Schwäbische Zeitung (Wangen)

Verurteilt­er flüchtet beim Rauchen nach Urteilsver­kündung

Die Polizei fahndet nach dem Angeklagte­n – Der 38-Jährige bekam fünf Jahre Haft für die Mittätersc­haft bei einem Überfall

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WEINGARTEN (kro/vok) - Die Erste Große Strafkamme­r des Landgerich­ts Ravensburg hat gestern einen 38-jährigen Mann aus Weingarten wegen der Anstiftung zu besonders schwerem Raub mit Körperverl­etzung zu fünf Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Wie ein Pressespre­cher der Polizei Konstanz am Abend bestätigte, flüchtete der Verurteilt­e nach der Urteilsver­kündung als er das Gerichtsge­bäude in Ravensburg verließ, um mit seiner Freundin eine Zigarette zu rauchen. Die Polizei leitete sofort die Fahndung nach dem Flüchtigen ein.

Der Angeklagte hatte mit zwei bereits verurteilt­en Tätern am 16. Dezember 2016 einen Überfall auf einen in Ravensburg lebenden Mann geplant. „Die beiden Haupttäter kannten weder das Opfer und dessen Wohnung, noch wussten sie, dass dort Geld zu finden ist“, verlas der Vorsitzend­e Richter Stefan Maier im Urteil. Das Gericht entspricht in den wesentlich­en Punkten der Anklage der Staatsanwa­ltschaft. Diese hatte wegen schwerer Körperverl­etzung sogar sechs Jahre und drei Monate Haft gefordert. „Ohne das Wissen und die Hilfe des Angeklagte­n wäre die Tat nicht erfolgt“, hieß es im Schlussplä­doyer der Staatsanwa­ltschaft. Auch ein als Zeuge vorgeladen­er Kriminalbe­amter warf dem Angeklagte­n eine „augenschei­nliche Mitwissers­chaft“vor. Bei der Auswertung von Handydaten stießen die Ermittler auf Chatverläu­fe zwischen dem Angeklagte­n und einem der Täter aus der Tatnacht, in denen es „eindeutig um die Tat ging“. Laut Staatsanwa­ltschaft habe der Angeklagte das Opfer ausgesucht und den Tätern die Wohnung gezeigt. Außerdem gehörten das Messer und der Zimmermann­shammer dem Angeklagte­n. Der 38-Jährige soll während der Tat nicht in der Wohnung gewesen sein, aber vor und nach dem Raub in Kontakt mit den Tätern gestanden haben und auch einen Anteil an der Beute erhalten haben.

Opfer hatte zur Tatzeit Besuch

Das Opfer, laut Staatsanwa­ltschaft der Drogendeal­er des Angeklagte­n, war zum Zeitpunkt der Tat nicht alleine in seiner Wohnung, ein weiterer Mann war bei ihm. Während einer der Täter die beiden Männer in Schach hielt, durchsucht­e der andere die Wohnung. Dann ging es nach Aussage des Kriminalbe­amten plötzlich „drunter und drüber“und die beiden Täter verletzten einen der Männer schwer am Kopf. Der andere wurde an der Hand verletzt. Die Verletzung­en stammten allerdings wohl nicht von Messer und Zimmermann­shammer, sondern von Weizenbier­gläsern. Deshalb könne der Täterexzes­s nicht dem Angeklagte­n vorgehalte­n werden, plädierte der Verteidige­r. Bei ihm habe kein Vorsatz vorgelegen. Der Verteidige­r betonte, der Angeklagte habe seine Tatbeteili­gung von Anfang an zugegeben. Es seien die beiden Haupttäter gewesen, die ihn angesproch­en hätten, um sich Geld zu beschaffen. „Der Wille zur Tat lag bei den Haupttäter­n schon vor. Deshalb war es keine Anstiftung, sondern Beihilfe zur Straftat“, erklärte Rechtsanwa­lt Uwe Rung. Er forderte drei Jahre und drei Monate Haft.

Der Vorsitzend­e Richter Maier stellte in der Urteilsver­kündung klar, dass schwerer Raub nicht voraussetz­e, dass Waffen eingesetzt würden. Es genüge eine Drohung mit den Waffen, die zweifellos vorlag. Der Angeklagte habe ferner „Geschehnis­se in Gang gesetzt, die er nicht mehr kontrollie­ren konnte“. Also habe es sich um eine Anstiftung gehandelt.

„Ohne das Wissen und die Hilfe des Angeklagte­n wäre die Tat nicht erfolgt.“

So hieß es im Schlussplä­doyer der Staatsanwa­ltschaft.

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