Gericht zieht Einkünfte aus Drogenverkauf ein
Zwei Männer werden in Wangen zu Bewährungsstrafen verurteilt
WANGEN - Vorsätzlicher unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge wie der Anbau von Cannabispflanzen waren die Themen, mit denen sich das Amtsgericht Wangen in einer Schöffensitzung zu beschäftigen hatte. Und das war keine Ausnahme. Immer öfter bestimmen Drogendelikte das Tagesgeschäft der deutschen Justiz.
Cannabisprodukte, so sagt eine neue Statistik, gehören zu den am weitesten verbreiteten Betäubungsmitteln. Im Jahr 2016 wurden in Deutschland allein 1874 Kilogramm Haschisch und 5955 Kilogramm Marihuana sichergestellt. Obwohl das Bundesverfassungsgericht 1994 das Suchtpotenzial dieser Produkte als sehr gering einstufte, ist es dennoch bis heute verboten.
Die positive Diskussion um den Einsatz von Cannabis als Medizin machte sich jetzt ein 42-jähriger Mann aus Isny zunutze. Er, der wegen gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln vor dem Gericht stand, wollte den Anbau entsprechender Pflanzen nur deshalb vorgenommen haben, um den Eigenbedarf zu decken. „Ich habe einen Bandscheibenvorfall und kann die schmerzstillenden Medikamente nicht vertragen“, so seine Rechtfertigung.
Die Tatsache, dass die für über 2000 Euro beschaffte Indoor-Anlage für den Anbau von Erdbeeren bestimmt gewesen sei, wollte das Gericht dem arbeitslosen Mann nicht abnehmen. „Für diese hohe Anschaffungssumme hätte man eine Menge Früchte auf dem Markt einkaufen können“, hielt der Richter dem Angeklagten entgegen. Wie er die Aussage des an der Anlage beteiligten Bruders mit in die Vorhaltung einbezog und daran erinnerte, dass da auch von „einer kleinen Menge Marihuana“die Rede gewesen war.
In die Verurteilung zu elf Monaten Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurden, fand der als „minderschwer“anzusehende Fall ebenso Berücksichtigung wie die bisherige Straffreiheit des Angeklagten. Das Ableisten von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit und das zweimal im Jahr vorzulegende Ergebnis eines DrogenScreenings waren die Auflagen, „die zur Warnung dienen sollen“.
In einem zweiten Fall musste sich ein Flüchtling aus Gambia, der in einer Bad Wurzacher Unterkunft lebt, verantworten. Der 30-Jährige hatte in den Monaten Dezember 2016 und Januar 2017 an einen Mann aus derselben Stadt 30 Einheiten Marihuana zu jeweils zwei Gramm verkauft. Der 28 Jahre alte Zeuge, der sich selbst belastet hatte und dafür bereits verurteilt worden war, wollte seinen Lieferanten zunächst nicht genau erkannt haben. „Die sehen alle gleich aus“, gab er zu Protokoll. Als der Angeklagte jedoch seine Mütze abnahm und Rastazöpfe zum Vorschein kamen, war er überzeugt: „Ja, das ist er!“
Dem Schwarzafrikaner, der kein Deutsch spricht und trotz einer Erlaubnis keiner Arbeit nachgeht, half das Leugnen nichts. Wegen unerlaubten und gewerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln wurde er zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Zudem wird der Gegenwert des verkauften Marihuanas in Höhe von 750 Euro eingezogen. Als Sanktion sollen die 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit dienen, die der junge Mann bis zum 30. Juni 2018 leisten muss.