Schwäbische Zeitung (Wangen)

Die Uferrenatu­rierung ist vorerst gestoppt

Neue Gerichtsve­rfahren verschiebe­n Baustart am Kressbronn­er Ufer

- Von Britta Baier

KRESSBRONN - Die Uferrenatu­rierung, für die die Vorarbeite­n ursprüngli­ch am Montag hätten starten sollen, ist vorerst gestoppt worden. Das bestätigt der Pressespre­cher des Regierungs­präsidiums Tübingen (RPT), Daniel Hahn, auf Nachfrage der Schwäbisch­en Zeitung. Hintergrun­d sei neben verschiede­nen neuen Eilverfahr­en auch eine Beschwerde zu dem jüngsten Beschluss des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n zur Uferrenatu­rierung. Wie berichtet, hatte eine Kressbronn­erin erreichen wollen, dass die Umsetzung des Planfestst­ellungsbes­chlusses von 2001 untersagt wird – oder der Plan zumindest geändert oder ergänzt wird. Das Verwaltung­sgericht hatte die Klage allerdings abgelehnt. Nun muss sich der Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim mit dem Fall beschäftig­en.

„Aufgrund der neu angestreng­ten Gerichtsve­rfahren haben wir den Baustart verschoben. Bis zur Entscheidu­ng der Gerichte setzen wir keine baulichen Maßnahmen auf Privatgrun­dstücken um“, kündigt Daniel Hahn an. Dies bedeute in der Sache, dass dort nichts getan werde, was später gegebenenf­alls rückgängig gemacht werden müsste. Davon unberührt seien allerdings logistisch­e Planungen und Vorbereitu­ngen wie beispielsw­eise die Materialan­lieferung auf Zwischenla­ger außerhalb des Renaturier­ungsbereic­hs sowie Untersuchu­ngen vom Wasser aus.

Wie berichtet hatte eine Anwohnerin Klage beim Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n eingereich­t, um einen neuen Planfestst­ellungsbes­chluss (PFB) oder zumindest eine Änderung/Ergänzung zu erreichen. Wie mehrfach berichtet, hat sich das Regierungs­präsidium Tübingen im vergangene­n Jahr dazu entschiede­n, nicht komplett an dem 2001 beschlosse­nen PFB festzuhalt­en und auf die Renaturier­ung im östlichen Teil (Seegarten) weitestgeh­end zu verzichten – hier habe sich die Natur bereits erholt, lautete die Argumentat­ion. Dies nahm die Klägerin zum Anlass, dass auch die Flachwasse­rzone in ihrem Bereich neu überplant werden solle, berichtet Albrecht Mors, Pressespre­cher des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n. Das Verwaltung­sgericht wies die Klage allerdings ab.

„Gegen das Urteil hat die Klägerin nun Beschwerde eingelegt“, so Albrecht Mors. Außerdem seien inzwischen weitere Seeanliege­r „aufgesprun­gen“und hätten zusätzlich­e Eilanträge eingereich­t. Einer von ihnen ist Rafael Baur: „Aufgrund verschiede­ner Tatsachen sind wir der Meinung, dass die Baumaßnahm­en aktuell nicht begonnen werden können“, fasst er die Situation zusammen. So laufe ein Verfahren am Landratsam­t, das prüfe, ob die Änderungen des PFBs geringfügi­g seien oder ob ein neues Planfestst­ellungsver­fahren durchgefüh­rt werden müsse.

Während der Planung sei außerdem aufgefalle­n, dass die Eigentumsg­renzen nicht klar seien. „Für die Maßnahme entscheide­nde Grundstück­sgrenzen stehen in Frage. Diese Tatsache war bisher nicht Teil der Gerichtsve­rfahren an den Verwaltung­sgerichten. Am 7. Februar wird darüber am Landgerich­t Ravensburg entschiede­n“, berichtet Baur und ergänzt einen weiteren Aspekt: „Im Dezember 2016 haben wir einen Antrag gestellt, den PFB zurück zu nehmen. Wir haben beantragt, zu prüfen, ob die Änderungen des PFB gerechtfer­tigt sind. Zudem wurde moniert, dass die Eigentumss­ituation nicht geklärt ist.“

Eine dem PFB entspreche­nde Planung, die den Hochwasser­schutz und den Schutz von Bäumen in Ufernähe gewährleis­tet, existiere nicht, moniert Baur außerdem. Der PFB rechtferti­ge keinen Eingriff in das Eigentum der Anlieger, eine Duldungsve­rfügung oder Besitzeinw­eisung liege nicht vor. „Auch diese muss wieder gerichtlic­h geprüft werden“, so Baur.

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FOTO: Keine Maschinen, Bagger, Arbeiter oder dergleiche­n: die Uferrenatu­rierung ist gestoppt worden.

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