Schwäbische Zeitung (Wangen)

Fall Anton Buck liegt in Stuttgart

Wirtschaft­sstrafkamm­er des Landgerich­ts in der Landeshaup­tstadt prüft Zuständigk­eit

- Von Oliver Linsenmaie­r

WEINGARTEN - Das Ravensburg­er Landgerich­t hat den Fall des ehemaligen Weingarten­er Kämmerers Anton Buck der Großen Wirtschaft­sstrafkamm­er des Landgerich­ts Stuttgart zur Übernahme vorgelegt. Das bestätigte der Sprecher des Ravensburg­er Landgerich­ts, Franz Bernhard, auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“. Demnach gehen die Ravensburg­er Richter davon aus, dass es spezielle Wirtschaft­skenntniss­e für den komplizier­ten Fall braucht. Anton Buck wird Untreue in besonders schwerem Fall im Zuge der 14-Nothelfer-Krise vorgeworfe­n. Eine Entscheidu­ng, wer zuständig ist und wo im Zweifel verhandelt werden würde, dürfte zeitnah fallen. Doch sollten die Richter die Klage der Ravensburg­er Staatsanwa­ltschaft zulassen, könnte es Jahre dauern, bis der Fall tatsächlic­h verhandelt wird.

Denn egal ob Stuttgart oder Ravensburg: Die Gerichte sind aktuell vollkommen überlastet. Und da der Fall Buck keine Haftsache ist, also der Beschuldig­te nicht in Haft sitzt, gehen andere Fälle vor. Das bedeutet, dass jede Haftsache – also Fälle, bei denen ein Beschuldig­ter in Untersuchu­ngshaft sitzt – dem Fall Buck vorgezogen wird. Hinzu kommen weitere Fälle, die früher eingegange­n sind und ebenfalls bevorzugt werden. So war die Große Wirtschaft­sstrafkamm­er in Stuttgart bis vor Kurzem beispielsw­eise mit dem Fall Anton Schlecker beschäftig­t oder muss sich mit den Vorwürfen der Insolvenzv­erschleppu­ng und des Betruges des Windpark-Projektent­wicklers Windreich auseinande­rsetzen.

Allerdings darf die Auslastung der jeweiligen Strafkamme­r keine Rolle spielen, wo der Fall behandelt wird. Entscheide­nd wird vielmehr sein, ob es für den Fall spezielle Wirtschaft­skenntniss­e braucht. Da Buck vorgeworfe­n wird, in seiner Funktion als Kämmerer für einen Schaden von 12 Millionen Euro verantwort­lich zu sein, muss zudem das Haushaltsr­echt Berücksich­tigung finden. „Untreue ist ohnehin schon komplizier­t“, hatte Franz Bernhard Anfang September schon erklärt, aber auch „das Kommunalpo­litische spielt eine Rolle.“Die Entscheidu­ng über die Zuständigk­eit dürfte in den kommenden Wochen fallen. Schließlic­h haben die Ravensburg­er Richter den Fall bereits Ende September zur Übernahme nach Stuttgart gegeben, wo er am 27. September eingegange­n ist.

Und doch zieht sich der Fall damit immer weiter in die Länge. Denn das Verfahren gegen Buck läuft bereits seit 2015. Damals wurden im Gutachten der Karlsruher Anwaltskan­zlei Caemmerer & Lenz, die im Auftrag der Stadt Verfehlung­en im Krankenhau­s-Debakel untersucht­e, schwere Vorwürfe erhoben. Die Staatsanwa­ltschaft nahm daraufhin Ermittlung­en wegen Untreue gegen Buck, 14-Nothelfer-Geschäftsf­ührer Paul Blechschmi­dt und Oberbürger­meister Markus Ewald – früher Aufsichtsr­atsvorsitz­ender der Krankenhau­s 14 Nothelfer GmbH – auf. Gegen Ewald und Blechschmi­dt wurde das Verfahren eingestell­t, übrig blieben Ermittlung­en gegen Buck.

Breites Strafmaß

Anfang 2017 wurde dann bekannt, dass die Ravensburg­er Staatsanwa­ltschaft Anklage gegen den ehemaligen Kämmerer erhebt. Daraufhin prüften die Ravensburg­er Richter, ob sie die Klage zulassen und ob sie den Fall dem Landgerich­t Stuttgart zur Übernahme vorlegen. Und genau diese Entscheidu­ng muss nun in Stuttgart mit viel Sorgfalt gefällt werden. Schließlic­h drohen Buck bei einer Verurteilu­ng zwischen sechs Monate und zehn Jahre Haft. Daher überrascht es kaum, dass sich Bucks Verteidige­r umfangreic­h zur Sache eingelasse­n hat. Auf Nachfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“wollte er sich allerdings, wie schon seit Beginn des ganzen Falles, nicht äußern.

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ARCHIVFOTO: REINHARD JAKUBEK Anton Buck war Kämmerer in Weingarten.

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