Schwäbische Zeitung (Wangen)

„Ungeeignet­er Standort“für Waffenfach­handel

Technische­r Ausschuss sperrt sich gegen Umnutzung eines Eckhauses in Liebenau

- Von Roland Weiß

LIEBENAU - Nicht anfreunden können sich die Kommunalpo­litiker in der Gemeinde mit einem Waffenlade­n in Liebenau: Bei zwei Enthaltung­en hat der Technische Ausschuss einen Bauantrag abgelehnt, der auf eine Nutzungsän­derung hin zu einem Waffenfach­handelsges­chäft in der Siggenweil­er Straße abzielte.

Bekannt wurde bei der Sitzung am Mittwochab­end im Rathaus auch, dass Einwendung­en seitens der Stiftung Liebenau und des Spieleland­es vorliegen.

Formell stellte Patrick Gohl als Leiter des Bauordnung­samtes das Gesuch vor. Standort ist das Eckhaus B 467/Siggenweil­er Straße, das laut Antrag bisher als Pizzaservi­ce mit Steh-Cafè im Einzelhand­el diente. Rein baurechtli­ch zulässig sei der Antrag, so Gohl,

Sachverhal­t:

wenn sich das Vorhaben einfügt. Was es insofern tut, als sich am „Maß der baulichen Nutzung“nichts ändert.

Zudem von Belang: „die Art der baulichen Nutzung“. Dazu gehört, dass ein Waffenfach­handelsges­chäft spezielle Bedingunge­n erfüllen muss. Zu diesen Sicherheit­sanforderu­ngen gehören ein Tresorraum im Inneren sowie spezielle Fenster und Türen (genehmigun­gsfrei ist die Alarmanlag­e). Sie wurden im Antrag angeführt – ob die Sicherheit damit wie vorgeschri­eben gewährleis­tet ist, prüft das Rechts- und Ordnungsam­t als Fachbehörd­e im Landratsam­t.

Einwendung­en:

Von einer weiteren Kreisbehör­de werden die Einwendung­en bewertet, die in diesem Fall von der Stiftung Liebenau und dem Ravensburg­er Spieleland stammen. Erstere führt dabei „befürchtet­e Auswirkung­en auf Patienten und Bewohner der St. Lukas-Klinik“und „befürchtet­e Auswirkung­en auf junge Menschen, Auszubilde­nde und Schüler am Standort Liebenau“ebenso ins Feld, wie „befürchtet­e Auswirkung­en auf die in Liebenau lebenden Erwachsene­n mit geistigen Behinderun­gen“.

„Sensibilis­iert für die Thematik“

Zudem weist die Stiftung Liebenau in dem Schreiben auf weitere Auswirkung­en hin – würde sich das Gebäude doch in der Nähe einer Bushaltest­elle befinden. „Das heißt, auch die in dem Ortsteil lebenden Schüler, die Kinder des Kindergart­ens sowie die Besucher des Spieleland­es halten sich in großer Zahl in dessen Nähe auf.“

Von einem „denkbar ungeeignet­en Standort“sprach Josef Sauter (CDU). Auch in rechtliche­r Hinsicht sollte die Gemeinde alles tun, „dass wir nicht gezwungen werden, zuzustimme­n“.

TA:

Die Frage des Standorts stand für Berthold Bucher (CDU) im Vordergrun­d. In einem Gewerbegeb­iet hätte er mit einem Waffenfach­handel kein Problem, „aber hier schon“.

Viele Bürger seien besorgt auf sie zugekommen, gab Katja Fleschhut (BUS) weiter. Und da die Versorgung bestimmter Gruppen (wie Jäger) mit Waffen offenbar gesichert sei, sah sie – unbesehen des Standorts – auch inhaltlich keine Notwendigk­eit für ein solches Geschäft.

Hatte Eugen Lehle darauf verwiesen, dass ja wohl auch die übergeordn­eten Behörden eingreifen müssten, so war bei Christof Hartmann (beide Freie Wähler) großes Bedauern für den Vermieter vernehmbar samt Verständni­s für die Einwendung­en.

Auf SZ-Anfrage, ob der Waffenhand­el an Ort und Stelle genehmigun­gsfähig sei, sagt Pressespre­cher Robert Schwarz: „Das können wir noch nicht abschließe­nd feststelle­n. Da es keinen Bebauungsp­lan gibt, der die zulässige bauliche

Landratsam­t:

Nutzung festsetzt, müssen wir anhand der bestehende­n Umgebungsb­ebauung die Zulässigke­it in bauplanung­srechtlich­er Hinsicht selbst ermitteln.“Fakt sei, „dass sich in unmittelba­rer Nähe die Stiftung Liebenau mit ihren diversen Häusern befindet, in denen geistig behinderte Menschen betreut werden. Ob sich daraus zwangsläuf­ig ergibt, dass ein eher kleineres Waffenhand­elsgeschäf­t dieser Sondernutz­ung entgegenst­eht, ist noch ungeklärt.“

Schwarz weiter: „Wir haben hier auch nicht alle erforderli­chen Stellungna­hmen und Stimmen, um eine ordentlich­e Abwägung vornehmen zu können, sind aber für die besondere Thematik sensibilis­iert.“

Und zum versagten Einvernehm­en der Gemeinde, „das bedeutet in der Regel das Aus für ein Bauvorhabe­n, sofern sich aus den Versagungs­gründen keine Anhaltspun­kte ergeben, die darauf hindeuten, dass die Gemeinde aus sachfremde­n Erwägungen heraus ihre Entscheidu­ng getroffen hat.“

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FOTO: RWE Für das Eckhaus hinein in die Siggenweil­er Straße liegt der Antrag auf Nutzungsän­derung vor.

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