Die „Blaue Blume“darf nicht heizen
Alte Öfen machen Probleme – Wohn- und Kulturprojekt in Friedrichshafen wartet weiter auf Neustart
FRIEDRICHSHAFEN - Die Obstkistenwand ist abgebaut worden, die Wagen stehen auf ihren Plätzen, wie sie auch im Plan eingezeichnet sind, doch eine Genehmigung für den Betrieb hat das Wohn- und Kulturprojekt Blaue Blume im Fallenbrunnen noch immer nicht. Jetzt sind es die Öfen in den Wagen, die einer Genemigung im Weg stehen. Erschließungsund Verfahrenskosten sind jedoch bereits berechnet.
Die Stadt hat ein Heizverbot ausgesprochen, sagt der Bezirksschornsteinfeger Ralf Schwaderer. Die alten Öfen seien nach neuen Vorschriften nicht mehr genehmigungs- sprich abnahmefähig. Um Holzöfen in den Wagen betreiben zu dürfen, müssten die Mitglieder der Blauen Blume sich neue Öfen zulegen und jeweils mit mindestens 3,5 Meter hohen Schornsteinen versehen. „Die Öfen müssen bestimmten Normen entsprechen. Eine Genehmigung von alten Öfen ist nur möglich, wenn es sich um einen historischen Ofen handelt. Der aber muss auch an seinem historischen Platz stehen“, sagt Bezirksschornsteinfeger Ralf Schwaderer. Er sieht keine Möglichkeit, die jetzigen Öfen wieder in Betrieb zu nehmen. Das ginge nur über eine Ausnahmegenehigung und die müsse die Stadt aussprechen. Im Sommer sei bei der Blauen Blume oft die Rede von Ausnahmegenehmigung gewesen, jetzt aber gebe es keine. Die Folge: „Jetzt hat die Stadtverwaltung ein Heizverbot ausgesprochen.“
Kulturarbeit liegt brach
Noch in der vergangenen Woche hatte die Blaue Blume in einer Presemitteilung geschrieben: „Bezüglich der Holzöfen arbeiten wir mit dem Bauordnungsamt und dem Bezirksschornsteinfeger zusammen, um eine Abnahme der Öfen zu ermöglichen.“Eine solche Abnahme aber werde es nicht geben, sagt der Bezirksschornsteinfeger.
Die Mitglieder der Blauen Blume, die in den vergangenen Wochen und Monaten mit nichts anderem als dem Genehmigungsverfahren beschäftigt gewesen seien, so ist im Verein zu hören, harren der Dinge und warten darauf, dass das Nachtragsbaugesuch genehmigt ist. Geheizt wird derweil mit Elektroöfen.
Die Rechnungen für die Erschließung, die dem Verein gestellt werden, liegen bereits vor. Vom Stadtwerk am See erhielt die Blaue Blume am vergangenen Donnerstag eine Rechnung in Höhe von 6000 Euro, von der Stadt einen Kostenersatzbescheid über ebenfalls 6000 Euro. Die Blaue Blume widerspricht dem, weil Erschließungskosten normalerweise dem Eigentümer und nicht den Mietern in Rechnung gestellt werden, so die Blaue Blume. In den zurückliegenden Monaten sind an die Stadt Friedrichshafen bereits 6800 Euro Verfahrenskosten gezahlt worden. Das sind unter dem Strich 18 800 Euro. Die Blaue Blume schreibt an die Gemeinderatsmitglieder: „Das vorher brachliegende Grundstück, für das die Stadt Friedrichshafen eine weiterführende Nutzung anstrebt, ist vollständig erschlossen. Die veranlassten Leistungen kommen also nicht nur unserem Verein, dem das Grundstück nur für einen kurzen befristeten Zeitraum vermietet wird, zugute, sondern auch der Stadt als Eigentümerin.“
Die Stadt sieht das anders. Grundsätzlich gelte, dass alle Bauherren gleich behandelt werden und diese die baurechtlich erforderlichen Bedingungen einhalten müssen. „Wir haben uns die Forderung aus dem städtischen Kostenerstattungsbescheid, gegen den Widerspruch eingereicht wurde, nochmals angeschaut und dabei festgestellt, dass die Herstellung des von der Blauen Blume beauftragten Grundstücksanschlusses fachgerecht, zeitnah und zu angemessenen Kosten erbracht und abgerechnet worden ist und sich die Blaue Blume im Rahmen der Beauftragung mit der Kostenübernahme einverstanden erklärt hat“, ist in einem Schreiben von der Pressestelle der Verwaltung zu lesen.