Die Uferrenaturierung ist vorerst gestoppt
Neue Gerichtsverfahren verschieben Baustart am Kressbronner Ufer
KRESSBRONN - Die Uferrenaturierung, für die die Vorarbeiten ursprünglich am Montag hätten starten sollen, ist vorerst gestoppt worden. Das bestätigt der Pressesprecher des Regierungspräsidiums Tübingen (RPT), Daniel Hahn, auf Nachfrage der Schwäbischen Zeitung. Hintergrund sei neben verschiedenen neuen Eilverfahren auch eine Beschwerde zu dem jüngsten Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen zur Uferrenaturierung. Wie berichtet, hatte eine Kressbronnerin erreichen wollen, dass die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses von 2001 untersagt wird – oder der Plan zumindest geändert oder ergänzt wird. Das Verwaltungsgericht hatte die Klage allerdings abgelehnt. Nun muss sich der Verwaltungsgerichtshof Mannheim mit dem Fall beschäftigen.
„Aufgrund der neu angestrengten Gerichtsverfahren haben wir den Baustart verschoben. Bis zur Entscheidung der Gerichte setzen wir keine baulichen Maßnahmen auf Privatgrundstücken um“, kündigt Daniel Hahn an. Dies bedeute in der Sache, dass dort nichts getan werde, was später gegebenenfalls rückgängig gemacht werden müsste. Davon unberührt seien allerdings logistische Planungen und Vorbereitungen wie beispielsweise die Materialanlieferung auf Zwischenlager außerhalb des Renaturierungsbereichs sowie Untersuchungen vom Wasser aus.
Wie berichtet hatte eine Anwohnerin Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen eingereicht, um einen neuen Planfeststellungsbeschluss (PFB) oder zumindest eine Änderung/Ergänzung zu erreichen. Wie mehrfach berichtet, hat sich das Regierungspräsidium Tübingen im vergangenen Jahr dazu entschieden, nicht komplett an dem 2001 beschlossenen PFB festzuhalten und auf die Renaturierung im östlichen Teil (Seegarten) weitestgehend zu verzichten – hier habe sich die Natur bereits erholt, lautete die Argumentation. Dies nahm die Klägerin zum Anlass, dass auch die Flachwasserzone in ihrem Bereich neu überplant werden solle, berichtet Albrecht Mors, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts Sigmaringen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings ab.
„Gegen das Urteil hat die Klägerin nun Beschwerde eingelegt“, so Albrecht Mors. Außerdem seien inzwischen weitere Seeanlieger „aufgesprungen“und hätten zusätzliche Eilanträge eingereicht. Einer von ihnen ist Rafael Baur: „Aufgrund verschiedener Tatsachen sind wir der Meinung, dass die Baumaßnahmen aktuell nicht begonnen werden können“, fasst er die Situation zusammen. So laufe ein Verfahren am Landratsamt, das prüfe, ob die Änderungen des PFBs geringfügig seien oder ob ein neues Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müsse.
Während der Planung sei außerdem aufgefallen, dass die Eigentumsgrenzen nicht klar seien. „Für die Maßnahme entscheidende Grundstücksgrenzen stehen in Frage. Diese Tatsache war bisher nicht Teil der Gerichtsverfahren an den Verwaltungsgerichten. Am 7. Februar wird darüber am Landgericht Ravensburg entschieden“, berichtet Baur und ergänzt einen weiteren Aspekt: „Im Dezember 2016 haben wir einen Antrag gestellt, den PFB zurück zu nehmen. Wir haben beantragt, zu prüfen, ob die Änderungen des PFB gerechtfertigt sind. Zudem wurde moniert, dass die Eigentumssituation nicht geklärt ist.“
Eine dem PFB entsprechende Planung, die den Hochwasserschutz und den Schutz von Bäumen in Ufernähe gewährleistet, existiere nicht, moniert Baur außerdem. Der PFB rechtfertige keinen Eingriff in das Eigentum der Anlieger, eine Duldungsverfügung oder Besitzeinweisung liege nicht vor. „Auch diese muss wieder gerichtlich geprüft werden“, so Baur.