„Ungeeigneter Standort“für Waffenfachhandel
Technischer Ausschuss sperrt sich gegen Umnutzung eines Eckhauses in Liebenau
LIEBENAU - Nicht anfreunden können sich die Kommunalpolitiker in der Gemeinde mit einem Waffenladen in Liebenau: Bei zwei Enthaltungen hat der Technische Ausschuss einen Bauantrag abgelehnt, der auf eine Nutzungsänderung hin zu einem Waffenfachhandelsgeschäft in der Siggenweiler Straße abzielte.
Bekannt wurde bei der Sitzung am Mittwochabend im Rathaus auch, dass Einwendungen seitens der Stiftung Liebenau und des Spielelandes vorliegen.
Formell stellte Patrick Gohl als Leiter des Bauordnungsamtes das Gesuch vor. Standort ist das Eckhaus B 467/Siggenweiler Straße, das laut Antrag bisher als Pizzaservice mit Steh-Cafè im Einzelhandel diente. Rein baurechtlich zulässig sei der Antrag, so Gohl,
Sachverhalt:
wenn sich das Vorhaben einfügt. Was es insofern tut, als sich am „Maß der baulichen Nutzung“nichts ändert.
Zudem von Belang: „die Art der baulichen Nutzung“. Dazu gehört, dass ein Waffenfachhandelsgeschäft spezielle Bedingungen erfüllen muss. Zu diesen Sicherheitsanforderungen gehören ein Tresorraum im Inneren sowie spezielle Fenster und Türen (genehmigungsfrei ist die Alarmanlage). Sie wurden im Antrag angeführt – ob die Sicherheit damit wie vorgeschrieben gewährleistet ist, prüft das Rechts- und Ordnungsamt als Fachbehörde im Landratsamt.
Einwendungen:
Von einer weiteren Kreisbehörde werden die Einwendungen bewertet, die in diesem Fall von der Stiftung Liebenau und dem Ravensburger Spieleland stammen. Erstere führt dabei „befürchtete Auswirkungen auf Patienten und Bewohner der St. Lukas-Klinik“und „befürchtete Auswirkungen auf junge Menschen, Auszubildende und Schüler am Standort Liebenau“ebenso ins Feld, wie „befürchtete Auswirkungen auf die in Liebenau lebenden Erwachsenen mit geistigen Behinderungen“.
„Sensibilisiert für die Thematik“
Zudem weist die Stiftung Liebenau in dem Schreiben auf weitere Auswirkungen hin – würde sich das Gebäude doch in der Nähe einer Bushaltestelle befinden. „Das heißt, auch die in dem Ortsteil lebenden Schüler, die Kinder des Kindergartens sowie die Besucher des Spielelandes halten sich in großer Zahl in dessen Nähe auf.“
Von einem „denkbar ungeeigneten Standort“sprach Josef Sauter (CDU). Auch in rechtlicher Hinsicht sollte die Gemeinde alles tun, „dass wir nicht gezwungen werden, zuzustimmen“.
TA:
Die Frage des Standorts stand für Berthold Bucher (CDU) im Vordergrund. In einem Gewerbegebiet hätte er mit einem Waffenfachhandel kein Problem, „aber hier schon“.
Viele Bürger seien besorgt auf sie zugekommen, gab Katja Fleschhut (BUS) weiter. Und da die Versorgung bestimmter Gruppen (wie Jäger) mit Waffen offenbar gesichert sei, sah sie – unbesehen des Standorts – auch inhaltlich keine Notwendigkeit für ein solches Geschäft.
Hatte Eugen Lehle darauf verwiesen, dass ja wohl auch die übergeordneten Behörden eingreifen müssten, so war bei Christof Hartmann (beide Freie Wähler) großes Bedauern für den Vermieter vernehmbar samt Verständnis für die Einwendungen.
Auf SZ-Anfrage, ob der Waffenhandel an Ort und Stelle genehmigungsfähig sei, sagt Pressesprecher Robert Schwarz: „Das können wir noch nicht abschließend feststellen. Da es keinen Bebauungsplan gibt, der die zulässige bauliche
Landratsamt:
Nutzung festsetzt, müssen wir anhand der bestehenden Umgebungsbebauung die Zulässigkeit in bauplanungsrechtlicher Hinsicht selbst ermitteln.“Fakt sei, „dass sich in unmittelbarer Nähe die Stiftung Liebenau mit ihren diversen Häusern befindet, in denen geistig behinderte Menschen betreut werden. Ob sich daraus zwangsläufig ergibt, dass ein eher kleineres Waffenhandelsgeschäft dieser Sondernutzung entgegensteht, ist noch ungeklärt.“
Schwarz weiter: „Wir haben hier auch nicht alle erforderlichen Stellungnahmen und Stimmen, um eine ordentliche Abwägung vornehmen zu können, sind aber für die besondere Thematik sensibilisiert.“
Und zum versagten Einvernehmen der Gemeinde, „das bedeutet in der Regel das Aus für ein Bauvorhaben, sofern sich aus den Versagungsgründen keine Anhaltspunkte ergeben, die darauf hindeuten, dass die Gemeinde aus sachfremden Erwägungen heraus ihre Entscheidung getroffen hat.“