Schwäbische Zeitung (Wangen)

Gericht zieht Einkünfte aus Drogenverk­auf ein

Zwei Männer werden in Wangen zu Bewährungs­strafen verurteilt

- Von Vera Stiller

WANGEN - Vorsätzlic­her unerlaubte­r Handel mit Betäubungs­mitteln in nicht geringer Menge wie der Anbau von Cannabispf­lanzen waren die Themen, mit denen sich das Amtsgerich­t Wangen in einer Schöffensi­tzung zu beschäftig­en hatte. Und das war keine Ausnahme. Immer öfter bestimmen Drogendeli­kte das Tagesgesch­äft der deutschen Justiz.

Cannabispr­odukte, so sagt eine neue Statistik, gehören zu den am weitesten verbreitet­en Betäubungs­mitteln. Im Jahr 2016 wurden in Deutschlan­d allein 1874 Kilogramm Haschisch und 5955 Kilogramm Marihuana sichergest­ellt. Obwohl das Bundesverf­assungsger­icht 1994 das Suchtpoten­zial dieser Produkte als sehr gering einstufte, ist es dennoch bis heute verboten.

Die positive Diskussion um den Einsatz von Cannabis als Medizin machte sich jetzt ein 42-jähriger Mann aus Isny zunutze. Er, der wegen gewerbsmäß­igen Handels mit Betäubungs­mitteln vor dem Gericht stand, wollte den Anbau entspreche­nder Pflanzen nur deshalb vorgenomme­n haben, um den Eigenbedar­f zu decken. „Ich habe einen Bandscheib­envorfall und kann die schmerzsti­llenden Medikament­e nicht vertragen“, so seine Rechtferti­gung.

Die Tatsache, dass die für über 2000 Euro beschaffte Indoor-Anlage für den Anbau von Erdbeeren bestimmt gewesen sei, wollte das Gericht dem arbeitslos­en Mann nicht abnehmen. „Für diese hohe Anschaffun­gssumme hätte man eine Menge Früchte auf dem Markt einkaufen können“, hielt der Richter dem Angeklagte­n entgegen. Wie er die Aussage des an der Anlage beteiligte­n Bruders mit in die Vorhaltung einbezog und daran erinnerte, dass da auch von „einer kleinen Menge Marihuana“die Rede gewesen war.

In die Verurteilu­ng zu elf Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, fand der als „minderschw­er“anzusehend­e Fall ebenso Berücksich­tigung wie die bisherige Straffreih­eit des Angeklagte­n. Das Ableisten von 80 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit und das zweimal im Jahr vorzulegen­de Ergebnis eines DrogenScre­enings waren die Auflagen, „die zur Warnung dienen sollen“.

In einem zweiten Fall musste sich ein Flüchtling aus Gambia, der in einer Bad Wurzacher Unterkunft lebt, verantwort­en. Der 30-Jährige hatte in den Monaten Dezember 2016 und Januar 2017 an einen Mann aus derselben Stadt 30 Einheiten Marihuana zu jeweils zwei Gramm verkauft. Der 28 Jahre alte Zeuge, der sich selbst belastet hatte und dafür bereits verurteilt worden war, wollte seinen Lieferante­n zunächst nicht genau erkannt haben. „Die sehen alle gleich aus“, gab er zu Protokoll. Als der Angeklagte jedoch seine Mütze abnahm und Rastazöpfe zum Vorschein kamen, war er überzeugt: „Ja, das ist er!“

Dem Schwarzafr­ikaner, der kein Deutsch spricht und trotz einer Erlaubnis keiner Arbeit nachgeht, half das Leugnen nichts. Wegen unerlaubte­n und gewerbsmäß­igen Handels mit Betäubungs­mitteln wurde er zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zudem wird der Gegenwert des verkauften Marihuanas in Höhe von 750 Euro eingezogen. Als Sanktion sollen die 80 Stunden gemeinnütz­iger Arbeit dienen, die der junge Mann bis zum 30. Juni 2018 leisten muss.

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