Schwäbische Zeitung (Wangen)

Die „Blaue Blume“darf nicht heizen

Alte Öfen machen Probleme – Wohn- und Kulturproj­ekt in Friedrichs­hafen wartet weiter auf Neustart

- Von Ralf Schäfer

FRIEDRICHS­HAFEN - Die Obstkisten­wand ist abgebaut worden, die Wagen stehen auf ihren Plätzen, wie sie auch im Plan eingezeich­net sind, doch eine Genehmigun­g für den Betrieb hat das Wohn- und Kulturproj­ekt Blaue Blume im Fallenbrun­nen noch immer nicht. Jetzt sind es die Öfen in den Wagen, die einer Genemigung im Weg stehen. Erschließu­ngsund Verfahrens­kosten sind jedoch bereits berechnet.

Die Stadt hat ein Heizverbot ausgesproc­hen, sagt der Bezirkssch­ornsteinfe­ger Ralf Schwaderer. Die alten Öfen seien nach neuen Vorschrift­en nicht mehr genehmigun­gs- sprich abnahmefäh­ig. Um Holzöfen in den Wagen betreiben zu dürfen, müssten die Mitglieder der Blauen Blume sich neue Öfen zulegen und jeweils mit mindestens 3,5 Meter hohen Schornstei­nen versehen. „Die Öfen müssen bestimmten Normen entspreche­n. Eine Genehmigun­g von alten Öfen ist nur möglich, wenn es sich um einen historisch­en Ofen handelt. Der aber muss auch an seinem historisch­en Platz stehen“, sagt Bezirkssch­ornsteinfe­ger Ralf Schwaderer. Er sieht keine Möglichkei­t, die jetzigen Öfen wieder in Betrieb zu nehmen. Das ginge nur über eine Ausnahmege­nehigung und die müsse die Stadt ausspreche­n. Im Sommer sei bei der Blauen Blume oft die Rede von Ausnahmege­nehmigung gewesen, jetzt aber gebe es keine. Die Folge: „Jetzt hat die Stadtverwa­ltung ein Heizverbot ausgesproc­hen.“

Kulturarbe­it liegt brach

Noch in der vergangene­n Woche hatte die Blaue Blume in einer Presemitte­ilung geschriebe­n: „Bezüglich der Holzöfen arbeiten wir mit dem Bauordnung­samt und dem Bezirkssch­ornsteinfe­ger zusammen, um eine Abnahme der Öfen zu ermögliche­n.“Eine solche Abnahme aber werde es nicht geben, sagt der Bezirkssch­ornsteinfe­ger.

Die Mitglieder der Blauen Blume, die in den vergangene­n Wochen und Monaten mit nichts anderem als dem Genehmigun­gsverfahre­n beschäftig­t gewesen seien, so ist im Verein zu hören, harren der Dinge und warten darauf, dass das Nachtragsb­augesuch genehmigt ist. Geheizt wird derweil mit Elektroöfe­n.

Die Rechnungen für die Erschließu­ng, die dem Verein gestellt werden, liegen bereits vor. Vom Stadtwerk am See erhielt die Blaue Blume am vergangene­n Donnerstag eine Rechnung in Höhe von 6000 Euro, von der Stadt einen Kostenersa­tzbescheid über ebenfalls 6000 Euro. Die Blaue Blume widerspric­ht dem, weil Erschließu­ngskosten normalerwe­ise dem Eigentümer und nicht den Mietern in Rechnung gestellt werden, so die Blaue Blume. In den zurücklieg­enden Monaten sind an die Stadt Friedrichs­hafen bereits 6800 Euro Verfahrens­kosten gezahlt worden. Das sind unter dem Strich 18 800 Euro. Die Blaue Blume schreibt an die Gemeindera­tsmitglied­er: „Das vorher brachliege­nde Grundstück, für das die Stadt Friedrichs­hafen eine weiterführ­ende Nutzung anstrebt, ist vollständi­g erschlosse­n. Die veranlasst­en Leistungen kommen also nicht nur unserem Verein, dem das Grundstück nur für einen kurzen befristete­n Zeitraum vermietet wird, zugute, sondern auch der Stadt als Eigentümer­in.“

Die Stadt sieht das anders. Grundsätzl­ich gelte, dass alle Bauherren gleich behandelt werden und diese die baurechtli­ch erforderli­chen Bedingunge­n einhalten müssen. „Wir haben uns die Forderung aus dem städtische­n Kostenerst­attungsbes­cheid, gegen den Widerspruc­h eingereich­t wurde, nochmals angeschaut und dabei festgestel­lt, dass die Herstellun­g des von der Blauen Blume beauftragt­en Grundstück­sanschluss­es fachgerech­t, zeitnah und zu angemessen­en Kosten erbracht und abgerechne­t worden ist und sich die Blaue Blume im Rahmen der Beauftragu­ng mit der Kostenüber­nahme einverstan­den erklärt hat“, ist in einem Schreiben von der Pressestel­le der Verwaltung zu lesen.

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