Fall Anton Buck liegt in Stuttgart
Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts in der Landeshauptstadt prüft Zuständigkeit
WEINGARTEN - Das Ravensburger Landgericht hat den Fall des ehemaligen Weingartener Kämmerers Anton Buck der Großen Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart zur Übernahme vorgelegt. Das bestätigte der Sprecher des Ravensburger Landgerichts, Franz Bernhard, auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“. Demnach gehen die Ravensburger Richter davon aus, dass es spezielle Wirtschaftskenntnisse für den komplizierten Fall braucht. Anton Buck wird Untreue in besonders schwerem Fall im Zuge der 14-Nothelfer-Krise vorgeworfen. Eine Entscheidung, wer zuständig ist und wo im Zweifel verhandelt werden würde, dürfte zeitnah fallen. Doch sollten die Richter die Klage der Ravensburger Staatsanwaltschaft zulassen, könnte es Jahre dauern, bis der Fall tatsächlich verhandelt wird.
Denn egal ob Stuttgart oder Ravensburg: Die Gerichte sind aktuell vollkommen überlastet. Und da der Fall Buck keine Haftsache ist, also der Beschuldigte nicht in Haft sitzt, gehen andere Fälle vor. Das bedeutet, dass jede Haftsache – also Fälle, bei denen ein Beschuldigter in Untersuchungshaft sitzt – dem Fall Buck vorgezogen wird. Hinzu kommen weitere Fälle, die früher eingegangen sind und ebenfalls bevorzugt werden. So war die Große Wirtschaftsstrafkammer in Stuttgart bis vor Kurzem beispielsweise mit dem Fall Anton Schlecker beschäftigt oder muss sich mit den Vorwürfen der Insolvenzverschleppung und des Betruges des Windpark-Projektentwicklers Windreich auseinandersetzen.
Allerdings darf die Auslastung der jeweiligen Strafkammer keine Rolle spielen, wo der Fall behandelt wird. Entscheidend wird vielmehr sein, ob es für den Fall spezielle Wirtschaftskenntnisse braucht. Da Buck vorgeworfen wird, in seiner Funktion als Kämmerer für einen Schaden von 12 Millionen Euro verantwortlich zu sein, muss zudem das Haushaltsrecht Berücksichtigung finden. „Untreue ist ohnehin schon kompliziert“, hatte Franz Bernhard Anfang September schon erklärt, aber auch „das Kommunalpolitische spielt eine Rolle.“Die Entscheidung über die Zuständigkeit dürfte in den kommenden Wochen fallen. Schließlich haben die Ravensburger Richter den Fall bereits Ende September zur Übernahme nach Stuttgart gegeben, wo er am 27. September eingegangen ist.
Und doch zieht sich der Fall damit immer weiter in die Länge. Denn das Verfahren gegen Buck läuft bereits seit 2015. Damals wurden im Gutachten der Karlsruher Anwaltskanzlei Caemmerer & Lenz, die im Auftrag der Stadt Verfehlungen im Krankenhaus-Debakel untersuchte, schwere Vorwürfe erhoben. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen wegen Untreue gegen Buck, 14-Nothelfer-Geschäftsführer Paul Blechschmidt und Oberbürgermeister Markus Ewald – früher Aufsichtsratsvorsitzender der Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH – auf. Gegen Ewald und Blechschmidt wurde das Verfahren eingestellt, übrig blieben Ermittlungen gegen Buck.
Breites Strafmaß
Anfang 2017 wurde dann bekannt, dass die Ravensburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen den ehemaligen Kämmerer erhebt. Daraufhin prüften die Ravensburger Richter, ob sie die Klage zulassen und ob sie den Fall dem Landgericht Stuttgart zur Übernahme vorlegen. Und genau diese Entscheidung muss nun in Stuttgart mit viel Sorgfalt gefällt werden. Schließlich drohen Buck bei einer Verurteilung zwischen sechs Monate und zehn Jahre Haft. Daher überrascht es kaum, dass sich Bucks Verteidiger umfangreich zur Sache eingelassen hat. Auf Nachfrage der „Schwäbischen Zeitung“wollte er sich allerdings, wie schon seit Beginn des ganzen Falles, nicht äußern.