamten Zeit haben, in Achberg Knöllchen zu verteilen, hält er für unwahrscheinlich.
In der Bürgersprechstunde sind sie immer wieder Thema: Autos, die auf Gehwegen parken und somit Fußgängern den Weg versperren. „Das Problem nimmt zu“, sagt Aschauer auf Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“.
Ein Brennpunkt scheint Siberatsweiler zu sein, wo Autos vermehrt für längere Zeit auf öffentlichem Grund abgestellt werden. Hier ärgern sich Achberger beispielsweise darüber, dass Autofahrer ihr Gefährt immer wieder vor dem Friedhofstor und somit auf Kirchengrund parken würden. Dadurch werde der Zugang für die dort tätigen Arbeiter, aber auch für Friedhofsbesucher erschwert. Aber auch auf öffentlichen Waldwegen würden Dauerparker immer wieder die Zufahrt behindern, oder aber die Aussicht versperren.
Auto auf eigenem Grundstück abstellen
Aber auch in Esseratsweiler werde vor dem ehemaligen Volksbankgebäude vermehrt auf dem Gehweg geparkt. Eine Ursache dafür könnte laut Bürgermeister Johannes Aschauer sein, dass die dort ansässigen Betriebe jetzt mehr Mitarbeiter haben. Eine weitere Ursache für das Parkproblem vermutet Aschauer darin, dass Haushalte mit erwachsenen Kindern meist mehrere Autos hätten.
Johannes Aschauer stellt jedoch klar: „Parken auf Gehwegen ist in Deutschland grundsätzlich verboten.“Er fordert die Autofahrer auf, ihre Autos auf den eigenen Grundstücken abzustellen. Gehe das nicht, dürften sie laut Vorschrift auf die Straße ausweichen – vorausgesetzt, „die Restfahrbahnbreite beträgt drei Meter und die durch das Parken entstehende Fahrbahnverengung lässt keine Gefahrenstelle entstehen“.
Wer dagegen verstößt, kann bestraft werden. Vorausgesetzt, die Polizei kontrolliert auch. „Ich habe keine Handhabe, dass ich den ruhenden Verkehr drangsalieren kann“, sagt Achbergs Bürgermeister. Bei Verstößen müsste die Polizei geholt werden.